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Kategorie: Allgemein

Aus der Ratssitzung am 15. Oktober 2003.

Schwerpunkt der Ratssitzung vom 15. Oktober 2003 war die Diskussion über das Schicksal des ehemaligen Schauspielhauses an der Hindenburgstraße, bekannt unter dem Synonym Stadtfenster. Es war zu entscheiden, welcher von drei Investoren den Zuschlag für den Erwerb dieser städtischen Liegenschaft erhalten sollte. Zu orientieren war diese Entscheidung an den Plänen der Investoren für die Umgestaltung und die weitere Nutzung des Objektes.

Die FWG-Fraktion will eine Lösung, bei der nicht Teile des Bereiches um das heutige Schauspielhaus benachteiligt werden. Nach unserer Auffassung kann diese Forderung nur verwirklicht werden, wenn Neu- oder Umbauten so geplant sind, daß auch die heutige Theatergalerie von der Attraktivität der neuen Bausubstanz profitiert. Es müssen also Verbindungen zwischen einer neuen Bausubstanz und der Theatergalerie geschaffen werden. Diese Forderung ist nur zu verwirklichen, wenn zwischen dem von der Stadt gesuchten Investor und dem Eigentümer der Theatergalerie Einvernehmen über Art und Form der An- und Verbindung besteht. Die Bedeutung einer solchen Einigung für eine erfolgreich Investition war allen Investoren klar.

Der Investor Frankonia bot für das Problem die geeignetste Lösung an. Er wies nach, daß er die Theatergalerie erwerben kann, wenn er für sein Angebot zum Kauf der städtischen Grundstücke den Zuschlag erhält. Diese Konstellation bietet die Gewähr dafür, daß für den Bereich des ehemaligen Schauspielhauses und für die heutige Theatergalerie eine Gestaltung möglich wird, die eine städtebauliche Einheit schafft.

Nach der von der FWG-Fraktion durchgeführten Prüfung erwies sich der vom Investor Frankonia vorgelegte Entwurf der Planungsgruppe B (Architekt Dietmar Haasen)  als die Gestaltungsidee, die den Vorstellungen der FWG am weitesten entgegen kam. Dies gilt sowohl für die städtebaulichen Aspekte, als auch für das Nutzungskonzept. Der Entwurf ist modifizierbar, um noch offene Einzelheiten vorstellungsgemäß zu regeln.

Die FWG-Fraktion hat sich im Hinblick auf diese Situation als erste auf den Investor Frankonia und den Umgestaltungsentwurf der Planungsgruppe B (Haasen) festgelegt. Dies ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Stadtmitte am 24. September 2003 erklärt und in der Tagespresse am 25. September 2003 veröffentlicht worden.

In der Ratssitzung am 15. Oktober 2003 hat die FWG-Fraktion den folgenden Beschlußentwurf vorgelegt:

Die Stadt erteilt dem Investor Frankonia den Zuschlag für den Erwerb der Liegenschaft Stadttheater, damit darauf ein Gebäude nach den heute dem Rat vorliegenden Plänen der Planungsgruppe B errichtet und betrieben werden kann. Dies geschieht unter der Bedingung, daß spätestens bis zum 17. Dezember 2003 die zur weiteren Realisierung von Verkauf und Bebauung erforderlichen Maßnahmen des Investors und der Stadt getroffen worden sind. Zu diesem Zeitpunkt müssen mindestens vorliegen

  1. notariell beurkundete Erklärungen über den Kauf der Theatergalerie durch den Investor,

  2. verbindliche Erklärungen (der Stadt) über die Möglichkeit, auf den von dem Investor zu erwerbenden Grundstücken die Bauabsichten entsprechend den Plänen der Planungsgruppe B zu verwirklichen,

  3. Nachweise über die gesicherte Finanzierung der Absichten des Investors.

Nach Ablauf der Frist ist die Erklärung über die Erteilung des Zuschlages an den Investor Frankonia verfallen. Der Zuschlag geht dann an den Investor HBB mit dem Ziel, die Planung des Büros Otten umzusetzen.

Die CDU-Fraktion legte einen Beschlußentwurf vor, der dem der FWG-Fraktion im wesentlichen gleich war, aber andere Formulierungen enthielt. Beide Fraktionen hatten also im wesentlichen dasselbe Ziel.

Im Gegensatz dazu legten SPD und FDP (bemerkenswerterweise gemeinsam) einen abweichenden, nicht eindeutigen und teilweise in sich unschlüssigen, auf die Verwirklichung des Planes des Büros Otten mit dem Investor HBB gerichteten Beschlußvorschlag vor.

Wäre über jeden der drei Beschlußentwürfe abgestimmt worden, hätte kein Vorschlag eine Mehrheit erhalten können. Damit wäre das Verfahren ausgegangen wie das Hornberger Schießen.

Die FWG-Fraktion wollte eine Entscheidung für eine der möglichen Auffassungen. Da ihr Beschlußentwurf mit dem der CDU praktisch übereinstimmte, entschloß sich die Fraktion nach einer Beratung in einer von der FWG beantragten Sitzungspause, dem CDU-Antrag zuzustimmen. Die Aufnahme unseres Beschlußvorschlages als Kommentar zum Antrag der CDU in das Sitzungsprotokoll sichert den Nachweis der FWG-Meinung und die der FWG damit zukommenden Verantwortung als Mitgestalterin in dieser bedeutsamen Angelegenheit.

Die FWG-Fraktion hatte ihre Meinung zu dem Fragenkomplex gründlich abgesichert. Die danach möglichen Entscheidungen bis zur nächsten Hauptausschußsitzung am 10. Dezember 2003 werden Klarheit bringen, ob das Projekt weitergeführt wird. Sind die notwendigen und auch möglichen Umsetzungsmaßnahmen bis zum genannten Zeitpunkt nicht getroffen, wird die FWG-Fraktion entsprechend der Festlegung in ihrem Beschlußvorschlag die Weitergabe des Zuschlages an den Investor HBB und das Büro Otten betreiben.