Fracking ist ein umstrittenes Verfahren zur Gewinnung von Erdgas. Bei diesem Verfahren besteht die Gefahr, dass nicht einschätzbare Schadstoffe unterirdisch über die Grundwasserströme unkontrollierbar weit verteilt werden. Von dieser Gefahr ist unsere Stadt durch die Absicht der Niederlande, Fracking grenznah zu betreiben, betroffen. Die FWG lehnt dieses Vorhaben ab.
Vor der ersten Ratssitzung am 04. Juli 2014 gab es eine Initiative für einen gemeinsamen Antrag aller Parteien im Rat zur Vorlage einer Stellungnahme zum Verfahren in den Niederlanden. Die FWG beteiligt sich an solchen gemeinsamen Anträgen nicht, da solche Anträge meist Verantwortung für Entscheidungen verwischen. Die FWG-Mitglieder wollen ihre eigene politische Einschätzung und Verantwortung in der Diskussion deutlich machen. Diese Möglichkeit ist bei einem von Mehreren gemeinsam eingebrachten Beschlussvorschlag verbaut. Die FWG ist in Bezug auf solche Verfahren gebranntes Kind. Dies schließt nicht aus, dass die FWG einem sachgerechten Antrag Anderer im Rahmen der Abstimmung zustimmt.
In der Ratssitzung am 04. Juli 2014 lagen ein Beschlussvorschlag der Verwaltung und ein gemeinsamer Antrag von CDU mit Grünen und Linken vor. Vor der Diskussion wollte sich nun die CDU von dem gemeinsamen Antrag distanzieren.
Klaus Oberem versuchte die Kollegen von dieser Auffassung abzubringen. Er führte aus, dass der Verwaltungsvorschlag lediglich Bedenken zum Frackingverfahren formuliere und nicht die erforderliche deutliche Ablehnung des Vorhabens, die der gemeinsame Antrag von Grünen, Linken und CDU aber beinhalte. Es sei nicht sinnvoll allein dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Stadtdirektor Kuckels als zuständiger Beigeordneter erklärte, es bestehe durchaus die Möglichkeit, die gemeinsam verfasste Stellungnahme in die Stellungnahme der Stadt einzuarbeiten. Oberem empfahl, die CDU möge ihre abweichende Auffassung aufgeben und dem von ihr unterzeichneten Beschlussvorschlag ebenso zustimmen wie dem Vorschlag der Verwaltung. Das führte zu einem einstimmigen Beschluss über beide Vorlagen. Aufgabe der Verwaltung ist, daraus die eindeutigere Form der Stellungnahme zu erarbeiten.