Drucken
Kategorie: Allgemein

Der Fraktionsvorsitzende der SPD war mit dem Streudienst der GEM nicht zufrieden.

Viele SPD-Mitglieder wären derselben Auffassung, gab er bekannt. Nicht nur der Streudienst sei schlecht gewesen, auch der von der GEM angebotene private Reinigungsdienst werde beanstandet, sei ihm berichtet worden.

Herr Beine greift die Falschen an. Die GEM ist nur Ausführende. Die Grundlagen für ihr Tun legt die Stadt fest. Die zuständigen Adressaten für Kritik sind der Herr Oberbürgermeister und der Umweltdezernent. Der eine heißt Bude, der andere Kuckels, der erste ist SPD-Mitglied, der zweite FDP-Mitglied und beide gehören der neuen Gestaltenmehrheit an. Das erklärt, warum der SPD-Fraktionsvorsitzende weder den einen noch den anderen mit seiner Kritik belästigen mochte.

Seine Kritik an der GEM begründete er mit dem Vergleich zwischen den Straßenzuständen in Mönchengladbach und anderen Städten. Er vermied es peinlich anzugeben, welche Pflichten die GEM denn verletzt haben sollte. Das hätte er an den Vorgaben der Stadt für die ordnungsgemäße Straßenreinigung im Rahmen des Winterdienstes orientieren müssen. Und dann wäre seine Kritik gegenstandslos gewesen.

Die GEM hat die Vorgaben der Stadt beachtet. Alle Straßen, die der Reinigungspflicht unterliegen, waren stets ordnungsgemäß gereinigt. Sie konnten unter Beachtung der für Winterzeiten erforderlichen Sorgfalt gefahrlos befahren werden. Mehr brauchte die GEM nicht zu garantieren. Wer mehr will, muss mehr bezahlen und den Oberbürgermeister zu anderen Festlegungen über den Inhalt der Reinigungspflicht bewegen.

Der private Reinigungsdienst der GEM hat ebenfalls nicht versagt. Er wurde pünktlich und ordnungsgemäß geleistet, dafür liegen Zeugnisse vor.

Die Kritik von Herrn Beine an der GEM geht völlig fehl.

Die FWG wird im Rat einen Antrag vorlegen, der auf die Neuregelung der Straßenreinigung und des Winterdienstes gerichtet ist. Es soll nämlich erreicht werden, dass die Stadt von der Möglichkeit des § 4 des Straßenreinigungsgesetzes Gebrauch macht und die Reinigungspflicht mit Winterdienst auf Fahrbahnen den Anliegern überträgt, soweit das zumutbar ist. Zumutbar ist dies für fast zweidrittel aller Straßen, die heute noch in der Reinigungspflicht der Stadt stehen. Damit können Kosten für die Stadt eingespart und Gebührenentlastung für die Bürger erreicht werden. Die Gestaltenmehrheit im Rat der Stadt wird zeigen können, ob sie ihre vollmundigen Ankündigungen in ihrem Kooperationspapier auch umsetzen will.