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Kategorie: Allgemein

Die Bezirksvertretung Süd, der Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss tagten am 29. März 2011 gemeinsam, um eine Entscheidung zu einer Beratungsvorlage des Sozialdezernenten Dr. Schmitz zu finden.

Klaus Oberem

Die FWG-Fraktion hatte Klaus Oberem beauftragt, in der Bezirksvertretung die Auffassung der FWG auch für Andreas Müller im Sozialausschuss und Gisela Stähn im Jugendhilfeausschuss vorzutragen.

Andreas Müller

Gisela Stähn

Mit Verwunderung registrierten die FWG-Vertreter, dass außer ihnen niemand Vortrag der Verwaltung zur Erläuterung der Beratungsvorlage wünschte. So beschränkte sich Sozialdezernent Dr. Schmitz auf die Erklärung, die Beratungsvorlage diene dazu festzulegen, wie die Träger gefunden werden, mit denen die Maßnahmen durchgeführt werden. Dabei solle im Interesse der Nachhaltigkeit Ausschreibung und Ausschreibungsverfahren so festgelegt werden, dass ortsansässige Träger den Zuschlag erhalten könnten.

Der Beschlussvorschlag in der Beratungsvorlage beschränkte allerdings die gewünschte Entscheidung keineswegs nur auf die Frage der Auswahl von Umsetzungsträgern für soziale Maßnahmen. Vielmehr sollte zunächst entschieden werden, dass die in der vorgelegten Tabelle enthaltenen Vorschläge der Verwaltung umgesetzt werden. Der daran angehängte Auftrag für die Verwaltung, die entsprechenden Schritte zur Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der einzelnen Projekte einzuleiten , ist eine an sich völlig überflüssige Festlegung. Die Erfüllung der Verwaltungsaufgabe Vergabe ist die logische und notwendige Folge der vorangegangenen Umsetzungsentscheidung. Die Verwaltung ist zum Handeln berechtigt und verpflichtet ohne ausdrücklichen weiteren Auftrag von Bezirksvertretung und Ausschüssen. Weiß das der Sozialdezernent nicht? Wollte er das Augenmerk von Bezirksvertretern und Ausschussmitgliedern auf den unnötigen Entscheidungsinhalt des Beschlussvorschlages beschränken? Und warum? Es muss geraten oder spekuliert werden!

Vielleicht gibt Aufschluss das im Anschluss an die Erläuterung des Sozialdezernenten in Wortbeiträgen erkennbare Interesse einzelner Sitzungsteilnehmer, z.B. des Vertreters der FDP, Geschäftsführer der Diakonie. Wegen des von Dr. Schmitz erwähnten Nachhaltigkeitsinteresses müsse das Vergabeverfahren auf ortsansässige Träger beschränkt werden. Dr. Schmitz unterstützte, abweichend von den Erläuterungen in der Beratungsvorlage, die Meinung, das Vergabeverfahren müsse entsprechend beeinflusst werden. Auch das Interesse einzelner, beteiligt zu sein an einem Beirat mit Befugnissen über die Vergabe von Mitteln, wurde mit dem Interesse an der Nachhaltigkeit begründet.

Klaus Oberem meinte dazu: Nachhaltigkeit ist in erster Linie eine Frage der Planung, nicht der Vergabe. Daran aber mangele es. Es sei falsch, für eine Reihe von Maßnahmen grob und unter Verwendung von Gemeinplätzen Ziele zu beschreiben und die Ausführung dem Zufall zu überlassen. Nachhaltige Planung müsse alle Kosten der Maßnahmen auch über den Förderzeitraum hinaus berücksichtigen. Die Beratungsvorlage aber enthalte zu diesem wichtigen Punkt nichts. Sie weise vielmehr aus, dass die Verwaltung jegliche Finanzwirksamkeit der vorgeschlagenen Entscheidung verneine.

Die Frage, mit welchem Personal die Umsetzung zu bewerkstelligen sei, gehöre zur Problemstellung für die Planung. Es sei anzunehmen, dass die erhebliche Bindung personeller Ressourcen bei der bereits öffentlich beklagten Personallage in der Verwaltung die Handlungsspielräume in anderen Bereichen blockiere. Deshalb sei zu fragen, ob die mit der Umsetzung der hier anstehenden Maßnahmen verbundene Arbeit mit der vorhandenen Personalkapazität durchgeführt werden könne.

Die Antwort des Sozialdezernenten erstaunt: Ob Personal reicht, wird sich zeigen. Derzeit ist lediglich ein Mehraufwand von 10h pro Woche auf einer Stelle erforderlich und eingeplant. Im Übrigen findet er als Sozialdezernent natürlich alle Maßnahmen des Pakets super. Über Weiterführung der Maßnahmen macht man sich in 2012/13 Gedanken. Personalkosten entstehen keine. Da Bezirksvertretung und Ausschüsse lediglich beschließen, die Maßnahmen umzusetzen, ist keine Finanzwirksamkeit mit dem Beschluss verbunden.

Die große Mehrheit in Bezirksvertretung und den Ausschüssen war zufrieden. Sie stimmte trotz oder vielleicht wegen der Antwort des Sozialdezernenten in dessen Sinne ab und einer völlig unzureichenden Verwaltungsvorlage zu. Die Vertreter der FWG waren dazu nicht in der Lage.

Die FWG hat beim Oberbürgermeister beantragt, die Angelegenheit auf die Tagesordnung für die Ratssitzung am 13. April 2011 zu setzen. Es bleibt abzuwarten, ob die bisher zu beobachtende Blauäugigkeit der Entscheidungsträger fortbestehen wird.