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Kategorie: Allgemein

Vorbereitungszeit zur Entscheidungsfindung zu kurz. In der Ratssitzung am 15. Oktober 2003 war über Änderungen im Friedhofsrecht zu entscheiden.

Die Verwaltung legte eine rund 60 Seiten starke Beratungsunterlage vor. Die Änderungstexte für die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung bildeten mit 12 Seiten den kleinsten Teil dieser Vorlage. Die restlichen 48 Seiten bestanden aus Erläuterungen und Informationen zur Gebührenkalkulation.

Die Vorbereitung der Ratsentscheidung oblag dem Planungs- und Bauausschuß in der Sitzung am 30. September 2003. Genau fünf Tage (ein Wochenende eingeschlossen) vor dieser Sitzung erhielten die Ausschußmitglieder die Beratungsunterlage, wie es die Geschäftsordnung zuläßt.

In der kurzen Frist war die FWG-Fraktion nicht in der Lage, die Beratungsvorlage zusammen mit einer Vielzahl anderer gleichzeitig vorgelegter Beratungsvorlagen so durchzuarbeiten, daß eine Mitwirkung an der Entscheidung verantwortet werden konnte. Es kann getrost davon ausgegangen werden, daß auch alle anderen Fraktionen die notwendige Vorbereitung nicht in fünf Tagen schaffen konnten.

Die FWG beantragte deshalb im Planungs- und Bauausschuß, die Beratung als eine erste Lesung zu werten und die Entscheidung in den Beratungszyklus zu verschieben, der in der nächsten Ratssitzung am 17. Dezember 2003 endet. Immerhin waren mit einer Entscheidung über die Beratungsvorlage der Verwaltung Gebührensatzänderungen in vielen Einzelfällen von mehr als 25% nach oben und nach unten zu beurteilen. Außerdem war auch neues Rahmenrecht für das Bestattungswesen zu berücksichtigen, mit dem kaum ein Ausschuß- oder Ratsmitglied vertraut sein konnte. Der Antrag wurde abgelehnt.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang der unverfrorene Hinweis des Techn. Direktors Marx, man könne ja die noch folgenden Beratungen im Hauptausschuß und Rat als die weiteren Lesungen betrachten. Seltsamerweise reagierte die Mehrheitsfraktion von CDU/FDP darauf nicht, obwohl sie sonst selbst unvermeidbare Anmerkungen zu Detailfragen in Hauptausschuß und Rat verbieten möchte.

Die FWG hat der Beratungsvorlage auch im Rat nicht zugestimmt und darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung eine Entscheidung auch von den anderen Fraktionen mangels Vorbereitung nicht getroffen werden dürfe. Leider vergeblich, aber ein Beweis für wenig Verantwortungsbewußtsein. Im übrigen ist dies kein erster oder einziger Fall dieser Art. Gleiches war beim Rettungsdienstbedarfsplan und beim Brandschutzbedarfsplan zu registrieren. Die Folgen werden den Rat sicher noch beschäftigen.