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Kategorie: Allgemein

Was ist eine besondere Benutzung? Seit 01. November 2003 muß man sich das fragen, wenn man Grünflächen der Stadt benutzen möchte.

Deren besondere Benutzung nämlich ist seitdem erlaubnispflichtig und kostet Geld. Das regelt die Ordnung für die besondere Benutzung von Grünflächen der Stadt Mönchengladbach, ein bürokratisches Meisterwerk erster Klasse - beschlossen mit den Stimmen von CDU/FDP, SPD und Grünen gegen die FWG.

Mehr als 100 Jahre wußte man in Mönchengladbach ohne Anleitung, wie man städtische Grünflächen benutzen durfte. Wenn was außer der Reihe sein sollte, ging man zum Amt - und die Angelegenheit war erledigt - so oder so. So einfach kann das in Zukunft nicht mehr sein.

Die Ordnung unterscheidet jetzt zwischen Nutzungen, anderen Nutzungen und besonderen Nutzungen. Nutzungen, soweit sie sich im Rahmen der Ausweisung oder Widmung dieser Flächen bewegen, sind nichts Besonderes. Sie müssen jedoch stattfinden, damit die Grünflächen dem Schutz von Flora und Fauna, der Förderung des städtischen Kleinklimas sowie der Erholung  und Freizeitgestaltung dienen. Alles klar?

Wenn nicht, wo findet der geneigte Leser Ausweisung oder Widmung, damit er sich schlau machen kann? Das ist nicht angegeben. Mit Recht fragt man, ob es überhaupt so etwas gibt. Die Folge: keiner kann wissen, ob er die städtischen Grünanlagen einfach nur so, oder anders oder vielleicht sogar besonders benutzt.

Doch halt, die Ordnung für die besondere Benutzung von Grünflächen der Stadt Mönchengladbach gibt Hilfestellung. Da findet man den Hinweis auf die fachlich vertretbare Belastung durch eine Benutzung, für die eine Fläche in der Regel nicht hergerichtet und geeignet ist. Das ist die Benutzung, die durch eine Zulassung, zu einer besonderen Nutzung wird. Wer die Zulassung erteilt? Natürlich das Amt, an das man sich auch früher schon wenden mußte, als es noch keine Ordnung gab. Fazit? Ist doch klar! Ordnung muß sein - heute wie früher.