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Kategorie: Allgemein

Der Sozialausschuß des Rates befaßte sich in der Sitzung am 04. Februar 2003 mit der Pflegestufenstruktur in den Altenheimen von Mönchengladbach.

Er beriet über eine Verwaltungsvorlage, die auf Antrag der FWG-Fraktion vom Hauptausschuß am 15. Mai 2002 in Auftrag gegeben worden war. Die Verwaltung hatte danach zu prüfen, ob und warum die Einstufung pflegebedürftiger alter Menschen in Altenheimen immer häufiger in einer niedrigen, statt in einer hohen Pflegestufe erfolgt. Betroffene Angehörige hatten geglaubt, dies erkennen zu können, und die FWG um Aufklärung und Hilfe gebeten. Bei ihren Bemühungen hatte die FWG festgestellt, daß der beklagte Zustand möglicherweise in einer Unterbewertung der heiminternen Dokumentationen über die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Versicherungsträger begründet sein könnte. Da die Einstufung von Heimbewohnern in Pflegestufen auch Auswirkung auf die Refinanzierung von Personalkosten in den Altenheimen hat, war eine Überprüfung für zweckmäßig gehalten worden.

Die Untersuchung der Verwaltung brachte keine Erkenntnisse über Fehler bei der Einstufung in Pflegestufen. Dennoch empfanden die meisten Ausschußmitglieder ein gewisses Unbehagen über die Ermittlungsergebnisse, wie die Beratung zeigte. Die Abweichungen in Mönchengladbach vom Landesdurchschnitt und im Verhältnis zu anderen Städten, z.B. Krefeld stimmten bedenklich. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Angelegenheit unter Beobachtung zu halten. Es soll sichergestellt sein, daß bei Auffälligkeiten in Zukunft Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden. Das dafür zuständige Gremium ist die Pflegekonferenz. Die tagt allerdings nicht öffentlich. Nicht alle im Rat vertretenen Gruppierungen haben einen Sitz in dieser Konferenz. So ist auch die FWG nicht vertreten.