Eindrücke aus Mönchengladbach

Der Pakt für den Sport stand in der Ratsitzung am 31. März 2004 wieder auf der Tagesordnung.

Bereits in der Sitzung am 15. Oktober 2003 befaßte sich der Rat schon einmal mit diesem Vertragsentwurf zwischen Stadt und dem Stadtsportbund. Doch der seinerzeit auf Antrag von CDU und FDP gegen die Stimmen der FWG zustande gekommene Beschluß war rechtswidrig. Eine Beanstandung hatte sich die Verwaltung erspart und statt dessen bereits in der Ratssitzung am 28. Januar 2004 einen korrigierten Vertragsentwurf eingebracht, über den nach Vorberatung im Sportausschuß nunmehr beschlossen werden sollte.

Hier die Stellungnahme des FWG-Fraktionsvorsitzenden:

Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,

es war der Antrag von CDU und FDP, in der Sitzung am 15. Oktober 2003 unter der Bezeichnung Pakt für den Sport  einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Vertrages mit dem Stadtsportbund e.V. herbeizuführen. Die dabei verwendete Form der kategorischen Festschreibung von Pflichten hatte die FWG-Fraktion als rechtswidrig bezeichnet. Für den Fall, daß dies zuträfe, erklärte die Verwaltung wird der Beschluß beanstandet.  Die Verwaltung hat geprüft, aber statt zu beanstanden, einen Veränderungsvorschlag vorgelegt. Das ist der Beschlußvorschlag, über den heute abzustimmen ist.

Die FWG-Fraktion hatte das von der Verwaltung geübte Verfahren als Pflichtverletzung bezeichnet. Denn die Verwaltung hatte keine andere Wahl, als zu beanstanden. Ein korrigierter Beschlußentwurf hätte vom Antragsteller vorgelegt werden müssen. Schließlich ist es nicht Aufgabe der Verwaltung, die Formulierung politischer Ziele für einzelne Ratsfraktionen zu übernehmen. Die CDU/FDP-Fraktion verfügt durchaus über den Fachverstand, Anträge im Sinne ihrer politischen Auffassungen selbst zu formulieren.

Für den vorliegenden Fall ist auch belegt, was die Antragsteller wollen. Herr Wimmers führte aus, daß mit diesem Vertrag der Sport zur städtischen Pflichtaufgabe gemacht werden solle. Das ist der Kasus Knacktus. Und diesem Ziel dient der Pakt in der durch die Verwaltung redigierten Form heute immer noch.

Die Prüfung der Verwaltung, ob Rechtswidrigkeit vorliegt, hat sich anscheinend nur auf die Frage beschränkt, ob Formulierungen in dem Beschuß vorhanden sind, die durchsetzbare Ansprüche begründen könnten. Diese Gefahr ist jetzt auch gebannt. Aber es bleibt die Frage offen, ob die immer noch in dem Vertragstext verbliebenen Formulierungen mit für den Rat selbstbindendem Charakter hingenommen werden dürfen.

Das gilt hinsichtlich des gesamten Vertragstextes als Ziel- und Entwicklungsvereinbarung und beispielsweise für die Verpflichtung, auf Dauer einen Sportausschuß zu erhalten und einen Ausschuß für den Schulsport zu bilden. Darüber hinaus werden Konsequenzen aus einer noch gar nicht vorhandenen Sportentwicklungsplanung festgeschrieben. Die Frage, ob sich eine Stadt als Lobbyist für Sportvereine - wohlgemerkt nicht für den Sport ganz allgemein - festlegen darf, ist ungeklärt. Es werden auch gesellschaftspolitische Zielvorgaben festgeschrieben - als allgemeine Zielvorgabe -, die als Aufgabenstellung für eine Stadt doch sehr zweifelhaft anmuten. Damit sind Fragen angesprochen, an denen der Stadtsportbund als fachlich/gesellschaftlich gebundene Rechtpersönlichkeit ein hohes Interesse haben darf, die aber nicht in die Zielvorgaben für die Aufgabenerfüllung einer Kommune passen.

Die Bedeutung des Paktes für den Sport als Vertrag ist dem Vertragspartner, dem Stadtsportbund, sehr klar, wie sich aus der Zeitungsberichterstattung der letzten Tage leicht erkennen läßt. Nach den dort zitierten Ausführungen des Stadtsportbundpräsidenten hat man damit zu rechnen, daß die Zuständigen an der Ehre gepackt werden, wenn etwas anders läuft, als hier formuliert.

Wenn dieses Werk hier beschlossen wird, ist die Stadt nicht mehr frei in der Aufgabenerfüllung. Sie ist auch nicht mehr nur dem Wohle der Stadt verpflichtet. Sie hat auf Grund  vertraglicher Bindung zu einer einzelnen Rechtspersönlichkeit besondere Rücksichten zu üben - eventuell sogar mit Vorrang.

Es ist in Wahlkampfzeiten schwer, sich in einer solchen Angelegenheit anders zu entscheiden, als die durch den zukünftigen Vertragspartner der Stadt gut unterstützen Antragsteller CDU und FDP wollen. Die Reaktion der SPD-Fraktion ist deshalb auch klar. Man sollte aber Bedenken, daß eine Entscheidung gegen den Pakt keine Entscheidung gegen den Sport ist. Es ist eine Entscheidung gegen überzogenen Lobbyismus.

Die FWG-Fraktion wird dem vorliegenden Beschlußentwurf nicht zustimmen. Sie hält den Pakt für den Sport nach wie vor für rechtswidrig. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, daß die Aufgabenerfüllung im Aufgabenfeld Sport ohne diese vertragliche Bindung besser zu gewährleisten ist, weil die gebotene Unabhängigkeit der Stadt gesichert bleibt.

Nachfolgend wird der Text des Entwurfes wiedergegeben, der im Rat zur Abstimmung anstand:

Pakt für den Sport in Mönchengladbach

Präambel

Mit dem Ziel, die Sportentwicklung in Mönchengladbach nachhaltig zu fördern, vereinbaren die Stadt Mönchengladbach und der Stadtsportbund Mönchengladbach e.V. den Pakt für den Sport in Mönchengladbach. Die folgenden Erklärungen werden von den Beteiligten als Ziel- und Entwicklungsvereinbarung verstanden, ohne damit rechtlich durchsetzbare Ansprüche zu begründen.

Die Stadt Mönchengladbach ist Haushaltssicherungsgemeinde. Derzeit existiert kein von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (vgl. HSK-Versagung der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 19. Dezember 2003). Aus diesem Grund muß die Stadt Mönchengladbach im Rahmen einer vorläufigen Haushaltswirtschaft die Haushalts- und Finanzwirtschaft mit dem Ziel führen, baldmöglichst ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu können, um so den vom Gesetz vorgesehenen Zustand geordneter Finanzverhältnisse wiederherzustellen. In der vorläufigen Haushaltswirtschaft gelten alle Haushaltsgrundsätze und Haushaltsziele der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Bei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen sind daher auch die Grundsätze des § 81 GO NRW zu beachten. Die nachfolgend abgegebenen Erklärungen stehen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen sowie den Grundsätzen des § 81 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung).

Sportpolitik

Die Stadt Mönchengladbach und der Stadtsportbund Mönchengladbach e.V. erklären, den Sport in Mönchengladbach weiter zu entwickeln und umfassend fördern zu wollen. Sie wahren dabei die Autonomie des Sports, setzen neue Impulse, beschreiben die Aufgabenschwerpunkte für die kommenden Jahre und schaffen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die erforderliche Planungs- und Handlungssicherheit für eine zukunftsorientierte Sportentwicklung in Mönchengladbach.

Mehr Menschen als bisher sind im Sinne einer aktiven Bewegungskultur für die Teilnahme am Sport zu gewinnen, möglichst als Mitglieder der Sportvereine. Dies gilt insbesondere auch für diejenigen, die bisher keinen Zugang zum Sport gefunden haben. Der Sport ist für den Einzelnen auf Dauer attraktiv zu gestalten. Entsprechend vielfältig soll das Sportangebot im Stadtgebiet sein. Jeder Einzelne ist zu erreichen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Religionsgemeinschaft oder sozialem Stand. Menschen mit Behinderungen sollen mit spezifischen Angeboten angesprochen werden.

Ein gesellschaftlich übergreifender Dialog und die Zusammenarbeit mit gesellschaftlich relevanten Bereichen in Wirtschaft, Wissenschaft, Schule, Gesundheit, Kultur, Medienverbänden und Organisationen sind herzustellen.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Stadtsportbund Mönchengladbach e.V., seinen Vereinen, der Sportpolitik, der Sportverwaltung und dem Freizeit-, Sport- und Bäderausschuß wird fortgesetzt und weiter entwickelt.

Es wird angestrebt, Angelegenheiten des Sports auch zukünftig mit zwei sachkundigen beratenden Vertretern des Stadtsportbundes Mönchengladbach e.V. in einem eigenständigen Sportausschuß des Rates zu behandeln.

Die Beibehaltung einer angemessenen Sportförderung und die kostenlose Nutzung der Sportstätten für die im Stadtsportbund Mönchengladbach e.V. organisierten Vereine werden unter Beachtung der ortsrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt Mönchengladbach angestrebt.

Auf die Veränderungen unserer Gesellschaft mit ihren vielfältigen Formen der individuellen Entfaltung und des Zusammenlebens hat sich auch der Sport einzustellen. Die notwendigen Modernisierungsprozesse sollen unterstützt werden.

Die Einbindung von Sport- und Stadtentwicklung soll durch regelmäßige Veranstaltungen (z.B. Stadtforum für den Sport) gefördert werden. In diesen Veranstaltungen legt der Sport seine Anliegen in anderen Bereichen der Stadtentwicklung und des öffentlichen Lebens dar. Die Stadt Mönchengladbach soll in diesen Veranstaltungen darlegen, wie sie die Belange des Sports bei ihren Überlegungen zur Stadtentwicklung berücksichtigt. Dabei sind die Ziele der Agenda 21 in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auftretende Konflikte zwischen Stadtentwicklung und Sport sollen einvernehmlich gelöst werden.

Sportstätten

Es wird angestrebt, das vorhandene Sportstättenangebot zu sichern, bei Bedarf den veränderten sozialen und sportlichen Bedürfnissen anzupassen sowie so zu modernisieren, dass es den gestiegenen Erwartungen hinsichtlich Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Nutzung und Pflege sozialer Beziehungen gerecht wird.

Die Errichtung neuer Sportstätten soll sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen werden, sofern ein Fehlbedarf im Rahmen der Sportentwicklungsplanung festgestellt worden ist. Gleichzeitig sollen die Betreiber von Sportstätten mit gemeinnütziger Ausrichtung unterstützt werden.

Schulsport

Die Förderung der möglichst engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Schulen, Stadtsportbund Mönchengladbach e.V. und Sportvereinen soll gesichert und weiterentwickelt werden. Dazu soll unter anderem die Einrichtung eines Ausschusses für den Schulsport, in dem Stadtsportbund Mönchengladbach e.V., Sport- und Schulverwaltung koordinierend zusammenarbeiten, dienen.

Die Sicherung des Sports in einem für die verschiedenen Schulformen vorgegebenen Umfang des Sportunterrichts soll durch die Bereitstellung der erforderlichen Sportstätten gewährleistet sein.

Es wird angestrebt, daß zukünftig alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich an jedem Tag mindestens ein Bewegungs-, Spiel- oder Sportangebot vorfinden. Für den Aufbau des Verbundsystems Schule/Leistungssport, insbesondere die Kooperationsobjekte Partnerschule des Leistungssports oder sportbetonte Schule, soll aktiv geworben werden.

Sport im Kinder- und Jungendalter

Da der Zugang zum Sport im Kindes- und Jugendalter schwieriger wird und die gesundheitliche Bedeutung des Sports, des Spiels und der Bewegung für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen einen entscheidenden Stellenwert hat, besteht die Notwendigkeit des vernetzten koordinierten Zusammenwirkens aller Einfluß nehmenden Bereiche und Verantwortlichen, wie Kinder und Jugendliche in Eigenverantwortung, Eltern und Familien, Schulen, Jungendverbänden und Sportvereine. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, möglichst vielfältige Projekte durchzuführen.

Sportangebote

Die Sportangebote sollen aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Strukturen nach den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vielfältig und attraktiv gestaltet werden. Im Vordergrund stehen dabei die Gesundheitsförderung, der Breitensport mit dem Aktionsprogramm Breitensport auf kommunaler Ebene sowie der Leistungssport im Zusammenhang mit den Fachverbänden. Die Entwicklung neuer Sportangebote soll ebenfalls sport-, spiel- und bewegungsabhängig erweitert werden. Aktuelle Trends sollen dabei berücksichtigt werden.

Es wird angestrebt, die Entwicklung und Gestaltung des Sportangebotes verstärkt auf der Grundlage von Qualitätsmanagement- und Sportmarketingstrategien fortzusetzen. Voraussetzung hierzu sollen regelmäßge Analysen zum Sportverhalten der Mönchengladbacher Bürger sein.

Aus- und Fortbildung im Bereich Sport

Ehrenamtliche Tätigkeit ist für die Entwicklung des Sports in Mönchengladbach von herausragender Bedeutung. Zur Sicherung, Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes im Sport soll deshalb die Qualifizierung der Vorstandmitglieder in den Vereinen, der Übungsleiter sowie der Betreuer und Helfer verstärkt gefördert werden. Besonders das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen im Sport soll gefördert werden.

 

Mönchengladbach,

Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin Stadt Mönchengladbach

Bert Gerkens
Präsident Stadtsportbund Mönchengladbach e.V.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.