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Kategorie: Allgemein

Im Hauptausschuss am 05. Juni 2008 wurde über die Satzung beraten, nach der die Anlieger der Hindenburgstraße von Stepgesstraße bis Bismarckstraße mit Teilen von Albertusstraße und Stephanstraße zum Ersatz von Ausbaukosten herangezogen werden sollen.

Der Satzungsentwurf sieht einen Erhebungssatz von 50% vor. Dies erschien der FWG-Fraktion mit Rücksicht darauf, dass der betroffene Straßenteil als Innenstadtstraße im Stadtzentrum ein hohes öffentliches Interesse besitzt, zu hoch. Die FWG beantragte eine Minderung des Prozentsatzes auf einen von der Verwaltung bis zur Ratssitzung noch zu berechnenden Satz. Die SPD-Fraktion erklärte, die Sache prüfen zu wollen, weil ihr die Bedeutung des von der Verwaltung angesetzten Prozentsatzes nicht bewusst geworden war. In der Ratssitzung am 11. Juni 2008 wird die Entscheidung fallen.