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Kategorie: Allgemein

Die folgende Presseinformation ging am 08. Januar 2008 an die örtliche Presse in Mönchengladbach.

Die FWG-Fraktion hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, daß die vereinigten Fraktionen von CDU und FDP die Absicht haben, den am 19. Dezember 2007 gescheiterten Antrag über die Neuregelung der Stadtbezirke in der Ratssitzung am 27. Februar 2008 erneut zur Abstimmung zu stellen. Abgesehen davon, daß es einen solch schamlosen Versuch einer Abstimmungskorrektur in den letzten fünfzig Jahren noch nicht gegeben hat, ist das CDU/FDP-Vorhaben rechtlich unzulässig. Gem. §11 Abs. 9 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse kann bei Ablehnung eines Ratsbeschlusses über die Aufhebung eines früheren Beschlusses frühestens nach sechs Monaten erneut beschlossen werden.

Der Antrag von CDU/FDP, der in der Ratssitzung am 19. Dezember 2007 durchfiel, ist seiner Natur nach ein Antrag auf Aufhebung eines früheren Beschlusses über die Einteilung des Stadtgebietes in Bezirke gewesen. Da dieser abgelehnt wurde, kann nicht vor dem 19. Mai 2008 erneut abgestimmt werden. Es muß somit bis zu einem neuen Beschluss vor Ende der nächsten Wahlperiode bei zehn Stadtbezirken bleiben, wenn nicht am 27. Februar 2008 einer der Anträge von FWG, SPD oder Grünen eine Mehrheit erhält.

Anmerkung: Die zitierte Bestimmung der Geschäftsordnung des Rates bezieht sich nicht auf jeden abgelehnten Beschluss des Rates.