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Kategorie: Verkehr

Die Interessengemeinschaft Schürenweg ist eine sehr aktive Bürgergruppierung. Sie kämpft für Verkehrsberuhigung und Lärmminderung auf dem zum Hauptverkehrsstraßennetz gehörenden Straßenzug Metzenweg/Schürenweg.

Im Wesentlichen waren die Bemühungen der Interessengemeinschaft bisher nicht erfolgreich. Das liegt sicher nicht daran, dass die Sprecher zu Anfang ihrer Aktivitäten ein auf umfassender sachlicher Information beruhendes Vermittlungsangebot der FWG-Fraktion ablehnten und stattdessen auf eine nicht fundierte Regelungszusage des der CDU angehörenden Bezirksvorstehers Herbert Pauls (damaliger Stadtbezirk Stadtmitte) vertrauten. Gründe für die Ablehnung des Anliegens der Interessengemeinschaft wurden von der Verwaltung in einer Beratungsvorlage zu einem Antrag der Interessengemeinschaft im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 14. Dezember 2011 dargelegt. Im Kern beinhaltet die Verwaltungsvorlage die Feststellung, dass der Bau- und Planungsausschuss bisher die Entscheidung über Verkehrsverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen im Vorgriff auf Verkehrsentwicklungsplan oder Lärmaktionsplan abgelehnt habe. Zum Beleg dafür wird auf eine Entscheidung des Ausschusses vom 29. März 2011 verwiesen, mit der ein Antrag der FWG-Fraktion für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Am Hasenberg abgewiesen wurde.

Die Gestaltenmehrheit der Ampel machte sich die Arbeit erst gar nicht, über die Verwaltungsvorlage im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 14. Dezember 2011 zu beraten. Sie vertagte eine Beratung bis zur Beratung über den Verkehrsentwicklungsplan. Mit der FWG-Fraktion stimmte dagegen die CDU-Fraktion. Erstaunlich, wie wendig diese Fraktion ist. Im Planungs- und Bauausschuss am 29. März 2011 hatte sie noch gegen den Antrag der FWG-Fraktion zum Problem Am Hasenberg gestimmt.

Schade, dass die Beratung vertagt wurde. So war der FWG-Fraktion die Möglichkeit genommen, den geplanten Antrag zu stellen, der folgenden Wortlaut haben sollte:

Die Verwaltung wird beauftragt verbindlich zu klären, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen rechtlich zulässig sind.

Die FWG-Fraktion ist der Ansicht, dass die rechtliche Möglichkeit besteht, heute bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Sie stützt sich dabei auf Auskünfte, die ihr vom Fachbereich Planung und Stadtentwicklung im Zusammenhang mit der Einbringung des Lärmaktionsplanes gegeben wurden. Wenn diese Information richtig ist, besteht kein Anlass, auf dem Straßenzug Metzenweg/Schürenweg oder der Straße Am Hasenberg keine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen.

Die FWG-Fraktion wird nunmehr einen Beschlussantrag im Planungs- und Bauausschuss einbringen, der dem Antrag entspricht, den sie im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nicht stellen konnte.