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Kategorie: Schule

Beratungsvorlage der FWG-Fraktion.

Gegenstand

Schulentwicklungsbericht 2002 - Sekundarstufe I -

hier: Verabschiedung und Beschlußfassung über schulorganisatorische Maßnahmen - Antrag der FWG-Fraktion -

 

Beschlussentwurf

Die Verwaltung möge

Entscheidungen zur Veränderung oder Auflösung bestehender Schulsysteme und zur Errichtung neuer Schulsysteme werden bis zur Vorlage des Schulentwicklungsberichtes 2003 zurückgestellt.

 

Begründung

  1. Der Schulentwicklungsbericht ist so angelegt, daß der Eindruck erzeugt wird, die Stadt unterhalte unnötig viele Gymnasien. Zugleich wird die Tatsache, daß ein Bedürfnis nach einer weiteren Gesamtschule besteht, ins Blickfeld gerückt. Sogenannte Handlungsoptionen stellen die Schließung eines Gymnasium als unumgänglich dar, damit die Errichtung von Gesamtschul- oder Realschulkapazitäten ermöglicht werden kann. Ein Beschlußentwurf des Verwaltungsvorstandes als Grundlage für eine Entscheidung in Rat und Ausschüssen fehlt aber.

  2. Damit überträgt der Verwaltungsvorstand den Politikern die Aufgabe, aus dem Schulentwicklungsbericht den notwendigen Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten. Aus diesem Verfahrensablauf resultieren Entwicklungen, die der Sachlichkeit nicht dienlich sind. Die FWG-Fraktion rügt deshalb das Verhalten des Verwaltungsvorstandes.

  3. Möglich ist den Fraktionen nur, den Berichtstendenzen zu folgen oder sie abzulehnen. Die FWG-Fraktion folgt den Tendenzen des Schulentwicklungsberichtes nicht.

  4. Über die Frage, wie viele Gymnasien die Stadt braucht, soll die Analyse der Gymnasialpotentiale Auskunft geben. Darin erfolgt die Zuordnung von Grundschulen als Lieferanten von Schülern für Gymnasien teilweise losgelöst von den räumlichen Bindungen zwischen den Grundschulen und den Gymnasien. Das gilt für die Grundschulen Will-Sommer, Hehn, Holt, Bettrath-Hoven, Damm und Üdding. Offen ist, ob die Grundschule Hockstein richtig zugeordnet ist. Sie könnte statt zum Bereich der Gymnasien in MG-Süd auch dem Gymnasium Rheindahlen zugeordnet werden, wie das in der Vergangenheit schon der Fall war.

    Die Analyse zeigt weiter, daß die Feststellung der notwendigen Anzahl von Gymnasien wesentlich an der gegenwärtigen Regelzügigkeit der Schulen orientiert ist. Damit wird die Regelzügigkeit wie ein unveränderliches Planungsmerkmal behandelt. Sie ist jedoch nur ein den Erfordernissen jeder Schule anpaßbares Instrument zur Lenkung von Schülerströmen. Die der Regelzügigkeit hier zugeordnete Bedeutung führt zu einer Fehleinschätzung, nämlich zur Feststellung eines Überangebotes an gymnasialer Schulkapazität.

    Unberücksichtigt ist, daß die Marienschule auf Dauer die Regelzügigkeit von fünf auf vier Züge ändert.

    Erfolgt die Zuordnung von Grundschulen zu Gymnasien entsprechend der räumlichen Beziehungen und wird die Regelzügigkeit dem jeweiligen Bedarf angepaßt, zeigt sich, daß alle Gymnasien der Stadt notwendig sind.

    Die FWG-Fraktion kann deshalb keiner Entscheidung zustimmen, die die Auflösung eines Gymnasiums vorsieht.

  5. Das Problem in der Schulentwicklungsplanung ist die seit Jahren unverändert bestehende Nachfrage nach Gesamtschulplätzen. Es wird nicht gelöst, wenn man entsprechend der Tendenz im Schulentwicklungsbericht entscheidet. Die Schließung eines Gymnasiums und die Errichtung einer nur vierzügigen Gesamtschule würde einerseits das gymnasiale Angebot unangemessen einschränken und andererseits die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen nicht wesentlich abbauen. Die Nachfrage hat nämlich nicht den Umfang von nur vier Zügen, sondern von ca. 17 bis 18 Zügen. Ein Bedarf nach Gesamtschule im Umfange von 13 bis 14 Zügen bliebe also erhalten. Das Schülerpotential stammt ausschließlich aus dem Kreis der Schüler mit Hauptschulbefähigung. Würde man den Bedarf voll befriedigen, würden mindestens sieben heute zweizügig genutzte Hauptschulgebäude zukünftig leer stehen.

    Andererseits wird es gar nicht möglich sein, den offen gebliebenen Bedarf nach Gesamtschulplätzen zu befriedigen, weil die dafür erforderliche Mischung von Schülern mit unterschiedlichem Leistungsvermögen, der notwendigen Leistungsheterogenität, aus dem Schülerpotential nicht gewährleistet ist. Die Konsequenz wäre, daß weitere Gymnasien getötet werden müßten, damit für Gesamtschulen die notwendige Leistungsheterogenität geschaffen werden kann. Während dann die gymnasialen Schulgebäude für die Gesamtschulen weiter genutzt würden, wären die heute von Hauptschulen genutzten Gebäude zum Leerstand verurteilt - eine volkswirtschaftlich nicht vertretbare Folge.

    Keine nennenswerte Veränderung dieser Konsequenzen ergibt sich, wenn heute anstelle der Errichtung von Gesamtschulkapazität eine neue Realschule errichtet würde. Damit würde dem Gesamtschulpotential ein zur Gewährleistung der notwendigen Leistungsheterogenität notwendiger Schülerbestand entzogen. Die Folgen sind gleich dem Fall, in dem eine nur vierzügige Gesamtschule errichtet wird.

    Jede Entscheidung, die eine Veränderung der derzeitigen Situation beinhaltet, muss die hier aufgezeigten Konsequenzen berücksichtigen. Der Schulentwicklungsbericht läßt solche Konsequenzen unerwähnt. Die von Fraktionen erarbeiteten Entscheidungsmöglichkeiten können diese Konsequenzen nur teilweise erfassen, vorausgesetzt, die Fraktionen sind überhaupt bereit, solche Konsequenzen zu sehen.

    Denkbar sind hier auch ideologische Sichtblenden. Aber auch ohne solche Sichtbehinderungen fehlt den Fraktionen Grundlagenkenntnis, über die der Verwaltungsapparat sehr wohl verfügt. Solange der erforderliche weitreichende Überblick fehlt, sollte nichts geändert werden. Die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes ist besser als eine Veränderung, die in der Zukunft zu zwangsläufigen, aber mehrheitlich ungewollten weiteren Veränderungen führen wird. Beispiele so bestimmter Entwicklungen in verwandten Fachbereichen sind bekannt und sollten hier vermieden werden.