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Kategorie: Allgemein

FWG-Fraktion mit Ergänzungsantrag erfolgreich in Ratssitzung am 16. Mai 2001.

Ein Prüfungsauftrag an die Verwaltung sollte auf Grund eines Antrages von CDU/FDP in der Ratssitzung am 16. Mai 2001 beschlossen werden. Geprüft werden sollte die Frage, ob die Entwicklungsgesellschaft Nord-Südpark Mönchengladbach mbH in eine Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) umgewandelt werden könne. Aufgabe der neuen Gesellschaft soll Kauf, bedarfsgerechte Entwicklung und Verwertung von Grundstücken bzw. Liegenschaften sein.

Es lag die Vermutung nahe, dass mit der Schaffung dieser Gesellschaft die Weichen für die Ausgliederung des Stadtkämmerers gestellt werden sollten, damit ein FDP-Mitglied als Beigeordneter in den Verwaltungsvorstand gewählt werden kann. Im Antrag von CDU/FDP war das allerdings nicht zum Ausdruck gebracht. Eine Diskussion über die Vermutung zu diesem Punkt war nutzlos. Daher hat sich die FWG-Fraktion mit dem Inhalt und den dargelegten Gründen für den CDU/FDP-Antrag befasst. Sie hat wie folgt Stellung bezogen und beantragt:

Beschlossen werden soll ein Prüfauftrag. Die Prüfung hat nur Sinn, wenn Vorgaben gemacht werden, die die Ziele der beschriebenen Absichten klar machen. Die FWG-Fraktion sieht diese Forderung in den nachfolgenden Punkten beeinträchtigt:

  1. Es ist nicht klar, ob die Gesellschaft nur Grundstücke verwerten soll, die sie zukünftig kauft, oder ob sie auch im Zug der Gründung bereits mit einem Grundstücksbestand ausgestattet werden soll.

  2. Die Tätigkeit der WFMG im Aufgabenfeld der Entwicklungsgesellschaft ist ohne Zusammenhang zur Zweckbestimmung für die Gesellschaft dargestellt.

  3. Wann wird ein Prüfergebnis als positiv verstanden, wenn nur gefragt ist, ob eine Gesellschaftsgründung möglich ist?

  4. Es fehlt die Konkretisierung der Zweckbestimmung der Gesellschaft, ohne die ein Konzept für eine finanzielle und personelle Ausstattung nicht möglich ist.

Die FWG-Fraktion beantragt, den vorliegenden Antrag wie folgt zu ergänzen:

Es soll angegeben bzw. geprüft werden

  1. ob und gegebenenfalls welche heute städtischen Grundstücke zu welchen Bedingungen an die neue Entwicklungsgesellschaft übertragen werden sollen,

  2. wo die mit dem Erwerb dieser Grundstücke durch die Stadt übernommenen finanziellen Lasten zukünftig getragen werden,

  3. welche Verbindung zwischen der EWMG und der WFMG zukünftig bestehen soll, so dass der in Ziff. 1 des CDU-Antrages beschriebene Zusammenhang mit den Aufgaben der WFMG praktizierbar wird,

  4. ob und in welchem Umfang andere Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist und die im Grundstücksverkehr tätig sind, erhalten werden können und erhalten werden sollen,

  5. wie gegebenenfalls Konkurrenz zwischen EWMG und den in Ziff. 4 bezeichneten Unternehmen auszuschließen ist,

  6. welche Sicherheiten eingebaut werden können, um die Erweiterung der Zweckbestimmung des neuen Unternehmens zur Abschöpfung von Konsolidierungsmasse aus dem städtischen Haushalt auf Dauer zu verhindern,

  7. welche personellen Folgen im Personalhaushalt der Stadt zu erwarten sind.

Desweiteren bitten wir darzustellen, welche Gewinnerwartung für den städtischen Haushalt mittel- und langfristig prognostiziert werden kann.

CDU/FDP akzeptierten den Ergänzungsantrag. Der ergänzte Prüfungsauftrag wurde dann mit den Stimmen von FWG und CDU/FDP beschlossen.