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Kategorie: Allgemein

Weiter schlechte Zukunftsaussichten.

Der Rat erteilte der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) in der Sitzung am 18. Dezember 2002 gegen die Stimmen der FWG-Fraktion einen Vermarktungsauftrag für das ehemalige Schauspielhaus.

Nach dem Beschlußvorschlag der Verwaltung für den Rat in der Sitzung am 18. Dezember 2002 soll die EWMG auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2000 tätig werden, um einen neuen Investor für die Immobilie Schauspielhaus zu suchen. Dahinter steht die Annahme, daß diese Festlegung ausreicht, um die Belange der Stadtentwicklung zu sichern. Genau hier liegt ein schwerwiegender Fehler, den die FWG-Fraktion scharf rügte.

Der Beschluß vom 13. Dezember 2000 enthält keine Hinweise darauf, welche Anforderungen der Stadtentwicklung bei einer künftigen Nutzung des Schauspielhausgeländes beachtet werden müssen. Genau daran ist die aufgegebene Planung gescheitert. Die FWG-Fraktion will, daß dieser Fehler nicht wiederholt wird. Sie hatte deshalb beantragt, vor der Erteilung eines Vermarktungsauftrages an die EWMG,

die stadtentwicklungstechnischen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Einflußmöglichkeiten von Oppenheim und Brunnert festzulegen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Die EWMG kann den Mangel an Vorgabe durch die Stadt nicht ausgleichen. Die Verantwortung dafür tragen Verwaltung, CDU/FDP und SPD gleichermaßen. Sie haben aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt. Armes Mönchengladbach - wohin gehst Du?

Redaktionelle Anm.: Oppenheim und Brunnert sind Inhaber von Rechten im Bereich der Immobilie.