Drucken
Kategorie: Sport
Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

Sanierung oder Neubau eines Stadtbades.


Vorab (mit Bildern des Gebäudes)

Bäder sind Problemkinder in der großen Zahl von öffentlichen Einrichtungen. In Zeiten knapper öffentlicher Mittel sind die Forderungen nach Schließungen wohlfeil. Mönchengladbach bildet da keine Ausnahme. Hier wurde zwar erst kürzlich ein neues Hallenbad gebaut, gleichzeitig aber auch eines für immer geschlossen. Wenn solche Maßnahmen auf der Grundlage nachvollziehbarer Entscheidungen getroffen werden, ist nichts anzumerken. In unserer Stadt muss man jedoch die Nachvollziehbarkeit in Frage stellen. Das galt bei der Schließung des Hallenbades Berliner Platz und wiederholt sich in der Diskussion über Sanierung oder Abriss und Neubau des Stadtbades Rheydt, dem Pahlkebad.

Wie auch bei anderen Entscheidungen lässt sich der Eindruck nicht verdrängen, dass nicht Probleme des Bäderwesens im Vordergrund stehen, sondern diese nur als Vehikel für die Beförderung ganz anderer Interessen dienen. Dies sind z. B. Interessen von Baulöwen in der Gestalt städtischer Tochterunternehmen, die sich mit der Entwicklung, Vermarktung und Bebauung von Grundstücken befassen. Die Entscheidungen im Bäderwesen haben Entsprechungen in anderen Bereichen, wo die Nutzung von Grundstücken und Gebäudenutzungen eine Rolle spielen.

Soweit Bäder bedeutsam sind, müsste eigentlich eine Bedarfsplanung die Grundlage von Entscheidungen sein. Das, was in unserer Stadt als Bedarfsberechnung angeboten wird, entspricht den heutigen Erfordernissen bei weitem nicht mehr. Hier wird eine Bedarfsberechnung noch auf der Basis längst überalterter Flächenverhältnisse gemacht. Obwohl die Stadt eine nach neuen Gesichtspunkten angelegte Sportentwicklungsplanung für 65.000 € hat erstellen lassen, fehlt die Komponente Bäder vollkommen. Das gibt Raum für die Behauptung, dass die Stadt überzählige Bäder hat, die geschlossen werden sollten.

Von dieser Forderung ist die Diskussion um die Sanierung des Pahlkebades stark beeinflusst. Das Interesse an zusätzlicher, finanzträchtiger Grundstücksnutzung tritt zu Tage. Dem dienen geheime Untersuchungen, die als Sanierungsplanung bezeichnet sind. In Wirklichkeit sind dies jedoch Umbauplanungen, die von Zweckveränderungen bestimmt werden. Hintergründe können nur mühsam aufgedeckt werden. Dabei ist der verschleiernde Einsatz von Gutachtern Mittel zu dem Zweck, Entscheidungen zu erzwingen.

Die Mehrheit von CDU und FDP im Rat der Stadt trägt solche Entscheidungen. Sie scheut dabei nicht einmal davor zurück, Geschäftsordnungsentscheidungen zu nutzen, weil der argumentative Weg nicht zu ihrem Ziel führt.

Wer so verfährt, muss mit Widerstand rechnen.

Pahlkebad, Blick vom Parkplatz des Bades

Pahlkebad, Südseite

Pahlkestraße, Straßenschild

Pahlkebad, Blick von der Gartenstraße

Pahlkebad, Blick über den Parkplatz des Bades


Das Wichtigste in Kürze

  1. Während die NVV AG schon lange ganz andere Pläne verfolgt, lässt der Oberbürgermeister den Rat noch über die Verwendung von Haushaltsmitteln für eine Reihe von einzeln benannten Maßnamen der Grundsanierung des Pahlkebades beraten und beschließen. Dies geschieht in der Ratssitzung am 25. Oktober 2006. Der NVV AG liegt am 30. Oktober 2006 ein Umbauplan nach neuer Zweckbestimmung für das Bad vor. Dieser Plan ist dem Rat bis heute nicht bekannt gegeben worden.

  2. Mit Schreiben vom 18. Mai 2007 informiert die NVV AG den Sportdezernenten Dr. Fischer über Kosten für Umbaumaßnahmen nach Vorbesprechungen vom 18. April 2007, an denen neben Dr. Fischer auch der Aufsichtsratsvorsitzende Ratsherr Reiner Brandts teilnahm. Die in dem Schreiben verwendeten Zahlen sind bereits in der Zeit bis Februar 2007 von dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Rolf Besten mit erarbeitet worden. Die darin begründete Befangenheit wird erst im September 2007 öffentlich.

  3. Das Schreiben vom 18. Mai 2007 ist Grundlage für Presseberichte ab 22. Mai 2007, in denen die Auffassung von CDU und FDP veröffentlicht wird, das Pahlkebad abzureißen und einen Neubau zu errichten. Der Neubau sei wirtschaftlicher als die Sanierung. Als Sanierung wird die Summe der Umbaumaßnahmen bezeichnet, die die NVV AG planen ließ. CDU und FDP wollen den Abriss, um das Badgrundstück einer lukrativen Wohnbebauung zuzuführen.

  4. Die FWG überprüft die Maßnahmen der NVV AG. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Sanierung auf bisheriger Basis in Verbindung mit Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen ausreichend und wirtschaftlicher ist als ein Umbau nach dem Plan der NVV AG oder Abriss und Neubau.

  5. CDU/FDP lassen weitere Gutachten erstellen, die keine andere Beurteilung ermöglichen.

  6. Das Pahlkebad wird Denkmal. Nun versuchen CDU/FDP die Auffassung zu suggerieren, dadurch würde die Sanierung unbezahlbar.

Das Ziel dieser Ratsmehrheit bleibt: Abriss und Neubau des Bades.


Einstieg in die Diskussion

Am 22. Mai 2007 überraschte die Rheinische Post ihre Leser mit der Nachricht Ein neues Bad für Rheydt. Berichtet wurde, die Fraktionsspitzen von CDU und FDP hätten am Abend zuvor entschieden, das Pahlkebad abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Eine Sanierung sei unwirtschaftlich.

Rolf Besten, der Fraktionsvorsitzende der CDU, wurde mit der Erklärung zitiert: Wir beauftragen die Verwaltung, die Kosten für einen Neubau zu berechnen. Wenn sie die Grobschätzung bestätigt, entscheiden wir uns für den Neubau. Geradezu euphorisch sei der Fraktionsvorsitzende der FDP, Dr. Anno Jansen-Winkeln, gewesen. Seine Feststellung: Ein Superbeschluss. Statt Flickschusterei bewegen wir uns in eine Richtung, die wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch Dr. Hans Walter Hütter als Vertreter der Rheydter Politiker (natürlich nur der CDU) ergänzte die Aussagen: Solide! So bekommen wir eine ausgewogene Bäderlandschaft.

Grundlage für diese Stellungnahmen war nach dem Zeitungsbericht eine Kostenaufstellung der NVV AG, die mit der Sanierung des Bades im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages für die städtischen Hallenbäder beauftragt ist. Es wurde berichtet, dass die Sanierung statt 3.7 Mio. € gleich 7.2 Mio. € kosten würde, Abriss und Neubau aber nur 6 Mio. €.

Die Kostenaufstellung, die der Rheinischen Post nach Angabe in dem Bericht vom 22. Mai 2007 vorlag, war anscheinend nur wenigen bekannt. Die genannten Fraktionsspitzen gehörten zum kleinen Kreis der Informierten. Sie hatten davon allem Anschein nach schon öffentlichen Gebrauch gemacht, bevor die anderen Fraktionsmitglieder etwas wussten. Die Fraktionssitzungen, in denen so wichtige Fragen normalerweise unter Beteiligung aller Fraktionsmitglieder beraten werden, bevor die Fraktionsspitzen in die Öffentlichkeit gehen, fanden am 21. Mai 2007 erst abends statt. Ein Beratungsergebnis hätte demnach erst zu einem Zeitpunkt verfügbar sein können, der zu spät lag, um es durch eine Presseinformation noch mit Wirkung für den nächsten Tag zu nutzen. Offenbar reicht aber bei CDU und FDP eine Einschätzung der Fraktionsspitzen, um wichtige Entscheidungen mit Bindung für die Fraktionen im Ganzen zu treffen. So wird es jedenfalls in Falle des Pahlkebades gewesen sein. Die Fraktionsspitzen müssen die Presse schon im Verlaufe des nachmittags am 21. Mai 2007 informiert haben, also bevor die Fraktionssitzungen stattfanden. Man erkennt daran, nach welchem Muster die Fraktionen von CDU und FDP geführt werden: Befehl ist eben Befehl - und dem folgen echte Demokraten von CDU und FDP.

Bis zur Information durch die Zeitung war in der FWG nicht bekannt - auch nicht ansatzweise -, dass die Fortsetzung der seit Jahren geplanten und längst eingeleiteten Sanierung des Pahlkebades bedenklich sein könnte. Die Stelle, die mit diesen Maßnahmen betraut ist, ist die NVV AG. Es lag also nahe, den Vorstand der NVV AG nach der Kostenaufstellung zu fragen. Überraschenderweise war zu erfahren, dass diese Aufstellung in einem Brief der NVV AG an den Sportdezernenten der Stadt, den Herrn Beigeordneten Dr. Gert Fischer, enthalten war. Der Vorstand der NVV AG stellte den Brief sofort der FWG-Fraktion zur Verfügung. Er datierte vom 18. Mai 2007. Pläne, die in dem Brief als Anlagen genannt sind, fehlten. Solche Pläne erhielt die FWG-Fraktion erst viel später - und dann auch nicht vom Adressaten.


Abriss und Neubau?

Zunächst wirkt das Schreiben der NVV AG vom 18. Mai 2007 unverfänglich. Es wird dargestellt, dass sich ein 2003 von dem Ing.-Büro Dr. Krieger ermittelter Sanierungsbedarf in verschiedenen Gewerken verteuert hat. Dazu wird auf detaillierte Untersuchungen mit entsprechenden Fachingenieuren und konkrete Preisabfragen verwiesen. Daraus resultiere eine Erhöhung des Sanierungsbedarfes von rd. 3.7 Mio. € auf rd. 5.8 Mio. €. Erst weitere Maßnahmen, und das sind Umbaumaßnahmen, die als wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsbausteine über die reine Sanierung hinaus bezeichnet werden, führen zu dem Betrag von 7.2 Mio. €.

Jeder, der das Schreiben vom 18. Mai 2007 liest, wird in den Glauben versetzt, dass eine Überprüfung vorhandener Planungen gewerkbezogene Kostenerhöhungen erbracht habe. Der Vermittlung dieser Erkenntnis folgt die Erklärung, dass die NVV AG als Alternative zu der Sanierungslösung eine Neubaulösung untersucht hat. Die für einen Neubau auf dem jetzigen Grundstück erforderlichen Kosten werden ohne Detaillierung mit 6 Mio. € beziffert. Der Neubauplanung lägen ein neues Raumprogramm und eine Optimierung der räumlichen Zuordnungen sowie neue technische Anforderungen zu Grunde.

Zweck des Schreibens ist die Bitte (an den Beigeordneten Dr. Gert Fischer), mit Rücksicht auf die für Ende Januar 2008 beabsichtigte Umsetzung des im Pahlkebad eingesetzten Personals in das im Eigentum der NVV AG stehende Bad in Wickrath möglichst kurzfristig eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise herbeizuführen.

Beigeordneter Dr. Gert Fischer leitete das Schreiben zunächst sehr schnell den Fraktionsspitzen von CDU und FDP zu. Von dort wurde, wie weiter vorne dargestellt, das weitere Vorgehen in einem Husarenritt festgelegt. Bei dieser Lage sah Herr Dr. Fischer offensichtlich keine weitere Veranlassung, das zu tun, was die Verwaltung eigentlich im Verhältnis zu Rat und seinen Ausschüssen zu tun hat, nämlich einen Beschluss vorzubereiten, der auf eine Entscheidung gerichtet ist. Er machte sich die Sache sehr einfach und legte das Schreiben der NVV-AG als Grundlage für weitere Beratungen zur Kenntnis im

vor.

In der Sportausschusssitzung am 29. Juni 2007 wies Herr Dr. Fischer darauf hin, das Thema hätte bereits am 6. März 2007 auf der Tagesordnung stehen sollen. Das sei unterblieben, weil die NVV AG festgestellt hätte, dass die Sanierung teurer werde und durch die NVV AG daraufhin auch die Machbarkeit eines Neubaus geprüft wurde.

Normalerweise wird eine Beratungsvorlage, die nicht nur in einem Fachausschuss beraten werden soll, vom Oberbürgermeister unterzeichnet. Nicht so in diesem Falle. Diese Vorlage trägt nur die Unterschrift des Sportdezernenten Dr. Fischer. Dies besagt nicht, dass der Oberbürgermeister nicht eingeweiht gewesen ist. Alle Beratungsvorlagen werden im Verwaltungsvorstand besprochen. Spätestens hier hätte Herr Oberbürgermeister Bude eine Gelegenheit zum Eingreifen gehabt. Hier hätte er z. B. prüfen können, ob das Verhalten der NVV AG mit ihren Pflichten aus dem Betriebsführungsvertrag übereinstimmt. Hier hätte Herr Bude veranlassen können, dass eine Stellungnahme der Verwaltung, der eigenen Fachleute aus der Bauverwaltung, gegeben wird. Anscheinend hat der Oberbürgermeister nichts getan und alles Weitere den Beratungen überlassen, deren Ergebnisse durch CDU- und FDP-Fraktionsspitzen präjudiziert waren, was auch dem Herrn Oberbürgermeister nicht verborgen geblieben sein konnte.

Die CDU/FDP-Fraktion stellte im Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss am 29. Mai 2007 einen Beschlussentwurf mit folgendem Wortlaut zur Diskussion:

Der Freizeit-, Sport- und Bäder-Ausschuss bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der NVV AG die Planung für den Neubau des Stadtbades Rheydt weiter zu qualifizieren und eine qualifizierte Kostenberechnung erarbeiten zu lassen.

Damit verbunden war die Forderung, das Arbeitsergebnis nach Vorberatung in den Fachausschüssen (Bäder, Bau) und im Hauptausschuss dem Rat am 12. September 2007 vorzustellen. Entsprechend wurde im Rat am 13. Juni 2007 beschlossen.


Bedenkliches Verfahren

Der Beschluss des Rates vom 13. Juni 2007 war ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung. Er wies der NVV AG lediglich eine Mitwirkungsfunktion zu. So jedenfalls verstand die FWG-Fraktion den Beschlussentwurf und stimmte ihm zu. Sie erhoffte sich von diesem Arbeitsauftrag an die Verwaltung

Leider erfüllte sich diese Erwartung nicht.

Der Oberbürgermeister hatte die Verwaltung erst gar nicht als Adressat des beschlossenen Auftrages gesehen. Seine Beratungsvorlage für die gemeinsame Sitzung von Freizeit-, Sport-, und Bäderausschuss mit dem Planungs- und Bauausschuss am 28. August 2007 , Hauptausschuss am 5. September 2007 und Rat am 12. September 2007 beschränkte sich auf die Vorlage eines Berichtes der NVV AG vom 20. August 2007 als Grundlage für weitere Beratungen zur Kenntnis. Selbst die vorgeschriebene Aussage zur Finanzwirksamkeit, der Frage nämlich, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Haushaltslage hat, fehlte. Diese sollte in der Hauptausschusssitzung nachgeliefert werden.

Die NVV AG hatte zur Erstellung dieses Berichtes einen Auftrag - von Herrn Beigeordneten Dr. Fischer - erteilt, wenn auch sicher nicht ohne Wissen des Oberbürgermeisters. Danach hatte die NVV AG,

im Rahmen der Betriebsführung für die städtischen Hallenbäder ... alternativ zur vorgesehenen Sanierung des Stadtbades Rheydt die Planung für einen Neubau zu qualifizieren und eine belastbare Kostenberechnung zu erarbeiten.

Mit diesem Auftrag war der NVV AG ein Freibrief für jegliche Art der Planung erteilt. Diese Freiheit erfasst die Bestimmung der Grundlagen ebenso wie die Festlegung aller Details für einen Schwimmbadneubau. Mit der Bezugnahme auf die Betriebsführung für die städtischen Hallenbäder wird gleichzeitig die Grundlage des Tätigwerdens der NVV AG für die Stadt weit über den bestehenden Betriebsführungsvertrag hinaus ausgeweitet. Daraus fließt die Verpflichtung der Stadt, die Kosten für das von der NVV AG zu betreibende Verfahren zusätzlich zu den im Rahmen der bisherigen vertraglichen Bindungen zu zahlende Entgelt zu übernehmen. Das sind die Kosten für sämtliche Ingenieurbüros, deren sich die NVV AG bediente, um - wie sie berichtete - ein funktionsorientiertes sowie technisch und wirtschaftlich optimiertes Neubaukonzept zu entwickeln, welches in kompakter Form die drei Nutzungen gesundheitsorientierter Individualsport, Schul- und Vereinssport vereint. Ein Neubau auf der Basis dieses Konzeptes in zwei Varianten wurde von der NVV AG mit dem Bericht vom 20. August 2007 vorgeschlagen.

Offensichtlich entspricht diese Situation der Zielvorstellung von CDU und FDP. Sie akzeptierten auf dieser Basis gründende Vorschläge der NVV AG, obwohl diese keine vollständige Beurteilungsmöglichkeit boten. Für alle anderen Fraktionen reichten die in den Beratungen gegebenen Informationen weder aus, Fragen zur Zweckmäßigkeit der Sanierung noch zum Erfordernis eines Neubaues zu klären. Die FWG-Fraktion machte unmissverständlich deutlich, dass weder die Zweckmäßigkeit der Sanierung noch die Notwendigkeit eines Neubaues beurteilt werden könne, solange die für beide Maßnahmen bestimmenden Grundannahmen nicht detailliert bekannt seien. Insoweit fehlte überhaupt jede Information. Hinzu kam, dass über die Auswirkungen auf den Haushalt entgegen der Ankündigung auch im Hauptausschuss nicht informiert wurde. Aus Erklärungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jansen-Winkeln und des Stadtkämmerers Kuckels – ebenfalls FDP - ergab sich, dass gar nicht die Absicht bestand, diese Informationen zu geben. Die Herren vertraten die Meinung, dies könne nach einer Entscheidung für einen Neubau später im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 geschehen.

In der gemeinsamen Sitzung von Freizeit-, Sport-, und Bäderausschuss mit Planungs- und Bauausschuss am 28. August 2007 wurde gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen von CDU und FDP ein in der Sitzung beantragter Beschluss mit dem folgenden Wortlaut gefasst:

Der ... -ausschuss nimmt den Bericht ... der NVV AG vom 20. August 2007 zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Rat beschließt den Neubau des Stadtbades Rheydt nach der im Bericht der NVV AG beschriebenen Variante 2 und bittet die Verwaltung den für diesen Bereich geltenden Bebauungsplan so zu ändern, dass die wirtschaftliche Verwertung des im Bericht beschriebenen städtischen Grundstückes möglich ist.

Im Hauptausschuss kam es nicht zu einer Beschlussfassung. Die Angelegenheit wurde nach Beratung ohne Beschluss in den Rat verwiesen.


Verrät der Beschluss ein Motiv?

Bereits im Schreiben der NVV AG vom 18. Mai 2007 ist eine Formulierung enthalten, die den aufmerksamen Leser nachdenklich stimmte. Dort werden die Kosten für einen Neubau in Verbindung mit dem Hinweis angegeben, dass diese Kosten dann gelten, wenn der Neubau auf demselben Grundstück errichtet wird, auf dem das Bad heute steht. So verfährt jemand, der auch eine andere Vorstellung kennt, nämlich Neubau an anderer Stelle.

Genau diese Lösung beschreibt die NVV AG im Bericht vom 20. August 2007 mit der Bezeichnung Variante 2. Dabei wird der Schwimmbadneubau benutzt, um ein neues Baugrundstück für einen Wohnhausbau zu gewinnen - Erlösprognose: 800.000 €.

Auf diese Weise konnte die NVV AG das Interesse an einem noch preiswerter gerechneten Neubau gegenüber der teuer dargestellten Sanierung steigern. So trifft sie das Interesse des Grundstücksentwicklers und Grundstücksverwerters. Dient die Darstellung der Sanierung als unwirtschaftlich vielleicht am Ende nur diesem Interesse? Unmöglich ist dies nicht.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt ist Aufsichtsratsvorsitzender der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach (EWMG), der die Entwicklung und Vermarktung des Grundstückes obliegen würde. Unwahrscheinlich, dass der Aufsichtsratsvorsitzende dieses Unternehmens die günstige Gelegenheit nicht nutzen würde. Kanäle, auf denen das Interesse wirksam gemacht werden konnte, gibt es. Die ungewöhnlich früh veröffentlichten Reaktionen von Fraktionsspitzen von CDU und FDP nähren den Verdacht, dass an diesen Stellen Informationen zum Thema vorlagen, als andere noch völlig ahnungslos waren. Hinzu kommt, dass die von der NVV AG zur Vorbereitung und im Zuge der Beratung vorgelegten Zahlen nicht überprüfbar waren. Die zu Grunde liegenden Ziele, Tatsachen, Vorstellungen zu Bau- und Raumprogrammen wurden nur unvollständig bekannt gegeben.


CDU-Fraktionsvorsitzender auf Abwegen

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in der Lage, auf der Basis der in Unterlagen der NVV AG angegebenen Zahlen eigene Bewertungen vorzunehmen. Dafür bestand aber eine Notwendigkeit, um den Mangel auszugleichen, der dadurch entstanden war, dass die Verwaltung keine Stellungnahme in der Sache abgegeben hatte.

Die Zahlen konnten einen Aussagewert nur im Zusammenhang mit anderen Informationen haben, die fehlten. Zunächst bestand die Frage nach der Tragfähigkeit der Zahlen. Deshalb war interessant zu wissen, welche Unternehmen und Ingenieurbüros beauftragt oder befragt worden waren. Alsdann interessierten die Vorgaben, die den Planungen zu Grunde lagen und wer diese festgelegt hatte.

Auf telefonische Nachfrage erfuhr der FWG-Fraktionsvorsitzende am 7. September 2007, dass der Architekt Dr. Schrammen, das Statikbüro Offermann und für die Schwimmbadtechnik das Büro Lange eingeschaltet waren. Erst auf die ausdrückliche Frage nach dem für das große Gewerk Elektro, Heizung, Lüftung Sanitärtechnik beauftragten Unternehmen wurde das Ingenieurbüro Rolf Besten, das Unternehmen des CDU-Fraktionsvorsitzenden, genannt. Damit war der Beweis erbracht, dass die im Zeitungsbericht vom 22. Mai 2007 von den Fraktionsspitzen von CDU und FDP vertretene Auffassung über Sanierung oder Abriss und Neubau des Pahlkebades nicht allein auf den Informationen beruhten, die aus der Kostenaufstellung der NVV AG vom 18. Mai 2007 herzuleiten waren.

Die Tatsache, dass das Ingenieurbüro des Fraktionsvorsitzenden der CDU einen Auftrag der NVV AG ausführte, ist an sich nichts Besonderes. Ein Unternehmer, der im Stadtrat tätigt ist, muss deshalb nicht von Aufträgen der Stadt oder ihrer Töchter ausgeschlossen sein. Er hat sich aber nach den für solche Fälle festgelegten Regeln zu verhalten. So hatte Herr Besten die Befassung mit der Sache zu offenbaren, sich für befangen zu erklären und an Beratung und Beschlussfassung nicht teilzunehmen. Dies hat der CDU-Fraktionsvorsitzende nicht getan und ist bei diesem Regelverstoß von der NVV AG unterstützt worden.

Die Frage, ob infolge der Missachtung der Regeln für Befangenheit Beschlüsse rechtswidrig sind, ist nie geprüft worden. Der entsprechende Hinweis der FWG-Fraktion in der Ratssitzung am 12. September 2007 blieb unbeachtet.


Rosstäuscherei

Entgegen den Absichten entfiel die Entscheidung über Abriss und Neubau des Bades im Rat am 12. September 2007. Dem lag nicht etwa die Erkenntnis zu Grunde, dass die vorliegenden Informationen für eine solche Entscheidung nicht tragfähig sind. Vielmehr versagten sich CDU und FDP die Möglichkeit, die Entscheidung zu treffen, weil sie den Schein von Objektivität und Sachlichkeit wahren und deshalb zunächst ein weiteres Gutachten in Auftrag geben wollten. Die Scheinheiligkeit war nämlich durch das Verhalten des CDU-Fraktionsvorsitzenden gefährdet.

CDU/FDP legten in der Sitzung folgenden Beschlussentwurf vor:

Der Rat nimmt den Bericht Sanierungsmaßnahme/ Neubaumaßnahme Stadtbad Rheydt der NVV AG vom 20.08.2007 zur Kenntnis und beschließt:
Die Entscheidung über die Zukunft des Stadtbades in Rheydt wird in die Ratssitzung am 07. November 2007 vertagt. Dort ist sie im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2008 vorzunehmen.
Der Rat fordert die NVV auf, die in ihrem Bericht vom 20.08.2007 ermittelten Kosten bis zur Ratssitzung am 07. November 2007 durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen zu lassen und diese Kostenermittlung der vorliegenden gegenüberzustellen.

Zunächst diente ein Beschluss nach diesem Entwurf dazu, in der Sache zu einer Entscheidung zu kommen, bei der aus formalen, geschäftsordnungsgemäßen Gründen eine argumentative Auseinandersetzung vermieden werden konnte. Deshalb die Festlegung auf eine Sachentscheidung im Rahmen des Abschlusses der Haushaltsberatung (zweiter Versuch!). Diese Absicht konnte nicht aufrechterhalten werden. Deshalb entfernte die CDU/FDP–Fraktion Satz 2 aus dem Beschlussentwurf.

Der verbleibende Beschlussinhalt ist Rosstäuscherei. Niemand konnte ernsthaft Zweifel an der Richtigkeit der von NVV AG benannten Zahlen haben. Das Problem dabei war, dass niemand auf Grund der genannten Zahlen zu einer eigenständigen Bewertung der Frage kommen konnte, ob Sanierung oder Abriss und Neubau die wirtschaftlich richtige und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger beste Entscheidung ist. Diese Frage konnte durch ein weiteres Gutachten auch nicht geklärt werden, solange der Gutachter dabei von denselben Vorgaben für Sanierung und Neubau ausgehen musste, wie die von der NVV AG beauftragten und befragten Fachingenieure. Ein dem entsprechend gleiches Ergebnis war somit von einem weiteren Gutachten zu erwarten, ohne dass die tatsächlich offene Frage einer Klärung näher zu bringen, geschweige denn zu beantworten gewesen wäre.

Eine weitere sichere, aber unerwünschte Folge des Beschlusses waren die Gutachterkosten. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten keine Hemmung, der Allgemeinheit die Kosten für ihren nutzlosen und überflüssigen Versuch des Beweises aufzubürden, das Fehlverhalten des CDU–Fraktionsvorsitzenden hätte nicht in der Öffentlichkeit die Objektivität der Entscheidungsgrundlagen in gewisser Weise infrage gestellt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende hat zwar mit seinem Verhalten die Reaktion seiner und der FDP-Fraktion ausgelöst, kommt aber für die Kostenfolge nicht auf.

Trotz der Unsinnigkeit des Antrages an sich und der nachteiligen Kostenfolgen wurde mit der Mehrheit von CDU und FDP wie beantragt beschlossen.


NVV AG klärt Zusammenhänge

Die NVV AG hatte ihre Tätigkeiten in einen Zusammenhang mit dem Betriebsführungsvertrag für die Hallenbäder gestellt. Diesen Bezug versuchte der Vorstand der NVV AG mit einer Information vom 12. September 2007 zu verstärken, indem er den Aufsichtsratmitgliedern sowie dem Beiratsvorsitzenden des Unternehmens und dessen Vertreterin kurz vor der Ratsitzung noch eine Chronologie bezogen auf die Aktivitäten der NVV AG zu Sanierung/ Neubau Stadtbad Rheydt zuleitete.

Vorsitzender des Beirates ist der FWG-Fraktionsvorsitzende. Dem FWG-Fraktionsvorsitzenden wurde durch die Chronologie erstmals bekannt, dass im Auftrage der NVV AG eine Ingenieurgesellschaft namens Constrata als Projektsteuerer für die Sanierung eingesetzt war, deren Arbeitsergebnisse in Form einer konkreten Projektdefinition (auf Grundlage des Krieger-Gutachtens aus 2003) bereits seit November 2006 vorlagen und Grundlage aller Stellungnahmen der NVV AG waren.

Es erscheint unwahrscheinlich, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU in seiner Eigenschaft als einer der beauftragten, in der Chronologie namentlich genannten Fachingenieure von dieser Unterlage nichts gewusst hat. Die Chronologie weist aus, dass alle Fachingenieure im Januar 2007 Aufträge nach HOAI bis Leistungsphase 2 für die vorgesehene Sanierungslösung erhielten. Die vorgesehene Sanierungslösung kann nur im Arbeitsergebnis der Fa. Constrata gesehen werden.

Die Chronologie offenbart auch, dass Anfang April 2007 mit der Untersuchung einer Neubaulösung begonnen wurde.

Am 18. April 2007 schon - so die Chronologie - fand eine Besprechung zu den Ergebnissen der bisherigen Untersuchungen statt, an der Herr Beigeordneter Dr. Fischer und Ratsherr Reiner Brandts teilnahmen. Hier zeigt sich, dass das Schreiben vom 18. Mai 2007 nicht die erste Information war, die der Stadtverwaltung zuging. Sollte Herr Brandts als Fraktionsvorstandsmitglied der CDU sein in der Besprechung erworbenes Wissen für sich behalten haben? Nicht vorstellbar! Unwahrscheinlich also, dass die Fraktionsspitzen von CDU und FDP die am 22. Mai 2007 veröffentlichte Meinung nur auf Basis des Schreibens der NVV AG vom 18. Mai 2007 bildeten.

Der Chronologie zufolge hat Anfang Juni 2007 eine Abstimmung des Raumprogramms für einen Neubau mit der Stadtverwaltung, Fachbereich Schule und Sport stattgefunden. Allem Anschein nach ist diese Abstimmung als maßgebliche Grundlage für die weitere Planung genutzt worden. Auf dieser Abstimmung müsste demnach auch die Raumprogrammdarstellung im Schreiben der NVV AG vom 20. August 2007 beruhen, das Grundlage für die von CDU und FDP favorisierte Neubauentscheidung ist. Den für jedes Bauvorhaben erforderlichen Grundlagenbeschluss des Rates oder eines zuständigen Ausschusses gibt es nicht.

Fehlentwicklungen sind vermeidbar, wenn die Bereitschaft besteht, erkannte Fehler zu korrigieren. Dazu wäre im Rat am 12. September 2007 Gelegenheit gewesen. Die Gelegenheit wurde verpasst. Die Fraktionen von CDU und FDP blieben bei den von den Vorsitzenden vorbestimmten Entscheidungen. Herr Beigeordneter Dr. Fischer versuchte wortreich, aber nicht überzeugend, die Verwaltung von den offenkundigen Fehlverhaltungsfolgen freizusprechen. Ratsherr Brandts bestätigte zwar seine Beteiligung am Verfahren, sah sich aber lediglich als völlig unbeteiligten Zuschauer und Gesprächvermittler.


Aus den Akten der NVV AG

Die FWG-Fraktion beantragte Akteneinsicht in die Unterlagen der NVV AG. Der Oberbürgermeister genehmigte dies am 19. September 2007. Den Antrag vom 25. September 2007, gesichtete Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen, lehnte der Oberbürgermeister aber ab. Er verwies darauf, dass keine Bedenken bestünden, interessierende Unterlagen bei der Einsichtnahme abzuschreiben. Auf Grund dieser - unsinnigen - Entscheidung musste Arbeitszeit vergeudet werden, um die Akteneinsicht durch Abschreiben auch nachbearbeitbar zu machen.

Es wurden eingesehen:

  1. Grundlagenermittlung, Sanierung Stadtbad Rheydt der Ingenieurgesellschaft Constrata vom 30. Oktober 2006.

  2. Vermerk Sanierungskonzept Schwimmbad Rheydt, Zusammenfassung der Aufgabenstellung mit Kostenzusammenstellung nach Modulen vom 26. März 2007.

  3. Sanierungsakte (Kostenzusammenstellungen vom 15. Februar 2007).

  4. Neubauakte (Kostenzusammenstellungen zu Varianten 1 + 2 vom 13. August 2007).

  5. Gutachtliche Stellungnahme zur Ermittlung des Sanierungsbedarfes des Stadtteilbades in Mönchengladbach Rheydt, Dr. Krieger, vom 7.November 2003.

  6. Beschreibung der vom Umbau betroffenen vorhandenen Bausubstanz in statischer Hinsicht, fachliche Stellungnahme zur Notwendigkeit von Zustandsprüfungen und Reparaturmaßnahmen an den vorhandenen Bauteilen der tragenden Konstruktion sowie der Auswirkungen durch geplante Umbaumaßnahmen vom 14. Februar 2007, Fa. Offermann Ingenieurbau.

Basis für die Planungen von Sanierung und Neubauten ist die Grundlagenermittlung durch die Ingenieurgesellschaft Constrata. Nachfolgend Auszüge wesentlicher Teile dieser Unterlage:

Mit der Bezugnahme auf ein Bäderkonzept soll der Eindruck erzeugt werden, dass für die Festlegungen zur Zweckbestimmung und zum Bau- und Raumprogramm eine für die Stadt Mönchengladbach geltende Vorgabe besteht. Ein solches Bäderkonzept existiert nicht.

Die Grundlagenermittlung ist weniger ein Sanierungsprogramm als ein Umbauprogramm. Es definiert den Zweck des Bades neu und orientiert die Baumaßnahmen an der neuen Zweckbestimmung. Damit geht die Baumaßnahme nach diesem Programm über eine Sanierung (auch eine sog. grundhafte) weit hinaus. Der beabsichtigte Umbau ist auch mehr als eine Modernisierung, die durchaus mit einer Sanierung verbunden sein könnte.

Im Gegensatz dazu war das Sanierungsgutachten Dr. Krieger von 2003 ein echtes Sanierungsprogramm. Die Aufgabenstellung lautete:

In der nachfolgenden Stellungnahme werden die Mängel und Schäden an der Bausubstanz für das Hallenbad ermittelt. Gleichzeitig werden die hieraus resultierenden notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erläutert.

Die Grundlagenermittlung der Ingenieurgesellschaft Constrata ist keine Fortschreibung dieses Sanierungsprogramms. Das Kriegergutachten bildet auch nicht die Grundlage eines detaillierten Pflichtenheftes als konkrete Projektdefinition in der Form der Grundlagenermittlung, wie der NVV-Vorstand in der am 12. September 2007 vorgelegten Chronologie behauptete.

Dem Rat ist die Grundlagenermittlung der Ingenieurgesellschaft Constrata bisher vorenthalten worden. Dieser Mangel ist dadurch, dass die Verwaltung mit den von ihr vorgelegten schriftlichen Berichten der NVV AG und den Vorträgen des zuständigen Abteilungsleiters der NVV AG Teile der Planungsgrundlagen in die Beratungen von Rat und Ausschüssen einführte, nicht geheilt worden. Das Verfahren wurde nur auf der Basis dieser Informationen durchgeführt, weil CDU und FDP mit ihrer Mehrheit Entscheidungen erzwangen und dabei die Forderung anderer Fraktionen, insbesondere der FWG, nach weiteren Informationen unterdrückten. Diese Rechtswidrigkeit ist vom Oberbürgermeister nicht gerügt worden.


Kostenanalyse

Die Akteneinsicht ergab, dass eine völlig neue Kostenberechnung vorlag. Im Gegensatz zu dem Eindruck, den die Formulierung des Schreibens der NVV AG vom 18. Mai 2007 - sicher nicht ungewollt - erzeugt, spielt die Kostengröße aus dem Kriegergutachten überhaupt keine Rolle mehr. In den neuen Kostenermittlungen gibt es keinen Bezug zum Kriegergutachten.

Teile der als angebliche Mehrkosten ausgewiesenen Differenz zwischen den Kosten nach Gutachten Krieger und der neuen Gesamtkostenermittlung werden mit geänderten DIN-Vorschriften begründet. Dabei bleibt offen, ob eine DIN-Änderung dazu führt, dass Bauwerksteile verändert werden müssen oder ob erst eine Veränderung des Bauwerks dazu führt, dass eine neue DIN anzuwenden ist. Im allgemeinen ist eine neue DIN keine Veranlassung, ein Bauwerk zu ändern. Das Erfordernis, eine neue DIN anzuwenden, ergibt sich erst, wenn das Bauwerk verändert wird. Es ist nicht zu erkennen, warum das hier anders sein sollte. So ist die Begründung für Kosten in Höhe von 384.000 € für das Sportbecken wegen mangelnder DIN-Gerechtigkeit nicht einleuchtend.

Ein weiterer Betrag für die Hallendecke mit 354.000 € wird neben Kosten für neue Lüftungsanlage und Beleuchtungskörper im wesentlichen mit der Sicherung einer Kontrollmöglichkeit im Hinblick auf die Tragkonstruktion auf Grund veränderter DIN-Vorschriften erläutert. Hier stimmt nicht einmal die Angabe über die anzuwendende DIN. Es wird als neue Vorschrift für Spannbetonträger die DIN 1045 angegeben. Eine DIN 1045 galt bis Juli 2001, aber nur für Stahlbeton, während für Spannbeton die DIN 4227 zuständig war. Seit Juli 2001 gilt für Spann- wie für Stahlbeton die DIN 1045-1. Diese beinhaltet im wesentlichen dasselbe wie die beiden alten DIN 1045 und 4227 zusammen. Auf eine Gefährdung wegen der Möglichkeit eines Einsturzes, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einem maßgeblichen Kriterium gemacht wurde, wird hier nicht verwiesen.

Unter Beckenumgang mit Kostenangabe von 385.000 € wird auf die Erneuerung der Fassade als wesentlichen Kostenfaktor hingewiesen. Dabei wird der Eindruck erzeugt, als müsse die Glasfensterfassade komplett erneuert werden. Im Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter der NVV AG und dem die Fa. Constrata vertretenden Ingenieur ergab sich die Bestätigung, dass eine komplette Erneuerung nicht die einzige Möglichkeit der Schadensbehebung ist. Beide Herren bestätigten im Gespräch bei der Akteneinsicht, dass durch den sukzessiven Austausch schadhafter Scheiben den Erfordernissen auf kostengünstigere Weise gedient werden könne. Dies sei aber keine Sanierung, sondern nur Instandsetzung und Unterhaltung.

Eine weitere Position ist mit Baukostensteigerung von 378.000 € bezeichnet. Die Bezugsgröße, auf die die angeblich 10%ige Steigerung für die Zeit von 2003 bis 2007 angewendet wurde, ist nicht angegeben. Es könnte die ungefähre Größe der im Kriegergutachten angegebenen Gesamtkosten sein. Nur diese ist hier nicht von Bedeutung, weil die neue Kostenermittlung auf anderer Programmbasis erfolgte, die mit dem alten Maßnahmenkatalog und den darauf entfallenden Kosten nichts mehr gemein hat und bereits dem gültigen Kostenniveau entspricht.

Die Kosten der wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsbausteine über die reine Sanierungslösung hinaus sind im Schreiben vom 18. Mai 2007 mit insgesamt 1.355.000 € angesetzt. So werden diese Kosten ohne jede weitere Prüfung, Programm- und Kostenkontrolle dem Sanierungsvorhaben zugerechnet und den Kosten einer Neubaulösung mit gegenübergestellt. Zulässige Kostenvergleiche können aber nur angestellt werden, wenn auch vergleichbare Bauten zu beurteilen sind. Die Sanierung in der angeblich wirtschaftlich sinnvollen Weise führt jedoch zu einem Bauwerk, dass mit dem Neubau in wesentlichen Teilen nicht vergleichbar ist, weil entsprechende Bauteile im Neubau nicht vorhanden sind. Der Vergleich der Sanierungskosten mit den Neubaukosten ist somit unzulässig und führt zu falschen Schlussfolgerungen.

Die im Schreiben vom 18. Mai 2007 verwendeten Beträge entstammen einer Kostenzusammenstellung vom 26. März 2007. Diese wiederum ist auf nur eine von zwei untersuchten Sanierungslösungen bezogen. Es handelt sich um die Planungsversion, bei der der Sprungturm unter 10 m reduziert ist und das Schwimmbad demzufolge keine Haube mehr, sondern nur noch ein flaches Dach hat. Die andere Version mit 10m–Sprungturm und Haube mit hohem Dach ist zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr Gegenstand der Planung. So hat die Verfeinerung der Kostenermittlung (mit der Folge der Kostenminderung) die Version hohes Dach erst gar nicht erfasst. Ein weiterer Mangel, der die Vergleiche im bisherigen Verfahren unzulässig macht. Die hier zu Grunde liegende Entscheidung ist allem Anschein nach bei der NVV AG getroffen worden und von Organen der Stadt nicht gedeckt.

Im Rahmen der Akteneinsicht in die verschiedenen Versionen von Kostenberechnungen fiel auf, dass Baunebenkosten eine große Bedeutung haben. Solche Kosten wurden im Rahmen des Kriegergutachtens mit 19% für Kosten der Kostengruppen 300 bis 600 berücksichtigt. Bei der Sanierungsplanung nach den Festlegungen der Fa. Constrata wurden diese Kostenanteile mit 22% angesetzt. Demgegenüber wurden die Baunebenosten für die Neubaulösung Variante 1 mit nur 20% und für die Variante 2 mit gar nur 18% veranschlagt. Diese Kostenanteile wurden bei den von NVV AG vorgelegten und vorgetragenen Überlegungen nicht angesprochen. Sie erklären sich nicht aus sich heraus und erscheinen in ihrer Unterschiedlichkeit nicht logisch.

Die Kostenanalyse führt zu dem Schluss, dass ein Neubau des Schwimmbades nicht kostengünstiger ist als die Sanierung. Die Tatsache, dass ein dem sanierten Schwimmbad nicht vergleichbarer Neubau geringere Betriebskosten erfordert, ist kein Vorteil, der einen Neubau rechtfertigen könnte. Der Betriebskostenvorteil würde sich nach Aussagen des zuständigen Abteilungsleiters der NVV AG im Wesentlichen auf eine Ersparnis für Gaskosten in Höhe von rd. 150.000 € jährlich belaufen. Eine solche Ersparnis reduziert die Folgekosten für einen Neubau bei weitem nicht auf das Niveau der Folgekosten für die tatsächlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen, u.a. in der Form Hohes Dach.


Kostenkontrolle durch Gutachter

Das Rosstäuscherei Gutachten (siehe weiter vorne) wurde den Vertretern der Fraktionen bei Gelegenheit der Hauptausschusssitzung am 31. Oktober 2007 übergeben. Wie von der FWG vorausgesagt, beinhaltet es nicht mehr als die Bestätigung, dass die den Aussagen der NVV AG zu Grunde liegenden Zahlen richtig errechnet sind, soweit sie überhaupt einer Prüfung unterzogen wurden.

Dass sich die Gutachter dabei auf Kostenzusammenstellungen beziehen, die zwar in den Akten der NVV AG vorhanden sind, aber im Verfahren nicht verwendet wurden, kann nur erkennen, wer die Akten eingesehen hat. Alle Planungsannahmen sind als unveränderbare Vorgaben gewertet worden. Das gilt gleichermaßen für Zustandsbeurteilungen (z.B. Fassadenfenster) wie auch Zweckmäßigkeitsfragen (z.B. Tribüne, Sprungturm) und Sanierungsalternativen (z.B. hohes Dach oder flaches Dach). Nicht belegte Behauptungen,

sind dazu bestimmt, die Überdimensionierung der Sanierung im Verhältnis zu einem bedarfsorientierten Neubau augenfällig zu machen. Eine komplette Entkernung ist nicht einmal im Programm von Constrata enthalten und auch nicht Grundlage von Kostenermittlungen durch die NVV AG. Hinsichtlich des Neubaus sind Angaben zum Grundbedarf des Stadtteils weder festgeschrieben noch planungsrelevant gewesen. Die Frage nach dem Wert eines Gutachtens, dass unter solchen Phantasieannahmen leidet, beantwortet sich von selbst. Wertlos!

Die in den Kostenvergleichen der NVV AG enthaltenen Baunebenkosten werden in dem Gutachten gar nicht erwähnt. In diesen Baunebenkosten sind aber allein rd. 320.000 € der von der NVV AG ermittelten Summe begründet, um die der Neubau Variante 2 billiger sein soll als die Sanierung.

Ohne diesen Umstand weiter (erfolglos) zu untersuchen, bleibt die Feststellung, dass die Gutachter den Neubau im Gegensatz zur NVV AG nur mit noch rd. 254.00 € billiger beziffern als die Sanierung. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass die Höhe der Sanierungskosten signifikant durch die Kosten in den Gewerken Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik begründet ist. In diesen Sanierungskosten sind einerseits Kosten enthalten, die für benachbarte Schulen aufgewendet werden müssen. Andererseits fehlen bei den Neubaukosten Hinweise darauf, dass den insoweit nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen entsprechende Aufwendungen für die Schulen gegenüberstehen.

Die Frage, ob kostensenkende Maßnahmen bei der Ermittlung der Sanierungskosten möglich sind, bleibt unbeantwortet, obwohl darauf hingewiesen wird, das die Preise für die Gewerke Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik im mittlerem bis oberen Preisspektrum angesetzt sind.

Bei dieser Lage ist das Gutachten kein Beleg dafür, dass ein Neubau nach Variante 2 preisgünstiger ist als die Sanierung. Die weitergehenden spärlichen Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit sind einfache Binsenweisheiten, die für die Beurteilung der konkreten Vorhaben nichts hergeben.


Weggeworfenes Geld

Seit 07. November 2003 ist der NVV AG bekannt, dass das Pahlkebad einen Sanierungsaufwand von rd. 3.7 Mio. € erfordert (Gutachten Dr. Krieger). Die langfristige Planung sieht vor, dass diese Investition mit rd. 2 Mio. € in 2007 und rd. 1,7 Mio. € im Jahre 2008 erfolgen soll. Vor dem Hintergrund dieser Planung ist es richtig gewesen, die Finanzmittel einzusetzen, die im Rahmen der langfristigen Planung erforderlich waren für Unterhaltung, Instandsetzung und die Sanierungsmaßnahmen nach der kurz- und mittelfristigen Planung. Dieser Mitteleinsatz wird zur Fehlinvestition, wenn das Planungsziel Erhaltung durch Sanierung aufgegeben wird zu Gunsten eines Neubaues. Diese Fehlinvestition muss den Aufwendungen für den Neubau zugerechnet werden. Das sind 1.217.600 € für die Jahre 2003 bis 2007. Es zeigt sich, dass aus dieser Sicht die Sanierung kostengünstiger ist als der Neubau nach Variante 2, selbst wenn die von der NVV AG verwendeten Zahlen zu Grunde gelegt werden. Es stehen dann rd. 7,8 Mio. € für den Neubau rd. 7,2 Mio. € für die Sanierung gegenüber. Beim Neubau in der vorgesehenen Variante 2 wären somit 1.217.600 € als weggeworfenes Geld zu betrachten.


Irreführung des Stadtrates

Die Sanierung des Pahlkebades war auf der Grundlage der Beratungsvorlage Nr. VII/1930 vom 13. September 2006 Gegenstand der Beratung in der Ratssitzung am 25. Oktober 2006. Beschlossen wurde auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Krieger:

  1. Sanierung der gesamten Gebäudehülle incl. der Dachkonstruktion und aller Fassadenflächen; Erneuerung der Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Sanierung der Duschen, WC’s und Sammelumkleiden; Sanierung der Elektrotechnik; Erneuerung der Wasseraufbereitungstechnik mit Verrohrung des Schwimmerbeckens; Abdichtung des Beckenumganges; Erneuerung des Hubbodens im Lehrschwimmbecken; Erneuerung der Beckenauskleidung in allen Becken. Durch die Änderung der Ausgestaltung des Beckenbodens werden zusätzliche 100 m² an unkritischer Wasserfläche gewonnen.

  2. Bereitstellung von 2 Mio. € für die beschriebene Sanierung im Haushalt des Jahres 2007 und 1,7 Mio. € im Jahre 2008.

Dieser Beschluss setzte haushaltsrechtlich um, was bereits durch Beschluss des Rates vom 29. Juni 2005 auf Grund der Beratungsvorlage VII/656 vom 19. Mai 2005 über die Neugestaltung des Betriebsführungsvertrages festgelegt worden war. Hier fragt sich, warum der Rat über die zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten weitergehenden Umbauplanungen im Unklaren gelassen wurde.

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht zuletzt wichtig, um zu klären, wer für die Kosten einzustehen hat, die durch diese Planungen verursacht wurden. Die NVV AG hat diese Planungen den Investitionsmaßnahmen zugerechnet, die nach dem Betriebsführungsvertrag durchzuführen waren. Die Zweckbestimmung des Betriebsführungsvertrages für Investitionen erfasst die weitergehenden Planungen nicht. Es ist somit offen, wie Planungskosten in Höhe von 199.900 € gedeckt werden können.


FWG fordert Konsequenzen

Die Ergebnisse ihrer Ermittlungen führten die FWG-Fraktion dazu, am 25. Oktober 2007 für die Sitzung des Rates am 07. November 2007 den folgenden Beschlussvorschlag einzubringen:

Rat beschließt:
Die Baumaßnahmen am und im Pahlke-Bad werden auf das im Betriebsführungsvertrag zwischen Stadt und NVV AG in der zur Zeit geltenden Fassung festgelegte Maß beschränkt. Diese Maßnahmen werden im Rahmen von Unterhaltung und Instandsetzung in dem Umfang fortgeführt, der erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße und zweckentsprechende Nutzung auch in Zukunft zu garantieren.

In der Sitzung sollte somit über den bereits vom Hauptausschuss am 05. September 2007 mit den Stimmen von CDU und FDP empfohlenen Vorschlag zum Neubau nach Variante 2 unter Berücksichtigung des weiter vorn beschriebenen und bewerteten Rosstäuschergutachtens und den Vorschlag der FWG entschieden werden.

Es kam zu keiner Beratung, weil wegen des Rosstäuschergutachtens noch Beratungsbedarf bestand. Die Angelegenheit wurde in die Ratssitzung am 19. Dezember 2007 verwiesen.


Neue Lage: Denkmalschutz

Bis zur Ratssitzung am 19. Dezember 2007 hatte sich eine neue Lage ergeben. In der Sitzung der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte am 04. Dezember 2007 hatten SPD, Grüne und FWG beantragt, zu prüfen, ob das Pahlkebad ein Denkmal sei. Die FWG hielt dies wegen der Besonderheiten des Tragwerks für wahrscheinlich.

Für den Fall, dass die Denkmalseigenschaft zuerkannt würde, war davon auszugehen, dass ein Abriss des Bauwerks nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein würde. Die Sanierung würde dann Vorrang haben. Die am Abriss und Neubau interessierten Kreise aus CDU und FDP versuchten, glaubhaft zu machen, dass diese Sanierung dann wegen des Denkmalschutzes teurer werde. Dies wurde im Verlauf der Diskussionen vom Baudezernenten der Stadt, dem Technischen Beigeordneten Hormes bestritten. Er erklärte, eine Sanierung, die dem Zweck diene, die Gebrauchsfähigkeit des Bades zu sichern, werde wegen des Denkmalschutzes nicht teurer. Teurer würde möglicherweise jede Maßnahme, die durch Umbau in den Bestand eingreife.

Mit Rücksicht auf die noch nicht geklärte Frage, ob der Denkmalschutz zuerkannt wird, fand in der Ratssitzung am 19. Dezember 2007 eine Diskussion über Abriss und Neubau nach Variante 2 oder Sanierung im Sinne des FWG-Antrages vom 25. Oktober 2007 nicht statt. Jedoch drückte die FWG durch, dass in dieser Sitzung diskutiert wurde, ob das Bad am 07. Januar 2008 geschlossen werden dürfe, wie es die NVV AG vorschlug.


Begründungswechsel

Die Schließung des Pahlkebades war nach allen bisherigen Äußerungen der NVV AG eine Folge der Planung für die Bautätigkeiten in Bädern. Mit Vorrang hatte die NVV AG den Umbau Ihres eigenen Schwimmbades in Wickrath so betrieben, dass es Anfang 2008 in Betrieb genommen werden sollte. Dies war so geplant, dass dann dort das Personal aus dem Pahlkebad eingesetzt werden sollte, weil es infolge des Beginns von Bauarbeiten im Pahlkebad nicht benötigt werden würde. Die Personalplanung war so, dass eine Änderung ohne zusätzliche Kosten für die NVV AG nicht möglich war. Die FWG war der Ansicht, dass dies kein Grund für die Schließung des Bades sei.

Deshalb stellte die FWG-Fraktion in der Sitzung am 19. Dezember 2007 den Antrag, festzustellen, dass das Pahlkebad bis zum Beginn von Bauarbeiten - in welcher Form auch immer - offenzuhalten ist.

Durch den CDU-Ratsherren Reiner Brandts wurde unter Berufung auf den zuständigen Abteilungsleiter der NVV AG die Mitteilung in die Diskussion eingebracht, die Schließung des Pahlkebades müsse am 7. Januar 2008 aus Sicherheitsgründen erfolgen. Mit Rücksicht darauf ergänzte die FWG ihren Antrag so, dass eine sofortige Schließung des Bades zu erfolgen habe, wenn die für Statik zuständige städtische Stelle dies nach Prüfung für notwendig halte.

Der Technische Beigeordnete Hormes erklärte, es seien bis zur Zeit keine sicherheitsrelevanten Mängel bekannt, die zu einer sofortigen Schließung des Bades führen müssten. Er werde auch ohne Auftrag in Form eines Beschlusses am 20. Dezember 2007 eine Überprüfung veranlassen.

Mit der Mehrheit von CDU und FDP wurde der Antrag der FWG abgelehnt. Es blieb bei der Absicht, das Bad am 07. Januar 2008 zu schließen.

Die erneute bauordnungsrechtliche Prüfung hat es nicht gegeben. Die Frage, ob aus bauordnungsrechtlicher Sicht Maßnahmen hätten getroffen werden können, die die Offenhaltung des Bades über den 07. Januar 2008 hinaus ermöglicht hätten, ist nicht geprüft worden. Es hat lediglich ein Ortstermin mit Besprechung stattgefunden, bei dem die Bauordnungsbehörde die Richtigkeit eines Verzichtes auf das Hinausschieben weiterer statischer Untersuchungen bestätigt hat, ohne bauordnungsrechtlich auszuschließen, dass ein Hinausschieben nach weiteren statischen Untersuchungen möglich gewesen wäre. Diese Lage führte dazu, dass der Baudezernent, Technischer Beigeordneter Hormes, in der Sitzung des Rates am 27. Februar 2008 erklären konnte, er könne die Wiedereröffnung des Pahlkebades ohne weitere vorherige Untersuchungen nicht zulassen. Er bekräftigte aber seine Ausführungen über die Unnötigkeit einer sofortigen Schließung vom 19. Dezember 2007.

So bleibt festzustellen, dass das Pahlkebad am 07. Januar 2008 geschlossen wurde, ohne dass Bauarbeiten begannen. Eine Entscheidung über den Baubeginn blieb offen, weil die Frage des Denkmalschutzes auch bis zum Ratstermin am 27. Februar 2008 noch nicht geklärt war. Die Gefahr, dass nunmehr zusätzliche Schäden im Bad entstehen werden, weil es außer Betrieb ist, wurde von der Ratsmehrheit aus CDU und FDP billigend in Kauf genommen.


Das spezielle Demokratieverständnis von CDU und FDP

Der vorläufig wohl letzte Akt in dieser Tragödie wurde mit der Haushaltsberatung im Hauptausschuss am 09. April 2008 eingeleitet. Hier legten die Fraktionen von CDU und FDP den folgenden Beschlussentwurf vor:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich (nachträglich eingefügt) die NVV AG mit der Ermittlung der Sanierungskosten für das Stadtbad Rheydt zu beauftragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Stadtbad Rheydt am 7.04.2008 in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach aufgenommen worden ist. Die Kosten dieser Kostenermittlung sind im Rahmen des Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NVV AG bereitzustellen.

Dem war vorausgegangen die Erklärung des FDP-Fraktionsvorsitzenden, dass mit der Aufnahme in die Denkmalliste ein Neubau wohl nicht mehr möglich sei. Doch sei zu erwarten, dass die Sanierung jetzt erheblich teurer würde. Ob die Sanierung dann noch finanzierbar sei, bleibe offen.

Dem Antrag entsprechend wurden 3.000.000 € in den Haushalt für 2008 eingesetzt. Für 2009 wurde die Finanzplanung mit weiteren 3.000.000 € angesetzt.

Was von einem solchen Beschluss zu erwarten ist, kann nur vermutet werden. Dabei hilft die Ausführung, die der Fraktionsvorsitzende der CDU in seiner Hauhaltsrede machte, obwohl er bekanntlich wegen Befangenheit weder an Beratung noch an Entscheidung in dieser Angelegenheit mitwirken darf:

Bevor später jemand eine Aussage der CDU-Fraktion zum Thema Stadtbad Rheydt vermisst, sei auch dies noch gesagt. Unsere Position ist klar: Der Schwimmbad-Standort Pahlkestraße steht nicht zur Disposition. Hier soll es auch weiterhin ein qualitativ gutes Wasserflächen-Angebot für öffentliches Schwimmen, Schul- und Vereinsschwimmen geben. Intensiv zu untersuchen ist allerdings die Frage der Wirtschaftlichkeit. Der Vergleich der Sanierungskosten, neuerdings auch unter dem Aspekt des Denkmalschutzes zu betrachten, und der Kosten eines Neubaus reicht allein nicht aus. Auch der Vergleich der Betriebskosten eines sanierten 60er-Jahre-Bades und eines Neubaus ist wichtig. Die CDU-Fraktion will, dass die Antworten auf alle Fragen schnell vorgelegt werden. Deshalb haben wir CDU und FDP bereits im Hauptausschuss einen entsprechenden Antrag gestellt, dem ja auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, zugestimmt haben. Auf der Basis der eingeforderten Informationen sind dann die sorgfältige Abwägung und die begründete Entscheidung möglich.

Das Ziel von Abriss und Neubau ist also nicht aufgegeben.

Wäre die CDU/FDP wirklich an einer Sanierung interessiert, bedürfte es weder eines neuen Prüfungsauftrages noch neuer Haushaltsansätze. Zum einen liegen die Sanierungspläne auf der Basis des Gutachtens Dr. Krieger fest. Ihre Ausführung ist im Betriebsführungsvertrag ausdrücklich zur konkreten Verpflichtung für die NVV AG erhoben. Falls eine Ergänzung für erforderlich gehalten wird, kann dazu die von Umbauabsichten gelöste neuere Planung genutzt werden. Dabei könnte auch die zur Zeit nicht geklärte Frage der Kostentragung für diese Planung geregelt werden.

Bei der durch die neue Beschlusslage geschaffenen Situation werden für den Inhalt des Begriffes Sanierung keine Vorgaben gemacht. Das aber wäre - wie die Erfahrung mit dem bisherigen Verfahren zeigt - nötig, um weitergehende Überlegungen auszuschließen, die zu unnötigen Kosten führen.

Neue Haushaltsansätze sind nicht erforderlich, weil die derzeitigen Ansätze als Haushaltsreste weitergeführt werden können. Die insoweit vom Stadtkämmerer gegebenen Erklärungen in der Ratsitzung am 27. Februar 2008 sind unzutreffend.

Der ausdrückliche Hinweis auf die Kostenfolge im Rahmen des Betriebsführungsvertrages befreit die NVV AG von einem Kostenrisiko, das sie z.Z. alleine trägt. Im bisherigen Verfahren gibt es keine Regelung, die die NVV AG berechtigt, Planungskosten der Stadt weiterzuberechnen.

Offensichtlich fürchtet die CDU/FDP-Fraktion eine Diskussion über diese Fragen. In der Ratssitzung am 16. April 2008 stand der Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion vom 25. Oktober 2007 endlich zur Entscheidung an. Eine Entscheidung im Sinne dieses Beschlussvorschlages wäre der jetzigen Situation voll gerecht geworden. Diese Entscheidung hätte aber jede weitere Diskussion über Abriss und Neubau erledigt. Das wollten die Fraktionen von CDU und FDP nicht. Sie stimmten einem Geschäftsordnungsantrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden zu, mit dem der FWG-Vorschlag von der Tagesordnung genommen wurde. Keine Gefahr mehr für die geheimen Absichten von CDU und FDP!


Das Fazit

Es gibt keinen Grund, das Pahlkebad abzureißen. Ein Neubau wird nicht billiger als eine vernünftige Sanierung. Die Wirtschaftlichkeit eines Neubaues ist auch nicht soviel günstiger, dass dies die höheren Neubaukosten deckt. Der Denkmalschutz ist kein Hindernis für Sanierung, wohl Schutz gegen unnötige Vernichtung der Substanz dieses Bades.

Die FWG wird deshalb ein Verfechter der Sanierungslösung bleiben!