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Kategorie: Allgemein

Die städtischen Eigengesellschaften beschäftigten den Rat in seiner Sitzung am 29. April 2009. Zuletzt stand das Thema auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am 22. April 2009 (siehe Aus dem Hauptausschuss vom 24. April 2009).

Die FWG musste zunächst einmal beanstanden, dass der von Ihr im Hauptausschuss gestellte Antrag den Ratsmitgliedern nicht mit der Einladung zur Sitzung zugeleitet worden war. Die Anträge von CDU und FDP waren übersandt worden. FWG-Fraktionsvorsitzender Oberem wies darauf hin, dass dadurch die Sitzungsvorbereitung in den Fraktionen nicht ordnungsgemäß habe stattfinden können. Er beantragte, die ganze Angelegenheit in die nächste Ratssitzung zu verweisen, damit vor dem Hintergrund ordnungsgemäßer Vorbereitung entschieden werden könne. Die Gegenrede des Fraktionsvorsitzenden der FDP war deshalb bemerkenswert, weil sie wieder einmal zeigte, dass die Mehrheit von CDU und FDP sich nicht im Geringsten an demokratische Regeln halten will. Wenn es dieser Mehrheit genehm ist, wird jede Regel gebrochen. So entschied die Mehrheit aus CDU und FDP denn auch hier mit unüberbietbarer Arroganz, die Beratung durchzuziehen.

In der Diskussion war weder die CDU noch die FDP dazu zu bewegen, zu der Frage Stellung zu beziehen, ob vor einer Zusammenlegung geprüft werden soll, welchen wirtschaftlichen Vorteil die Gesellschaften der Stadt überhaupt bringen. Darüber nämlich war auf Antrag der FWG-Fraktion zu entscheiden. Der FWG-Antrag lautete:

Vor Ausführung von Maßnahmen zur Zusammenführung der Gesellschaften oder von einzelnen Gesellschaften möge die Verwaltung den Nachweis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Ausgliederung der jeweiligen Aufgabenstellungen für die Dauer des Bestandes dieser Gesellschaften seit ihrer Gründung darstellen.

Der Antrag wurde ohne Begründung von CDU und FDP abgelehnt. Welches Interesse kann wohl dahinter stehen, auf eine so notwendige Information zu verzichten? Jedenfalls nicht das der Bürgerinnen und Bürger von Mönchengladbach.