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Kategorie: Giesenkirchen 2015

Den folgenden Brief schrieb der FWG-Vorsitzende, Erich Oberem, an die Bezirksregierung.

Betrifft: Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse

Beratungsvorlagen:

  1. VII/2662 vom 18. Mai 2007
  2. VII/3443 vom 6. Mai 2008
  3. VII/3491 vom 14. August 2008

Bezeichnung des Vorganges: Konzeption Giesenkirchen 2015

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FWG-Fraktion im Rat der Stadt bittet um die Überprüfung der oben genannten Beschlüsse.

Unvollständige und teilweise falsche Informationen durch

sowie grobe

bestimmen die in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Giesenkirchen, der Ausschüsse und des Rates der Stadt.

Der erste Beschluss vom 31. Mai 2007 ist ein auf Vorschlag der CDU- und der FDP-Fraktion zustande gekommener Prüfungsauftrag. Unvollständige und zudem falsche Informationen führten zu dem Beschluss.

Die Beschlüsse der Bezirksvertretung Giesenkirchen und des Freizeit-, Sport- und Bäderausschusses vom 20. Mai 2008 sowie des Hauptausschusses vom 04. Juni 2008 und des Rates der Stadt vom 11. Juni 2008 sind entscheidende Grundlagenbeschlüsse, die auf Grund von Sachinformationen der Verwaltung mit ausschlaggebender Bedeutung zustande kamen, welche zumindest grobfahrlässig falsch sind. Zudem nehmen die Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung Bezug auf eine Unterlage, die gar nicht mehr Gegenstand der Beschlüsse ist. Der Ratsbeschluss durfte gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung in der jetzt geltenden Fassung nicht ohne vorherige Beratung im Planungs- und Bauausschuss getroffen werden. Eine solche Beratung fand nicht statt. Da der Ratsbeschluss als Grundlage für weitere Entscheidungen zu verstehen ist, er aber rechtwidrig ist, muss er aufgehoben werden. Alle auf diesem Beschluss fußenden weiteren Entscheidungen können nicht wirksam zustande kommen. Das gilt zunächst für den Beschluss der Bezirksvertretung Giesenkirchen vom 28. August 2008 zur Beratungsvorlage VII/3491.

Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Giesenkirchen, Herr Frank Boss, ist maßgeblicher Mitgestalter des Konzeptes Giesenkirchen 2015 und Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Giesenkirchen, der als Träger des Konzeptes in Erscheinung getreten ist. Er ist Eigentümer eines Nachbargrundstückes der Sportanlage Asternweg, die nicht zuletzt wegen der von ihr ausgehenden Lärmbelästigung beseitigt werden soll. Herr Boss ist darüber hinaus Angehöriger des Vorstandes der Gemeinnützigen Kreisbau AG, die als Investor an der Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes beteiligt ist. Herr Boss ist Vorsitzender des Freizeit-, Sport- und Bäderausschusses, Mitglied im Hauptausschuss und war bei der Beratung im Rat anwesend. Er ist in allen Gremien befangen und hat diese Befangenheit nicht offenbart. In der Bezirksvertretung Giesenkirchen hat die Stimme von Herrn Boss ausschlaggebende Bedeutung. In der Sitzung der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 28. August 2008 ist Herr Boss auf seine Befangenheit hingewiesen worden, hat diese bestritten und an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.

Der Herr Oberbürgermeister ist auf eine Reihe von Aspekten im Zusammenhang mit dem Konzept Giesenkirchen 2015 mit Schreiben vom 06. August 2008 aufmerksam gemacht worden. Leider ist anscheinend nichts veranlasst worden. Eine Kopie ist beigefügt.

Außerdem liegt dem Herrn Oberbürgermeister eine Gesamtdarstellung aus Sicht der FWG-Fraktion vor. Auch darin sind Konsequenzen angemahnt. Ich füge auch diese Darstellung bei, weil sie zugleich eine umfassende Sachverhaltsdarstellung enthält.