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Kategorie: Allgemein

Bürger sind verunsichert, weil sie auf Grund ungenauer Information meinen, zukünftig mehr an Müllabfuhrgebühren bezahlen zu müssen.

Die Biotonnen werden registriert! Diese Aktion läuft seit dem 05. Oktober 2015 und grundsätzlich kann man dagegen nichts einwenden. Dass die Verantwortlichen wissen möchten, ob ihre Buchführung mit den Gegebenheiten in der Praxis übereinstimmt, ist verständlich. Die Vermutung, dass hinter dieser Aktion mehr steckt, ist nicht unbegründet.

Es geht darum, dass die von der CDU/SPD-Bruderschaft im Rat der Stadt verkündete Absicht, ein Kompetenzzentrum Sauberkeit einzurichten, umgesetzt und finanziert werden kann. Die mit der Absicht, das Kompetenzzentrum einzurichten, verbundenen Maßnahmen kosten nämlich Geld. Mehr Geld als bisher für die Sauberkeit in der Stadt eingesetzt wurde. Die Mittel zur Deckung dieses Bedarfes fallen schließlich nicht vom Himmel. Eine Möglichkeit, Mittel zur Deckung des neuen Bedarfes zu beschaffen, könnte darin bestehen, für die Biotonnenabfuhr eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Wer sich mit diesem Gedanken befasst, sollte einige Aspekte nicht unberücksichtigt lassen.

Die Einführung der Biotonne war ein Mittel zur Förderung der Abfalltrennung in Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung. Die Verpflichtung zu diesem Verhalten besteht auch heute noch. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung in erster Linie dadurch erfüllt wird, dass der Bürger selbst kompostiert. Bei den abfallrechtlichen Regelungen war zu berücksichtigen, dass nicht jeder Verpflichtete auch zur Kompostierung in eigener Regie in der Lage ist. Deshalb bot die Stadt als entsorgungspflichtige Körperschaft als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit die Biotonne an.

Die Stadt hatte ein großes Interesse daran, dass diese Entsorgungsmöglichkeit auch genutzt würde. Sie verfolgte damit zwei Ziele, nämlich die Menge des Restmülls kräftig zu reduzieren und die Menge der kompostierbaren Abfälle zu vergrößern. Die Verminderung des Restmülls ersparte Verbrennungskosten, die Erhöhung des eingesammelten kompostierbaren Abfalls ließ höhere Einnahmen aus dem Verkauf des Materials erzielbar erscheinen. Es wäre kein Anreiz gewesen, die Nutzung der Biotonne von einer zusätzlichen Gebühr abhängig zu machen. Höhere Kosten für die zusätzliche Abfuhr der Biotonne waren insoweit zumindest teilweise durch ersparte andere Kosten und zusätzliche Einnahmen gedeckt.

Diesen Überlegungen entsprechend ist die Abfallsatzung formuliert. Sie legt nicht absolut fest, wie viele Biotonnen auf einem Grundstück vorhanden sein müssen oder dürfen. Sie bindet die Bereitstellung von Biotonnen an das Vorhandensein von Restmüllbehältnissen auf den an die Müllabführ angeschlossenen Grundstücken, erklärt dies aber nicht zur Pflicht. So soll nach der Abfallsatzung in der Regel je Restmüllgefäß eine Biotonne zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt dem Nutzer überlassen, die Größe dieses Gefäßes zu bestimmen, entweder 120 oder 240 Liter. So können also auf an die Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken sowohl mehrere als auch unterschiedlich große Biotonnen vorhanden sein. Auswirkungen auf die Verpflichtung, Müllabfuhrgebühren zu zahlen, hat das nicht.

Es ist die Behauptung falsch, dass auf jedem Grundstück nur eine Biotonne berechtigterweise bereitgestellt werden darf. Sind mehrere Tonnen vorhanden, ist das kein Zeichen für die unberechtigte Anschaffung. Wenn die Registrierung von Biotonnen mit der tatsächlichen Zahl von Tonnen im Stadtgebiet nicht übereinstimmt, liegen dafür andere als Bürgerfehler vor. Eine nicht registrierte Anzahl von Biotonnen erfordert so eine Korrektur des Registrierungsverfahrens, nicht jedoch eine Erhöhung der Müllgebühren auf der Basis eines neuen Registrierverfahrens.