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Kategorie: Allgemein

Zur Sitzung am 02. Februar 2005.

Am 02. Februar fand eine Sitzung des Personalausschusses statt. Auf der Tagesordnung stand der Stellenplan für das Jahr 2005. Ein weiterer Tagesordnungspunkt bezog sich auf den Haushaltsplan 2005, insbesondere das sogenannte Personalkonsolidierungskonzept. Zum Punkt Stellenplan 2005  legte die Verwaltung folgenden Beschlußentwurf vor.

Personalausschuß und Hauptausschuß empfehlen dem Rat folgenden Beschluß:

  1. Der Stellenplan 2005 umfaßt folgende Stellen:

    (es folgen Auflistungen)

  2. ku- und kw-Vermerke aufgrund von Stellenüberprüfungen

    a) ku-Vermerke (es folgt die Auflistung)

    b) kw-Vermerke (es folgt die Auflistung)

  3. Sonderbereiche (Beamte)

    (es folgt die Auflistung)

  4. Ausführung des Stellenplanes 2005

    1. Es ist das Personalkonsolidierungskonzept einzuhalten. Im Zusammenhang mit einer sparsamen Personalwirtschaft kommen Kündigungen gegenüber dem Personal nicht in Betracht. Änderungskündigungen sollen grundsätzlich nicht ausgesprochen werden.

    2. Die Verwaltung ist ermächtigt, innerhalb des Stellenplanes Stellen auszutauschen oder umzuschichten.

    3. Die Besetzung von Stellen soll erst nach Prüfung der Notwendigkeit erfolgen. Dabei muß die Umsetzung verfügbarer Dienstkräfte auf zu besetzende Stellen Vorrang vor Neueinstellungen haben.

    4. Der Rat geht bei seiner Beschlußfassung über den Stellenplan von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Verwaltung im Interesse der Dienstkräfte aus. Er anerkennt ausdrücklich die in der Vergangenheit dokumentierte Bereitschaft des Personalrates zur Mithilfe.

Finanzwirksamkeit:

Die beabsichtigte Einsparung von Stellen umfaßt eine finanzielle Größenordnung in Höhe von 1,741 Mio. Euro. Diesen Stelleneinsparungen stehen beabsichtigte Stellenneueinrichtungen gegenüber, die sich auf ein Finanzvolumen in Höhe von 0,523 Mio. Euro belaufen. Der Stellenplan 2005 wird damit hinsichtlich seiner finanziellen Wertigkeit um 1,218 Mio. Euro reduziert.

Die FWG-Fraktion nahm dazu wie folgt Stellung:

Die Punkte I. bis III. des Beschlußentwurfes bieten keine Ansätze für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Ziel einer optimalen Personalausstattung in Bindung an die vielfach differenzierte Gesamtaufgabenstellung der Stadt Mönchengladbach. Auch die Anlagen bieten keine Informationen, die eine Beurteilung von Entscheidungsvorschlägen oder Einzelmaßnahmen ermöglichen. Man kann den Vorschlägen nur in dem Glauben an die Richtigkeit der Ergebnisse nach Prüfung durch die Verwaltung zustimmen. Die FWG-Fraktion will dies tun.

Unabhängig davon werden folgende Anmerkungen bzw. Anträge vorgetragen.

  1. Die Ausführungen über die Finanzwirksamkeit sind unzureichend. Die FWG-Fraktion beantragt: Es möge die Darstellung über die Finanzwirksamkeit ergänzt werden um

    a) die Information über den Gesamtkostenansatz,

    b) das Verhältnis des Gesamtkostenansatzes zum Bedarf,

    c) Informationen über die Ermittlung des Bedarfes.

  2. Die FWG-Fraktion beantragt: Das Personalkonsolidierungskonzept möge so geändert werden, daß ein am Aufgabenvolumen der Stadt orientierter Personalbedarf erkannt und beurteilt werden kann. Einsparmöglichkeiten sollen daraus so hergeleitet werden, daß die längerfristigen Auswirkungen auf die persönlichen Verhältnisse der Dienstkräfte erkannt und beurteilt werden sowie als Akzeptanzgrundlage für die Dienstkräfte dienen können.

  3. Die möglichen Auswirkungen von Hartz IV sind nicht aufgezeigt. Die FWG-Fraktion beantragt, die denkbaren Alternativen darzustellen.

  4. Die FWG-Fraktion hat in der Vergangenheit stets beanstandet, daß Mehrkosten aus Beförderungen, Höhergruppierungen und Einstellungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen erst erwirtschaftet werden müssen. Diese Bindung ist für das Personal insgesamt eine Diskriminierung, weil hiermit klargestellt wird, daß die entsprechenden Maßnahmen jeweils nur zur Lasten Dritter möglich gemacht werden. Die FWG-Fraktion beantragt deshalb, die entsprechende Praxis aufzugeben und bestimmte Maßnahmen zu benennen, die zur Finanzierung der Mehrkosten beabsichtigt sind. Zu Ziffer 3. stellte die Verwaltung weitere Informationen in Aussicht. Die FWG-Fraktion stellte deshalb den hier formulierten Antrag zurück. Die übrigen Anträge der FWG-Fraktion wurden abgelehnt. Kommentar überflüssig!

Zu Ziffer 3. stellte die Verwaltung weitere Informationen in Aussicht. Die FWG-Fraktion stellte deshalb den hier formulierten Antrag zurück. Die übrigen Anträge der FWG-Fraktion wurden abgelehnt. Kommentar überflüssig!