Eindrücke aus Mönchengladbach

Tragen die Anlieger mit den Erschließungsbeiträgen die Kosten dieses Bauwerkes, weil die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben ist?

In den Jahren 2007 und 2009 war die FWG auf Veranlassung ihres Vorsitzenden Erich Oberem aktiv, um die betroffenen Hardter Bürger vor Belastungen zu schützen, die durch Kosten für den Lärmschutz im Gebiet an der Autobahn entstanden waren.

Lärmschutz an A52, Hardt. Blick von Autobahnüberführung Nikolausstrasse nach Westen.

Die Verpflichtung, Erschließungsbeiträge für eine Lärmschutzwand an der Autobahn A 52 zahlen zu müssen, beschäftigt Betroffene in Hardt, Rechtsanwälte und Gerichte immer noch.

Beschlußentwurf der FWG am 13. Juni 2007 vom Rat in den Bauausschuß verwiesen.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Hardt am 12. März 2007 ist über die Möglichkeit diskutiert und beschlossen worden, Musterklagen gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage an der Autobahn im Gebiet des Bebauungsplanes 232 II zuzulassen. Die FWG hat dem Beschluß nicht zugestimmt.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.