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Kategorie: Allgemein

In der ersten Sitzung des Rates der Stadt am 15. Oktober meldete sich Herr Flören von der Lilo zu Wort, um eine Persönliche Erklärung abzugeben.

Solche Erklärungen sind nach der Geschäftsordnung nur zulässig, um Äußerungen zurückzuweisen, die in der vorangegangenen Diskussion gegen den Redner  gerichtet waren, oder um eigene mißverständliche Äußerungen richtig zu stellen.

Der Lilo-Mann erhielt das Wort zu einer Persönlichen Erklärung und begann mit einer allgemeinen Erklärung zu der Situation nach Einzug von NPD-Leuten in den Rat. Der neue Oberbürgermeister reagierte nicht und auch die Rechtsberater in seiner Umgebung blätterten in ihren Unterlagen und warteten ab. Darauf erfolgte der Hinweis auf die Geschäftsordnung durch den FWG-Fraktionsvorsitzenden. Herr Flören mußte seine Rede abbrechen.

In der Presse beklagte Herr Flören den Vorgang. Dazu besteht kein Grund. Auch die Lilo muß die Geschäftsordnung beachten, selbst wenn dadurch die Möglichkeit verloren geht, etwas gegen die NPD im Rat der Stadt zu sagen. Die Persönliche Erklärung ist kein Instrument in der politischen Auseinandersetzung. Dafür stehen andere Wege offen. So soll es bleiben. Es könnte sein, daß anderenfalls bei nächster Gelegenheit Herr Flören und die Lilo Ziele unberechtigter Persönlicher Erklärungen sind. Die FWG-Fraktion hat die entsprechende Erfahrung bereits machen müssen.