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Kategorie: Haushalt
Klaus Oberem

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 10. Mai 2012 wird Klaus Oberem für die FWG-Fraktion in der Haushaltsberatung eine Änderung des vorliegenden Haushaltsentwurfes beantragen.

Sollte sich der Ausschuss dem Antrag anschließen können, könnte die FWG-Fraktion den Haushalt in diesem Jahr mittragen. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

Die Ansätze für Sach- und Dienstleistungen und die Ansätze für sonstige ordentliche Aufwendungen werden um mindestens 20% reduziert, soweit sie nicht durch Gesetz oder Vertrag bestimmt sind. Dabei sind zunächst sämtliche Beträge zu streichen, die unter der Bezeichnung Sonstiges in den Erläuterungen zu den Zeilen 13 und 16 erfasst sind.

Soweit Ansätze durch Verträge bestimmt sind (z.B. EWMG, MGMG, Abfall- und Abwasserbeseitigung), sind diese Verträge daraufhin zu überprüfen, ob Reduzierungen ermöglicht werden können.

Es ist zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit realisiert werden kann, zusätzliche Erträge zu erzielen, um die Ansätze zu erhöhen, die den ungedeckten Ansätzen der Transferaufwendungen gegenüber stehen.

Um die Planung der Ansätze für Personalaufwendungen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, ist die seit Jahren fehlende umfassende Stellenbewertung auf der Basis von Aufgabenkritik endlich fertig zu stellen.

Begründung

  1. Die FWG-Fraktion kann den Haushalt für das Jahr 2012 so nicht mittragen. Sie hat dies in allen Beratungen der Bezirke und Ausschüsse erklärt. Begründet ist diese Haltung damit, dass auch dieser Haushaltsentwurf wie in der Vergangenheit vernünftigen Sparwillen nicht erkennen lässt. Außerdem wird über die Frage der Haushaltskonsolidierung erneut zu entscheiden sein, wenn Maßnahmen zur Diskussion stehen, die im Hinblick auf die Beteiligung an dem Stärkungspakt ergriffen werden sollen.

  2. Das Haushaltsdefizit ist seit 1993 stetig jährlich gewachsen. Die Versuchung liegt nahe, das Defizit wesentlich durch Abgabenerhöhungen zu reduzieren. Eine Abgabenerhöhung zur Sicherung der Teilhabe am Stärkungspakt wird als Folge des bisher fehlenden Sparwillens wohl in Zukunft nicht zu vermeiden sein. Da diese Folge unausweichlich sein wird, muss gefordert werden, die Ausgaben entsprechend stark zu reduzieren. Darauf müsste ein Haushaltsplan für 2012 ausgerichtet werden.

  3. Ansätze für Ausgaben könnten nur dann gestrichen werden, wenn sie im Einzelnen beziffert wären. Dies ist nicht der Fall. In einer Vielzahl von Ansätzen sind nur nach mühsamer Recherche Teilbeträge zu ermitteln. Deshalb beantragt die FWG-Fraktion eine globale Ansatzkürzung bei Aufwendungen und Ansatzerhöhung bei Erträgen nach Überprüfung der Möglichkeiten durch die Verwaltung. Dies ist der Inhalt des Beschlußentwurfes.

  4. Die FWG-Fraktion ist der Überzeugung, daß nur die im Beschlußentwurf beschriebenen Möglichkeiten zu einer wesentlichen Einsparung und damit zu einem Konsolidierungsbeitrag führen. So ist z.B. der kleine Konsolidierungsbeitrag auf der Basis der von der Verwaltung in der Änderungsliste vorgelegten Ansatzveränderungen in Wirklichkeit nicht vorhanden. Der geringfügige Saldo zugunsten der Erträge ist nur im Zugriff auf Rücklagen begründet. Auch das Antragsbuch der Ratsmehrheit ist das genaue Gegenteil eines Sparvorschlages. Es führt zu nachhaltiger Mehrbelastung im Jahr 2012 und für die Zukunft.

  5. Mit einem Beschluss entsprechend dem FWG-Vorschlag würden auch stille Reserven zur Finanzierung von Aufwendungen reduziert werden können, die wegen der Ansatzgestaltung nicht erkennbar sind. Zu nennen sind hier die Festwerte (BGA) und der Aufwand für geringfügige Vermögenswerte in Verbindung mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit.

  6. Vor diesen Hintergründen kann mit dem Vorschlag der FWG-Fraktion im Sinne des Beschlußentwurfes eine wirkliche Haushaltsentlastung nachhaltig beschlossen werden.