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Kategorie: Allgemein

Der Rat bestimmt die Größe der Ausschüsse. In der vergangenen Amtsperiode gehörten den Ausschüssen jeweils 21 Mitglieder an. Je größer die Ausschüsse sind, um so schwerfälliger gestaltet sich der Arbeitsablauf.

Außerdem ist die Größe der Ausschüsse auch ein Kostenfaktor, der sich im wesentlichen aus der Verpflichtung der Stadt ergibt, Verdienstausfallentschädigung zu zahlen. Um eine straff geführte Ausschußarbeit sicherzustellen und den Kostenfaktor so klein wie möglich zu halten, hatte die FWG-Fraktion in der Ratssitzung am 15. Oktober 2004 beantragt, die Zahl der Ausschußmitglieder auf 13 zu begrenzen. Dabei wären alle Fraktionen entsprechend ihrer Größe im Rat der Stadt an der Ausschußarbeit beteiligt. Die Ausschüsse wären bei dieser Größe spiegelbildlich zum Rat der Stadt besetzt. Der Antrag  fand aber keine Zustimmung. Statt dessen wurde mit den Stimmen der vereinigten CDU/FDP-Fraktion die Zahl der Ausschußmitglieder auf 23 erweitert.

Die FDP bricht hier erneut ihr Wahlversprechen, an Politikern zu sparen. Die CDU spielt dieses unlautere Spielchen mit. Diesem Treiben wird die FWG-Fraktion entgegentreten, wo, wann und wie es auch immer möglich sein wird. Die erste Möglichkeit war die Wahl der Bezirksvorsteher und deren Stellvertreter.

Bei der Bestimmung von Ausschußvorsitzenden und deren Vertretern haben die Fraktionen ein Zugriffsrecht, bei dem die Reihenfolge des Zugriffs nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt wird. Wäre die FWG dabei allein in das Verfahren eingetreten, hätten die verbundenen Fraktionen von CDU/FDP gegenüber allen anderen Auswahlvorteile gehabt. Dies wurde durch die FWG-Fraktion dadurch verhindert, daß sie einen Verbund mit SPD und Grünen bildete. Daraus ergibt sich der Vorteil einer gleichmäßigeren Verteilung der Ausschußvorsitze. Die FWG-Fraktion strebte keinen Vorsitz an, weil sie in den Ausschüssen nur jeweils mit einer Stimme vertreten ist. Diese soll in der Sachdiskussion genutzt werden, nicht aber durch die Diskussionsleitung gebunden sein.

Als sonstige Gremien waren zu besetzen:

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse, Regionalrat, Umlegungsausschuß, Polizeibeirat, Theaterkuratorium, Aufsichtsrat Kreisbau AG, Aufsichtrat EWMG, Aufsichtsrat NVV AG, Beirat NVV AG, Mönchengladbacher Nahwärme GmbH, Aufsichtsrat GWSG, Aufsichtsrat GEM, Aufsichtsrat MGMG, Aufsichtsrat Städt. Kliniken GmbH, Aufsichtsrat WFMG, Aufsichtsrat Sozialholding GmbH, Verbandsversammlung Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Innenstadtkommission, Kommission für Informations- und Kommunikationstechnik.

Satzungsgemäß ist ein Vertreter der FWG-Fraktion im Aufsichtsrat der EWMG beratendes und im Beirat der NVV AG stimmberechtigtes Mitglied. Dazu ist keine Wahl erforderlich. Alle übrigen Positionen werden vom Rat durch Wahl nach den Grundsätzen für die Verhältniswahl  besetzt. Außer bei den Wahlen zum Aufsichtsrat der EWMG und zum Beirat der NVV AG hat die FWG-Fraktion bei diesen Wahlen eine Listenverbindung mit den Fraktionen von SPD und Grünen gebildet. Dadurch verlor die Listenverbindung von CDU/FDP in allen Gremien mit 6 und 11 Mitgliedern einen Sitz. Dieser wurde von den Fraktionen von SPD und Grünen nicht beansprucht und deshalb von der FWG-Fraktion besetzt. Deshalb ist die FWG-Fraktion in den folgenden Gremien mit jeweils einer Stimme vertreten:

Polizeibeirat (Gerdom), Theaterkuratorium (Gerdom), Aufsichtrat Städtische Kliniken (Oberem), Aufsichtsrat MGMG (Püllen), Innenstadtkommission (Oberem), Kommission für Informations- und Kommunikationstechnik (Norbert Wolff).

Gegenüber der vergangenen Amtsperiode des Rates hat die FWG-Fraktion ihre Wirkungsmöglichkeiten verbreitert. Sie hat dies erreicht, ohne Verpflichtungen einzugehen, die ihre Unabhängigkeit einschränken. Die Mitglieder der Fraktion werden somit ihre Aufgaben im Rat, den Ausschüssen, den Bezirksvertretungen und den sonstigen Gremien nur nach sachbezogenen Gesichtspunkten erfüllen. So verspricht es die FWG im Wahlprogramm 2004. Dieses Versprechen wird eingehalten.