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Kategorie: Kommunalwahl 2014
Online mit WLAN

In den nächsten Wochen werden wir regelmäßig auf Details unseres Programms eingehen.

Zielvorstellung heute: Schaffung eines frei zugänglichen WLAN-Netzes an geeigneten Stellen im Stadtgebiet.

Online-Zugänge für die Bürger sind bereits mit vielen Abläufen des täglichen Lebens verknüpft und somit schon lange nicht mehr exotisch. Technisch durchgesetzt hat sich die Anbindung geeigneter Geräte per drahtlosem lokalem Netzwerk, üblicherweise als Wireless Local Area Network (WLAN) bezeichnet.

Veranlasst durch die Stadt Mönchengladbach wird WLAN derzeit gegen Entgelt in der Zentralbibliothek und der Stadtteilbibliothek Rheydt angeboten. Gewerbliche Angebote gibt es z.B. in einer Reihe von Gastronomiebetrieben und auch im Hauptbahnhof (HBF) Mönchengladbach. Für den Nutzer kostenfreies WLAN gibt es in Mönchengladbach nur für wenige geschlossene Benutzergruppen, wie z.B. in den Räumen der Hochschule Niederrhein für eingeschriebene Studenten und für Beschäftigte.

Für alle WLAN-Anbieter gilt die Verpflichtung, den Zugang so zu gestalten, dass Mißbrauch und damit strafrechtlich relevantes Verhalten verhindert werden. In aller Regel ist dazu die einmalige Identifizierung eines Nutzers im Rahmen einer Registrierung nötig.

Die Stadt kann sich der verstärkten Nachfrage ihrer Bürger nach Online-Möglichkeiten schon deswegen nicht entziehen, weil sie mittelfristig durch das im Jahr 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz gebunden ist. Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung, wobei Dienstleistungen für den Bürger zunehmend elektronisch erbracht bzw. organisiert werden sollen.

Von besonderem Interesse dabei sind die Möglichkeiten des neuen Personalausweises zur sicheren elektronischen Identifizierung eines Nutzers. Dabei kann beispielsweise die eigenhändige Unterschrift durch eine fälschungssichere elektronische Alternative erfolgen. Die Nutzung des neuen Personalausweises zu solchen Zwecken ist bisher noch nicht ausreichend verbreitet.

Frei zugängliches WLAN an Orten wie z.B. Behördengebäuden, Bibliotheks- und Museumsstandorten, Bildungseinrichtungen und anderen Stätten mit hohem Besucheraufkommen soll nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Angeboten treten. Es soll vor allem zur Umsetzung von Zielen des E-Government-Gesetzes genutzt werden und darüber hinaus allgemein attraktivitätssteigernd wirken. Dies kann gelingen, wenn der Nutzer eines WLAN die Möglichkeit erhält, seine Identität elektronisch mit seinem Personalausweis und einem geeigneten Lesegerät nachzuweisen. Dadurch erhöht sich die Akzeptanz des neuen Ausweises und macht ihn so auch an anderer Stelle in der Kommunikation mit der Stadt wertvoll.