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Kategorie: Allgemein

Eine Stellungnahme von Erich Oberem sen.

Schönes Sommerwetter. Eine Möglichkeit sich auch abends lange draußen aufzuhalten. Nicht immer verhalten sich die Menschen dabei so, dass Nachbarn oder sonstige Dritte ungestört bleiben. Ruhestörung ist ärgerlich. Das gilt nicht nur, wenn spät abends im Garten gefeiert wird und der Nachbar sich beeinträchtigt fühlt. Im Umfeld von Gaststätten kommt das häufiger auch abends nach 22:00 Uhr vor. Wer sorgt für Ruhe? Der Gastwirt? Sicher manchmal. Häufig bleibt's lange laut.

Nicht selten sind Mitmenschen, die sich gestört fühlen, ungeduldig, wenn nun gar keine Ruhe einkehrt. Vielleicht sind neben der Ruhestörung auch andere Beeinträchtigungen zu befürchten, z.B. Verschmutzung von Hauseingängen oder Hauswänden. Man ruft die Polizei! Und die kommt nicht. Unzuständig - erfährt der Anrufer. Zuständig sei der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst, heißt es. Und da, nämlich beim städtischen Ordnungsamt, ist niemand zu erreichen. Zu wenig Personal und - soweit vorhanden - spät abends nicht einsetzbar. So jedenfalls liest man in der Zeitung. In der Berichterstattung wird der Polizei zwar guter Wille zugestanden. Doch leider, so konstatiert man, sei die ja nicht zuständig.

Wer kann für Abhilfe sorgen? In der Berichterstattung wird auf örtliche Politiker verwiesen. Die müssten nun doch endlich was tun, damit betroffenen Bürgern geholfen werden könne. Doch geht diese Erwartungshaltung nicht zu weit? Dem betroffenen Bürger kann das völlig egal sein. Der erwartet zu Recht, dass ihm jemand hilft. Über Zuständigkeiten kann und will er nicht diskutieren. Doch der, der helfen soll, weil es von ihm erwartet wird, muss wissen, wie er das gestalten kann. Ob ein Politiker das nötige Sachwissen hat? Das darf bezweifelt werden. Eine schwierige Situation, die nicht geklärt werden kann, ohne über Zuständigkeiten zu sprechen.

Die Polizei ist Landesangelegenheit. Die örtliche Ordnungsbehörde ist Bestandteil der Stadtverwaltung, firmiert unter Ordnungsamt. Die Zuständigkeit der Polizei ist im Polizeigesetz geregelt. Weitere Vorschriften enthält das Polizeiorganisationsgesetz. Für das Ordnungsamt gilt das Ordnungsbehördengesetz. Soweit damit vereinbar, gilt die Gemeindeordnung, auch wenn die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde der Stadt als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Fragen der in der Berichterstattung der Presse aufgeworfenen Art sind in jedem Falle nicht zuerst dem örtlichen Politiker zu stellen. Dessen Mitwirkungsmöglichkeiten sind nicht darauf gerichtet festzulegen, wer in welchem Falle tätig werden muss - Polizei oder Ordnungsamt. Der oder die richtigen Ansprechpartner wurden in der Berichterstattung in der Presse nicht erwähnt. Auf Seiten der Polizei wäre das der Polizeipräsident. Für die örtliche Ordnungsbehörde hätte der Oberbürgermeister oder zumindest der zuständige Ordnungsdezernent Auskunft zu erteilen. Deren Auskünfte müssten sich von den Stellungnahmen der in Anspruch genommen örtlichen Politiker unterscheiden.

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Stellungnahmen örtlicher Politiker. Es begann mit der Stellungnahme des CDU-Politikers Frank Boss. Der sprach auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Polizeibeirates. Im Kern vertrat er die Auffassung, es müsste der kommunale Ordnungs- und Servicedienst verstärkt werden, um Entlastung für die Polizei zu bewirken.

Diese Auffassung kann nur falsch sein. Die Stadt hat nicht dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei entlastet wird. Das Land hat dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei ihren Aufgaben entsprechen kann. Dies ist in der Vergangenheit sträflich missachtet worden. Das Land hat Personalkosten zu Lasten der Polizei gespart. Dies war falsch und bleibt auch in Zukunft der falsche Weg. Den hat die Stadt nicht zu unterstützen.

Auch die SPD-Fraktion im Rat der Stadt hat sich geäußert. Sie hält für notwendig, einen neuen Weg von Polizei und Ordnungsamt gemeinsam zu beschreiten, um gegen Missstände wie Lärmbelästigung und sonstige Beeinträchtigungen vorzugehen. Den Einsatz privater Sicherheitsdienste lehnt die SPD-Fraktion ab.

Gegen einen Appell an gemeinsames Vorgehen von Polizei und Ordnungsbehörde kann niemand etwas haben. Doch ein solcher Weg ist nicht der, der letztendlich zum Erfolg führen wird. Polizei und Ordnungsamt müssen die jeweiligen Zuständigkeiten richtig ausüben. Dazu gehört das richtige Personal in ausreichender Zahl sowohl bei der Polizei als auch bei der Stadt. Personal einzusparen in diesem Bereich ist falsch. Hier gilt uneingeschränkt, was ich als Vorsitzender der FWG-Fraktion im Rat der Stadt seinerzeit bei jeder Haushaltsberatung vorgetragen habe: Personal ist kein Sparschwein. Der Einsatz privater Sicherheitsdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird zu Recht abgelehnt.

Schließlich hat sich auch die CDU zu dem Problem des Einsatzes von Ordnungsamt und Polizei geäußert. Vorgeschlagen werden nach dieser Äußerung Maßnahmen, die eine starke Ausweitung des kommunalen Ordnungsdienstes erfordern. Folge des Einsatzes dieser Art wäre die Minderung des polizeilichen Einsatzes. Und damit dies nicht so sehr ins Gewicht fällt, soll gemeinsames Handeln von Polizei und Ordnungsdienst verstärkt werden.

Auch die hier verkündete Absicht zielt in die falsche Richtung. Was fehlt sind nach wie vor die Stellungnahmen von Polizeiführung und Führung der Stadtverwaltung. Vielleicht aber kommt da auch nochmal was. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt... und das gilt nicht nur im Sport.