Drucken
Kategorie: Allgemein

FWG-Antrag für die Ratssitzung am 04. Juli 2001.

Beschlußentwurf

  1. Der Rat der Stadt stellt fest, daß das gesamtstädtische Bewußtsein in der Bevölkerung nicht so ausgeprägt ist, wie dies im Verlaufe von mehr als dreißigjähriger Entwicklung der Stadt Mönchengladbach als Großstadt wünschenswert ist.  Es ist zu erkennen, daß stadtteilbezogenes Denken stärkeren Einfluß hat, als für eine auch kleinräumige Belange berücksichtigende Gesamtstadtentwicklung förderlich ist. Diese Entwicklung ist durch die derzeitige, seit 1975 unveränderte Bezirksverfassung begünstigt worden.

  2. Um eine gesunde Weiterentwicklung der Stadt Mönchengladbach zu sichern, sind Maßnahmen erforderlich, die die Hinwendung der Kräfte auf das Wohl der Gesamtstadt bewirken. Dem soll eine Veränderung der Einteilung des Stadtgebietes in Bezirke dienen. Dabei soll das Zentrum der Stadt ohne Rücksicht auf die bisher stark betonte Bipolarität gestärkt werden. Im übrigen sollen Bereiche der Stadt näher aneinander gebunden werden, die bisher eine ausgeprägte Eigenständigkeit praktizieren. Das gesetzliche Ziel der kleinräumigen, bürgerschaftlichen Mitwirkung in der Kommunalverwaltung bleibt bei dieser Veränderung erhalten.

  3. Es sollen aus den derzeitigen zehn Bezirken fünf Bezirke gebildet werden. Diese sind wie folgt zu gestalten:

    • Stadtmitte mit Teilen von Volksgarten, Rheydt West, Rheydt-Mitte ohne Mülfort, Geistenbeck und Geneicken-Bonnenbroich;

    • Rheindahlen und Hardt;

    • Odenkirchen und Wickrath mit Geistenbeck;

    • Giesenkirchen mit Mülfort und Geneicken-Bonnenbroich;

    • Neuwerk mit Teilen von Volksgarten.

    Die Abgrenzungen sind der diesem Beschluß im Original beigefügten Stadtkarte zu entnehmen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Änderung der Hauptsatzung so vorzubereiten, daß die hier beschriebene Veränderung der Bezirksverfassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten kann.

Begründung

Die Überprüfung der Bezirksverfassung ist seit geraumer Zeit Thema von Überlegungen. Dabei steht aber stets nur die Frage im Vordergrund, ob durch eine Veränderung Einsparungen möglich sind. Die FWG-Fraktion ist der Auffassung, daß Einsparungen als Folge von Änderungen der Bezirksverfassung sich nur ergeben, wenn eine dem gesetzlichen Zweck nicht mehr gerecht werdende Veränderung vorgenommen wird. Deshalb sieht die FWG-Fraktion keine Möglichkeit, sich einem Veränderungsvorschlag zum Zwecke der Einsparung von Finanzmitteln anzuschließen. Unabhängig davon hält die FWG-Fraktion eine Änderung der Bezirkseinteilung aus anderen Gründen für erforderlich. Dazu sind die Einzelheiten der Begründung aus dem Beschlußentwurf selbst zu ersehen.

Mönchengladbach, den 19. Juni 2001
Erich Oberem
Vorsitzender