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Kategorie: Organisation der FWG

Die FWG ist unabhängig von anderen politischen Parteien und Gruppierungen.

Mit der Beteiligung an Kommunalwahlen verfolgt die FWG den Zweck, im Rat der Stadt an der Auflösung derzeit vorhandener Machtkonzentrationen mitwirken und sachgerechtere Entscheidungsprozesse mitgestalten zu können.

In der Sacharbeit wird sich die FWG an erster Stelle um eine der Leistungsfähigkeit der Stadt angemessene Haushaltspolitik bemühen. Sie wird sich dafür einsetzen, daß nur solche Maßnahmen veranschlagt werden, die nach seriösen Methoden finanziert werden können. Die Veranschlagungspraxis im Verwaltungshaushalt soll stärker nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet, die Investitionspolitik besser an den realistischen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung der Stadt orientiert werden. Der Einfluß anderer politischer Kräfte nach Gesichtspunkten der Gefälligkeitspolitik zur Sicherung zukünftiger Wahlerfolge soll zurückgedämmt  werden.

Die FWG wird sich dafür einsetzen, die Belastung der Einwohner durch Gebühren angemessen zu gestalten. Die Gebührenkalkulationen sollen vollständig offen gelegt werden .

Nach den Vorstellungen der FWG soll der Verwaltungsapparat bürgerfreundlich und effektiv leistungsfähig sein. Deshalb wird sich die FWG dafür einsetzen, daß der Verwaltungsapparat von Überbesetzungen in den Führungsfunktionen befreit wird. Der Stellenabbau als Sparziel soll zugunsten einer am dauerhaften Aufgabenbestand orientierten Personalpolitik aufgegeben werden. Die Verwaltungsreform soll - befreit von theoretischer Überfrachtung - fortgeführt werden. Das z.Zt. von vielen beklagte Gutachterunwesen soll die größtmögliche Reduzierung erfahren.

Der Umweltschutz wird von der FWG als wesentliche Querschnittsaufgabe verstanden. Deswegen wird sich die FWG der Belange des Umweltschutzes besonders annehmen. Maßnahmen des Umweltschutzes sollen auch den land- und forstwirtschaftlichen Interessen gerecht werden. Landschaftsplanung soll eigenständige Aufgabe im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung sein.

Besondere Aufmerksamkeit wird die FWG der Wirtschaftsförderung widmen. In diesem Aufgabenfeld dürfen sich die Aktivitäten nicht in der Konzentration auf wenige visionenhaft dargestellte Projekte mit angeblicher Eisbrecherfunktion erschöpfen. Eine systematische Bestandspflege muß in Verbindung mit konkreter Werbung um Neuansiedlung von Unternehmen ein nachweisbar planmäßiges Handeln der zuständigen Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) ausmachen. Dabei soll nach Auffassung der FWG das Bemühen um eine vielschichtig gestaltete, breite Palette von mittelständischen Unternehmen Vorrang eingeräumt werden. Eine Betätigung nach mehr oder weniger zufälligen Möglichkeiten und Gelegenheiten muß zukünftig ausgeschlossen sein. Die FWG wird den Nachweis dafür einfordern.

Städtische Kulturpolitik soll sich nach Auffassung der FWG in der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung eines breit gefächerten Angebotes an Aktivitäten erweisen, die nicht der bloßen zerstreuenden Unterhaltung dienen. Dabei hat die Förderung der städtischen Kulturinstitute Vorrang. Die FWG wird sich dafür einsetzen, daß ein den großstädtischen Interessen der Stadt Mönchengladbach entsprechendes Mindestangebot der Kulturinstitute auch bei knappen finanziellen Ressourcen erhalten bleibt.

In allen nicht besonders genannten Bereichen des kommunalen Aufgabenfeldes wird die FWG zur gegebenen Zeit weitere eigenständige Vorstellungen entwickeln und bekanntmachen.