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Kategorie: Allgemein

Am 25. Juni 2002 fand die Diskussion um die Umgestaltung des Bereiches um das Schauspielhaus Hindenburgstraße ein vorläufiges Ende. Der Planungs- und Bauausschuß des Rates beschloß über einen weiteren Schritt zur Schaffung des neuen Baurechtes für die Umsetzung der mittlerweile unter der Bezeichnung Stadtfenster bekannten Absichten des Investors MDC. Die FWG-Fraktion trug den Beschluß darüber nicht mit, während CDU/FDP und SPD zustimmten.

Der Haltung der FWG-Fraktion lagen die wesentlichen, neuen Informationen zu Grunde, die in der Sitzung der Bezirksvertretung  Stadtmitte am 12. Juni 2002  gewonnen worden waren. Ratsherr Bernd Püllen erläuterte die Auffassung der FWG-Fraktion.

Danach ist das für die Auswahl der MDC-Pläne ausschlaggebende, städtebauliche Gestaltungselement in Form der Fußgängerpassage von der Hindenburgstraße durch die bestehende Bausubstanz zur Viersener Straße weggefallen, weil MDC nachträglich erkannt hat, daß diese Passage nicht benutzt werden wird und deshalb dort vorgesehene Ladenlokale nicht vermietet werden könnten. Anstelle der Passage sei eine Fußgängerbeziehung hergestellt worden vom Kreuzungsbereich Viersener Straße/Hindenburgstraße zur Theatergallerie. Die nachträgliche Umgestaltung der MDC-Planung entspreche im Grundsatz dem Planungselement, das in einer anderen Planung, die im Wettbewerbsverfahren vorgelegt worden war und dort von vornherein gestalterischen Ausdruck gefunden habe. Die nachträgliche Umstellung der MDC-Planung entsprechend dieser bereits besetzten Idee halte die FWG-Fraktion für unzulässig. Außerdem sei die von MDC angebotene Lösung auch weniger gut.

Die weitere von Bernd Püllen eingebrachte Kritik bezog sich auf das seit November 2000 mehrfach reduzierte, von MDC beabsichtigte Investitionsvolumen. Im November 2000 wurde ein Investitionsvolumen von 130 Mio. DM genannt. Als Grundlage für den Beschluß über die Realisierung der MDC-Pläne akzeptierte der Rat gegen die Empfehlung der FWG-Fraktion am 04. Juli 2001 ein Investitionsvolumen von 100 Mio. DM. Jetzt steht nur noch ein Investitionsvolumen von 70 Mio. EUR zu Diskussion, wovon aber allein 30 Mio. EUR durch den angeblich beabsichtigten Kauf der Theatergallerie gebunden sind. Es verbleibt also eine Restinvestition von nur 40 Mio. EUR, also im Vergleich nur 80 Mio. DM.

Bei so gravierenden Änderungen sah die FWG-Fraktion keine Möglichkeit, der Absicht zuzustimmen, die MDC-Pläne umzusetzen.

Hier wird die ganze Konzeptionslosigkeit deutlich, von der die Umgestaltungsabsichten im Bereich des Schauspielhauses Hindenburgstraße von Anfang an gekennzeichnet waren. Zum Umdenken und Bessermachen wäre noch Zeit. Doch das wollen die Mehrheiten aus CDU/FDP und SPD wohl nicht. Zu groß sind die Vorschußlorbeeren, die sie sich selbst in dieser Sache gespendet haben. Das wollen sie vertuschen. Deshalb ist Kritik, die die FWG-Fraktion im Interesse einer glaubhaften, dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger verpflichteten Politik anbrachte und zukünftig anbringen muß, auch herzlich unwillkommen. Sowohl in der Sitzung der Bezirksvertretung Stadtmitte am 12. Juni 2002 als auch in der Sitzung des Planungsausschusses warnte man davor, den Investor durch Fragen oder die Äußerung von Kritik zu vergällen. Die Vertreter von CDU/FDP und auch SPD sind sich da seltsamerweise untereinander und mit der Verwaltung einig. Es muß die Frage erlaubt sein, wer bei solchem Verhalten eigentlich die Interessen der Stadt Mönchengladbach vertritt. Offensichtlich werden die Ziele für das Geschehen in dieser Stadt zunehmend von Dritten, nicht aber mehr von berufenen Vertretern der Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Die Gelegenheit, das zu ändern wird kommen.