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Kategorie: Masterplan

Bereits im Planungs- und Bauausschuss am 18. Juni 2013 hatte die FWG einen eigenen Antrag zum Umgang mit dem Masterplan eingebracht. Dort stimmte die FWG wie im Rat natürlich für ihren Beschlussentwurf.

Der Beschlussentwurf der FWG hat folgenden Wortlaut:

Die Stadt dankt dem Verein MG 3.0 für die Bereitstellung eines Masterplanes. Sie wird den Masterplan nutzen, um Bauleitplanung und sonstige Maßnahmen der Stadtentwicklung nach Ideen zu gestalten, an denen der Masterplan orientiert ist. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Arbeitsplanung der Verwaltung so einzurichten, dass

  1. die umsetzbaren, im Masterplan genannten Maßnahmen bestimmt werden können;
  2. festgelegt wird, in welcher Reihenfolge und innerhalb welcher Fristen die umsetzbaren Maßnahmen bei Erarbeitung von Bauleitplänen und sonstigen Maßnahmen berücksichtigt werden sollen;
  3. die Entwürfe der Pläne fertigzustellen, die Festlegungen enthalten werden, ohne die die hochgesteckten Ziele des Masterplanes nicht erreichbar sind, z.B. Verkehrsentwicklungsplan, Konzeption für die Neugestaltung des ÖPNV, Lärmschutzplan;
  4. ein durch externe Sachverständige erarbeitetes Konzept für die Wirtschaftsförderung in Verbindung mit den Maßnahmen nach dem Masterplan umgesetzt werden kann.

 

Bernd Püllen, der Fraktionsvorsitzende der FWG, erläuterte den Beschlussvorschlag mit folgenden Ausführungen:

 

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

zunächst der uneingeschränkte Dank an die Akteure und Initiatoren des Masterplanes. Sie selbst beschreiben als Auslöser ihres Engagements:

Augenfällige Symptome dieser Stadt: brachgefallene Industrieflächen, belästigende Verkehrsschneisen, lieblose Neubauten in bedrückender Überzahl, unvollendete Eingemeindungen, bedrohliche Verschuldung der Stadt und eine Verarmung des öffentlichen Raumes. Dieses Stadtbild spiegelt die Ziellosigkeit der Entwicklung Mönchengladbachs wider.

Dies sind die Beweggründe gewesen, die den Verein MP 3.0 bewogen haben, einen Masterplan für Mönchengladbach zu initiieren.

Im Bau- und Planungsausschuss hat Herr Konrath für die Planer vorgetragen, dass der Masterplan eine Sammlung von Ideen für hochgesteckte Ziele als Leitlinie für die weitere Entwicklung Mönchengladbachs sein soll. Er sollte aber nicht als  prozessscharfe Planung betrachtet werden. Der Verein selber schreibt, dass der Masterplan auf einer hohen Abstraktionsebene arbeitet.

In Gesprächen wurde betont, dass um dies verständlich und visuabel zu machen, man dann mit Bildern gearbeitet hat, die in den Dimensionen und auch ihrer Lage überzeichnet sind (Höhe Landmark und anderes Bürogebäude City-Ost).

In dem Begriff Städtebaulicher Masterplan kommt der Begriff Plan vor. Grundsätzlich ist ein Plan doch die Vorstellung einer zukünftigen Handlungsabfolge und eine Planung gibt die Mittel vor, wie die Ziele erreicht werden können.

Der vorgelegte Masterplan hat aus vorgenannten Gründen nicht die Qualität, um diesen als informelle Planung anzusehen und zu beschließen. Dies ist aber auch nicht Aufgabe des Masterplanes.

Die FWG hat die Tatsache aufgegriffen, dass der Masterplan keine unmittelbar umsetzbare Planung ist und einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Realisierung von Ideen und Maßnahmen pragmatisch und realistisch zu begleiten.

Folgendes ist zu leisten: Den angenommenen Plan durchsehen, feststellen welche Ideen/Maßnahmen übernommen werden können und müssen, in welcher Reihenfolge dies zu erfolgen hat und wie bedeutsam und einfügbar einzelne Ideen sind.

Also Ideen des Masterplanes aufnehmen, Ideen prüfen und deren Einfügbarkeit feststellen. Dazu gehört auch, wie Beziehungen zu Verkehr, Lärmschutz, ÖPNV und Luftreinhaltung in Übereinstimmung gebracht werden können. Also auch andere zwingende Gesichtspunkte in ihrem Einfluss dargestellt und einbezogen werden müssen.

Dazu gehört weiterhin auch die Wirtschaftsförderung und insbesondere eine neue Form des Liegenschaftsmanagements in dieser Stadt, denn bei fast allen Ideen des Masterplanes ist die Stadt nicht Eigentümer der betroffenen Grundstücke.

Der Antrag der FWG trägt genau diesem zu leistenden Pragmatismus Rechnung. Nur dann ist gewährleistet, dass Ideen aus dem Masterplan auch in der Tat realisiert werden.

Die anderen vorliegenden Beschlüsse haben eher den Charakter von Alibibeschlüssen und tragen der Absicht nach wirklicher und realistischer Umsetzung und Realisierung der Ideen des Masterplanes nicht Rechnung.

Der Antrag der Stadtverwaltung ist aus Sicht der FWG dazu ebensowenig geeignet wie auch der gemeinsame Antrag von CDU, SPD, Grünen und Linken und auch der Antrag der FDP.

In dem gemeinsamen Antrag sorgt schon der unaufgeklärte Begriff des bipolaren Kernbereiches für Unklarheit. Der Begriff eines bipolaren Zentrums ist schon ein Widerspruch an sich. Gewinnt man dem Begriff die Form einer kreativen Wortschöpfung ab, könnte ein zentraler Bereich geschaffen werden sollen und die beiden Pole (Alt-Gladbach und Alt-Rheydt) gehörten ebenfalls dazu. Dies ist ein vollkommen unscharfer Sachpunkt.

Will man sich Zielen, Phantasien und Ideen des Masterplanes nähern, ist die Zustimmung zum FWG-Antrag notwendig. Wir bitten daher um Unterstützung.