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Kategorie: Schule

In der Sitzung des Schulausschuss am 04. September 2013 hatte Beigeordneter Dr. Fischer über kostenträchtige Veränderungen  an der Gesamtschule Stadtmitte berichtet. Eine Beratungsvorlage in Form einer Berichtsvorlage gab es nicht.

Nachvollziehbare Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Die FWG-Fraktion bat Herrn Dr. Fischer, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Statt solcher Unterlagen ließ Herr Dr. Fischer den Entwurf eines Auszuges aus dem noch nicht fertigen Sitzungsprotokoll übersenden. Die FWG-Fraktion rügte dies und wiederholte ihre Bitte. Das war nutzlos. Herr Dr. Fischer glaubte, auf jegliche weitere Antwort verzichten zu können.

Deshalb beantragte die FWG-Fraktion am 18. September 2013 Akteneinsicht gem. § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes. Welch Wunder, die Verwaltung reagierte sofort. Aber nicht durch den Herrn Beigeordneten Dr. Fischer. Der Leiter der Bauverwaltung bot an, einen Termin zu vereinbaren, bei dem sämtliche von der FWG-Fraktion gewünschten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollten. Natürlich nahm die FWG-Fraktion dieses Angebot auch an.

Nun ist der Oberbürgermeister so klug geworden, einen Vortrag über sämtliche Details allen Fraktionsvorsitzenden, und wenn gewünscht auch weiteren Fraktionsmitgliedern, anzubieten. Die Veranstaltung findet nach der Ratssitzung am 26. September 2013 statt. Man fragt sich, warum zuerst Akteneinsicht durch eine einzelne Fraktion verlangt werden muss, damit die Verwaltung schließlich doch tut, was schon vorher ihre Pflicht gewesen wäre.