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Kategorie: Wahlprogramme

Die Grundlage der Freien Wählergemeinschaft für die Kommunalwahl 2014.

Die FWG hat in den letzten fünfzehn Jahren mit ihrer Arbeit im Rat der Stadt kompetent und sachbezogen Anstöße gegeben und Alternativen aufgezeigt. In den letzten Wochen vor dieser Kommunalwahl zeigten sich Entwicklungen, wodurch die bisher verfolgten Ziele beeinträchtigt wurden. In einem schmerzhaften Prozess wurde dies beendet. Die jetzt zur Wahl stehenden Kandidaten sind den von Anfang an satzungsgemäßen Zielen der FWG wie bisher verpflichtet. Ihre Bemühungen werden aufbauend auf dem Stand der bisherigen Entwicklung mit neuen Impulsen in die Zukunft gerichtet sein. Wenn Sie möchten, dass die Arbeit der FWG in den nächsten sechs Jahren im Sinne dieser Ziele fortgesetzt wird:

Geben Sie Ihre Stimme den Kandidaten der FWG.

Die FWG ist seit 1998 politische Kraft mit nur auf Mönchengladbach begrenztem Aufgabenfeld. Sie dient den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel, Mönchengladbach als lebens- und liebenswerte, sichere und saubere Großstadt zu gestalten. Darum will die FWG mit ihrer Arbeit zur Pflege und Weiterentwicklung eines sozial und wirtschaftlich gesunden Gemeinwesens beitragen, in dem Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Bildung, Kultur und Sport einen hohen Stellenwert haben. Die demographische Entwicklung wird dabei besondere Beachtung finden. Die Stadt soll Mittelpunkt in einem regionalen Umfeld sein. Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit sollen zum Nutzen der Stadt vielfältig wahrgenommen werden.

Darum wird die FWG anstreben:

  1. Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei allen Entscheidungen; (mehr...)

  2. eine gut organisierte, effektiv und serviceorientiert arbeitende Verwaltung; (mehr...)

  3. die Erschließung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit im Verwaltungshandeln, zur kostengünstigen Nutzung technischer Hilfsmittel, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt; (mehr...)

  4. eine dem Leistungsvermögen der Stadt angepasste Haushaltswirtschaft; (mehr...)

  5. Haushaltssanierung durch unbegrenzte Nutzung von Sparmöglichkeiten, statt Belastung der Bevölkerung mit zusätzlichen Kosten; (mehr...)

  6. Senkung des Gebührenniveaus; (mehr...)

  7. planmäßige, von wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen Einzelner unabhängige Stadtentwicklung, die auf ein Stadtzentrum ausgerichtet ist, in dem die Geschäftslagen der Ortsteile Stadtmitte und Rheydt die ihrer historischen Bedeutung entsprechende Stellung haben; (mehr...)

  8. Steigerung der Ansehnlichkeit des Stadtbildes; (mehr...)

  9. Förderung einer auf die Bedeutung für die Gesamtstadt  bezogenen Entwicklung der Stadtbezirke; (mehr...)

  10. Vermeidung der Bildung eines weiteren Stadtbezirks auf dem JHQ-Gelände; (mehr...)

  11. Rückführung des JHQ-Geländes in Waldgebiet, soweit nicht andere Nutzungsarten gefunden werden, die ökologisch verträglich sind und die keine Kostenbelastung für die Stadt verursachen; (mehr...)

  12. Nutzung citynaher Bereiche in Stadtmitte für hochwertigen Wohnungsbau; (mehr...)

  13. Optimierung der Bemühungen zur Entwicklung des Zentrums von Stadtmitte zum Kulturzentrum Abteiberg; (mehr...)

  14. Fortsetzung der Entwicklungsbemühungen in Rheydt, aber mit dem Ziel, die Ergebnisse klarer auf die heimatbezogenen Interessen der Bevölkerung zu konzentrieren; (mehr...)

  15. Erhöhung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens, auch unter Nutzung von Beobachtung öffentlich zugänglicher Flächen mit elektronischen Mitteln; (mehr...)

  16. Schaffung eines frei zugänglichen WLAN-Netzes an geeigneten Stellen im Stadtgebiet; (mehr...)

  17. Neuausrichtung der Verkehrsentwicklungsplanung; (mehr...)

  18. Regelung des Öffentlichen Personennahverkehrs so, dass uneingeschränkte Einflussmöglichkeit durch die Stadt besteht; (mehr...)

  19. aktive Wirtschaftsförderung nach Beratung durch renommierte Experten; (mehr...)

  20. Erhalt, Neugründung oder Zusammenlegung von Eigengesellschaften sowie sonstige Privatisierung nur, wenn der wirtschaftliche Vorteil für die Stadt nachgewiesen und der zur Sicherung der Interessen der Stadt erforderliche Einfluss gesichert ist; (mehr...)

  21. dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung des Bestandes von Schulen, Kindergärten, Schwimmbädern, sonstigen Sportstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen; (mehr...)

  22. die Erhaltung und die Förderung des eigenen Theaters, die Sicherung eines großstädtischen Konzertangebotes, die Weiterentwicklung von Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und Museen als notwendige Kulturinstitute, verlässliche Schul- und Sportentwicklungsplanung, die Förderung privater kultureller Aktivitäten unter Einschluss der Brauchtumspflege und die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel; (mehr...)

  23. bedarfsgerechte, bauliche Unterhaltung von Straßen unter Vermeidung des bisher üblichen Proporzverfahrens. (mehr...)