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Kategorie: Abfallentsorgung

Wie mit Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren auch in 2002 fehlerhaft am 22. Januar 2001 gemeldet, gibt es Grund zum Widerspruch gegen die entsprechenden Gebührenbescheide.

Im folgenden finden Sie eine Textvorlage für ein geeignetes Widerspruchschreiben. Der rot markierte Teil ist abhängig von Ihrem konkreten Bescheid anzupassen (entweder ...Müllabfuhrgebühren... oder ...Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren...):

 

Mönchengladbach, den ...

An die
Oberbürgermeisterin
- Steueramt -
41050 Mönchengladbach

 

Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2002 vom ...

Einheitswert-Nr.: ...

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den oben bezeichneten Bescheid Widerspruch, soweit er sich auf Müllabfuhrgebühren bezieht.

 

Begründung:

Die Gebührenkalkulation wird von denselben grundsätzlichen Fehlern bestimmt, die auch in den Gebührenkalkulationen für 1997 bis 2001 enthalten sind. Die dazu in den Ihnen vorliegenden, bis heute nicht beantworteten Widersprüchen zu den Gebührenbescheiden gemachten Ausführungen gelten auch hier und sind Bestandteil dieser Begründung.

 

Mit freundlichen Grüßen ...