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Kategorie: Allgemein

Gegenstand des Konzeptes sind Baumaßnahmen in der Innenstadt von Rheydt. Nach der gegenwärtigen Lage werden diese Maßnahmen von Land und Bund nicht bezuschusst und können deshalb nicht umgesetzt werden.

Die Stadt erfüllt die für die Förderung notwendigen Voraussetzungen nicht. Außerdem ist das Förderprogramm mit der Bezeichnung Umbau West überzeichnet. Ob diese Entwicklung unvorhersehbar war, kann man mit guten Gründen bezweifeln, soll hier aber nicht weiter untersucht werden.

Gegenstand der Beratung im Finanzausschuss des Rates am 15. April 2010 war eine Vorlage der Verwaltung, erstellt unter der Federführung des Sozialdezernates, nicht des Bau- und Planungsdezernates, mit der der Eindruck erweckt wird, es gäbe eine neue Möglichkeit, die Baumaßnahmen des Innenstadtkonzeptes Rheydt gefördert zu bekommen. Man müsse nur die bisherigen Anträge um Maßnahmen für eine Reihe sozialer Projekte ergänzen. Dann seien diese Projekte und in Verbindung damit auch die Baumaßnahmen förderbar und damit realisierbar.

Das entsprechende Förderprogramm heißt Soziale Stadt und existiert seit 1993. Es ist dazu bestimmt, durch die Förderung verschiedenster Projekte in gefährdeten Stadtteilen die Gefahr des sozialen, soziologischen, ökonomischen und allgemeinen gesellschaftlichen Abrutschens in den Zustand eines sozialen Brennpunktes aufzuhalten und möglichst zu verhindern. Diese Förderung soll nach der Beratungsvorlage der Verwaltung für die Innenstadt Rheydt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass 2.7 Mio. € eingesetzt werden und der Antrag auf den beim Land vorliegenden Förderantrag für die im Innenstadtkonzept genannten Baumaßnahmen von ca. 5 Mio. € aufgesattelt wird.

Schön wäre es, wenn auf diese Weise die Baumassnahmen tatsächlich förderfähig würden. Die Beratungsvorlage enthält dazu aber keine Festlegung und bleibt ungenau. Der Leiter des Planungsamtes, Leitender Stadtbaudirektor Beckmann, konnte sich in seiner Stellungnahme vor dem Finanzausschuss insoweit auch nicht festlegen. Er sah das Verfahren als Chance für die Hoffnung auf Förderung der Baumaßnahmen.

Für die FWG wies Erich Oberem auf die Tatsache hin, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussfassung eine Reihe von Fragen aufwerfe, die geklärt sein müssten, bevor man der Vorlage zustimme. Es bestünde die Gefahr, dass die sozialen Projekte zwar förderfähig seien, die Baumassnahmen aber ungefördert blieben. Die Baumassnahmen wären insoweit als Zielvorstellungen Grundlage für den Antrag auf Förderung nach dem Programm Soziale Stadt. Ob die Förderung dann tatsächlich möglich sei, bleibe offen, weil die Innenstadt von Rheydt kein Gebiet sei, das in die Position eines sozialen Brennpunktes abzurutschen drohe. Mit dem Antrag sei dann nicht mehr als die entsprechende Stigmatisierung des Stadtteils verbunden. Das müsse verhindert werden.

Oberem gab die Fragen seiner Fraktion zu der Beratungsvorlage bekannt und empfahl, die Vorlage ohne Beschluss in den Rat zu verweisen. Die Vertreter der Ampel brauchten eine Beratungspause, um sich zu entscheiden. Die CDU war offensichtlich schon entschieden. Nach der Beratungspause wurde die Beratungsvorlage gegen die Stimme der FWG beschlossen. Eine Verweisung in den Rat ohne Beschlussempfehlung unterblieb.

Die Antworten auf die folgenden Fragen werden wohl spätestens im Rat am 28. April vorliegen, wenn auch das Ergebnis weiterer Gespräche beim Land NRW bekannt ist.

Die Fragen der FWG:

  1. Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der Projektideen auf die Realisierbarkeit der Massnahmen im Rahmen des Innenstadtkonzeptes?

  2. Unter dem Punkt Finanzierbarkeit fehlt ein Hinweis darauf, wie die Kosten für die Projekte so bezuschusst werden, dass auch Kosten für die Umsetzung des Innenstadtkonzeptes bezuschusst werden. Wie verteilen sich diese Kosten und die Zuschüsse dazu auf die Projektförderung?

  3. Ist bei der Beratung durch das Bauministerium ausdrücklich erklärt worden, dass die Umbauplanungen, die Kernpunkt der Stadtgestaltung sind, aus dem Förderprogramm Soziale Stadt finanziert werden, obwohl diese Massnahmen im Rahmen des Programms Umbau West nicht gefördert werden?

  4. Warum legt die Verwaltung das strukturierte Massnahmenkonzept, das ihr am 25. März 2010 vorgestellt wurde nicht vor?