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Kategorie: Allgemein

Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 05. Dezember 2001 .

Die FDP war bereit, einen Rechtsverstoß in Kauf zu nehmen, um das FDP-Mitglied Bernd Kuckels auf einen Beigeordnetenposten zu hieven. Die Hauptsatzung der Stadt sieht nur fünf Beigeordnete vor. Um Kuckels an Stelle von Noch-Kämmerer Nieland in den Verwaltungsvorstand zu bringen, ist die vorherige Änderung dieser Vorschrift nötig. Schlecht vorstellbar, daß der gewiefte Jurist Kuckels dies nicht auch wußte! Doch weder die Partei noch Kuckels hätte es gestört, mit dem Makel eines eklatanten Rechtsverstoßes zu leben.

Die FWG-Fraktion mußte das Innenministerium bemühen, um die Beachtung des geltenden Rechtes zu sichern. So kam es, daß in der Hauptausschußsitzung am 05. Dezember 2001 eine Änderung der Hauptsatzung auf der Tagesordnung stand. Die Zahl der Beigeordneten wird mit dieser Änderung von fünf auf sechs angehoben - eine spezialgesetzliche Regelung für Kuckels/Nieland (Lex Kuni). Lex Kuni ebnet den Weg für die Berufung von Kuckels als Beigeordneten an Stelle des beurlaubten Manfred Nieland. Stadtkämmerer darf Kuckels aber nicht werden, solange Nieland nur beurlaubt ist, um Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) zu sein. Die Großstadt Mönchengladbach kann also ohne Stadtkämmerer auskommen - fraglich, aber egal, ob's dem Verwaltungsvorstand gut bekommt.

Die Satzungsänderung wurde von CDU  und FDP beschlossen. Damit ist dieser Änderung auch die entsprechende Mehrheit im Rat am 19. Dezember 2001 sicher. Hier zeigt sich ein weiteres Mal, wie in Mönchengladbach politischer Eigennutz vor Gemeinnutz geht.