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Kategorie: Allgemein

Im Hauptausschuss am 22. April 2009 wurden einige wichtige Angelegenheiten behandelt, zu denen die Auffassung der FWG bekannt sein sollte.


Flüsterasphalt auf Innenstadtstraßen

Die Stadt nutzt die Möglichkeiten, aus den Staatsmitteln zur Belebung der Konjunktur zu profitieren. Lärmbelastete Straßen sollen mit sogenanntem Flüsterasphalt belegt werden. Auf Nachfrage der FWG erklärte die Verwaltung, dass:

  1. der Flüsterasphalt ca. 15-25% teurer sei als herkömmlicher Asphalt,

  2. die Deckschicht auf den betroffenen Straßen bis zu einer Tiefe von 8cm ausgewechselt würde, was zu Unterhaltsfreiheit von 12 bis 15 Jahren führe,

  3. die Lärmminderung auch bei geringeren Geschwindigkeiten als 50 km/h deutlich über 3 dB(A) liege,

  4. die Lärmreduzierung im Laufe der Zeit abnehme, wirksam aber erst ab 12 bis 15 Jahren,

  5. die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes des offenporigen Asphalts durch die Kämmerei geprüft und bejaht worden sei.

Unter diesen Voraussetzungen konnte dem Einsatz der Asphaltart für die Straßengestaltung auch von der FWG-Fraktion zugestimmt werden. Die Fraktion wird prüfen, ob sich die von der Verwaltung gemachten Angaben bestätigen werden.


Jahresrechnung 2008

Alle Welt beklagt die schlechte Finanzlage der Stadt. Man sollte annehmen, dass in einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung der Stadt Informationen darüber enthalten sind, welche Ursachen ausschlaggebend waren und wie man dagegen vorzugehen hat. In dem zur Diskussion stehenden Bericht des Mönchengladbacher Rechnungsprüfungsamtes muss man auf solche Angaben verzichten. Dieses Rechnungsprüfungsamt beschreibt lediglich Tatsachen, wie z.B. die, dass die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in 2008 gegenüber 2009 um sage und schreibe 388% gestiegen waren. Die FWG-Fraktion beanstandete dies und forderte, das Rechnungsprüfungsamt möge zukünftig kritischer dezidiertere Stellungnahmen abgeben. Erich Oberem widersprach der Behauptung des Rechnungsprüfungsamtsleiters, es werde jeder bedeutsame Umstand geprüft. Er verwies auf die Praxis, bei Prüfungsvorgängen z.B. in Vergabeverfahren Angaben der Verwaltung ungeprüft zu übernehmen. Dies gelte z.B. bei freihändigen Vergaben. Dem Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion, Dr. Jansen-Winkeln, schien die Diskussion nicht zu behagen. Er versuchte, sie mit dem Hinweis auf die Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuss zu unterbinden. Sein Versuch scheiterte.


Verantwortung für den städtischen Haushalt

Neue Investitionen müssen die vorherige Zustimmung des Hauptausschusses haben. In diesen Fällen enthält der Haushalt die notwendigen Bereitstellungen. Der Fraktionsvorsitzende der FDP meinte im Zusammenhang mit einer solchen Angelegenheit, diejenigen Fraktionen, die dem Haushalt nicht zugestimmt hätten, dürften doch hier eigentlich nicht zustimmen. Die Zustimmung bewege sich außerhalb ihres Verantwortungsbereiches. Die Verantwortung für den Hauhalt trügen nur CDU und FDP. Er musste sich, wie nicht selten, vom Vorsitzenden der FWG eines Besseren belehren lassen. Die Verweigerung der Zustimmung zum Haushalt beziehe sich nicht zwangsläufig auf alle Aspekte eines solchen Werkes. Da aber das Haushaltsrecht eine Differenzierung bei der Stimmabgabe nicht vorsehe, müsse die Stimmabgabe nach der überwiegenden Bedeutung von Veranschlagungen erfolgen. Das lasse die spätere Zustimmung zu Ausgaben aus den insgesamt nicht mitbeschlossenen Ansätzen durchaus zu. Die Reklamation der Alleinverantwortung von CDU und FDP gelte demgegenüber tatsächlich für die seit Jahren entwickelte Haushaltsmisere der Stadt.


Gemeinschaftstheater Mönchengladbach und Krefeld

Hier sollte die Übertragung der Verpflichtung zur Gestellung des spielfertigen Hauses auf das Gemeinschaftstheater beschlossen werden. Dem versagte sich die FWG-Fraktion, weil dies weder für die Stadt noch für den Theaterbetrieb Vorteile bringen kann.


Wieder einmal Stadttöchter EWMG, WFMG und MGMG

Es ist nicht erst seit gestern bekannt, dass die FWG von den Stadttöchtern nichts hält. Den Anträgen zur Zusammenlegung dieser Töchter hielt die FWG-Fraktion entgegen, dass der wirtschaftliche Vorteil dieser Aufgabenausgliederungen nicht belegt sei. Fraktionsvorsitzender Erich Oberem stellte den Antrag zu beschließen:

Vor der Ausführung von Maßnahmen zur Zusammenführung von EWMG, WFMG und MGMG möge die Verwaltung den Nachweis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Ausgliederung der jeweiligen Aufgabenstellungen seit dem Zeitpunkt der Ausgliederung darstellen.

Der Antrag wurde zusammen mit den Beschlussentwürfen von CDU und FDP ohne Beschlussfassung in den Rat verwiesen.


Handels- und Dienstleistungszentrum ehemaliges Schauspielhaus

Die Beratung im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses führte nicht zu Erkenntnissen, die die FWG zu einer Änderung ihrer bereits früher dokumentierten Einschätzung brachte. Im Gegenteil! Es verstärkte sich der Eindruck, dass die Entwicklung in dieser Sache sich immer stärker dem Einfluss der Stadt entzieht. Die maßgebende Gestaltungsrolle fällt den Investoren zu. Dem konnte die FWG nicht zustimmen.