Eindrücke aus Mönchengladbach

Es sieht so aus, als würden sich die von der FWG vorgetragenen Befürchtungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von ECE am Standort Ehemaliges Stadttheater  bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25. Oktober 2006 bestätigen.

Das ergibt sich aus Erklärungen der Verwaltung zuletzt in der Bezirksvertretung Stadtmitte am 07. März 2006:

  1. Schon länger ist bekannt, daß die Zahl der Stellplätze auf dem Dach des ECE-Gebäudes von 1000 auf 700 reduziert wird und die Zufahrt verlegt wird. War diese bisher in einem Gebäudeteil an der Yorkstraße vorgesehen, so soll die Zufahrt jetzt in einem Gebäudeteil auf einem Grundstück liegen, das neben dem Baukörper von C & A an der Viersener Straße liegt, wo diese heute in Richtung Stepgesstraße abknickt. Die Konsequenzen für die Straßenführung in der Trasse der tieferzulegenden Steinmetzstraße/ Viersener Straße und die An- und Abfahrmöglichkeiten sind noch nicht dargelegt worden.

  2. Neu ist, daß die tieferzulegenden Straßenteile statt eines Gefälles bzw. einer Steigung von 12%  nur noch  10% haben dürfen. Das hat zur Folge, daß die abgesenkten Straßenteile nicht wie bisher vorgesehen an der Einmündung Kaiserstraße auf das heutige Niveau führen, sondern erst nahe der Einmündung der Regentenstraße in die Viersener Straße. Die nachteiligen Folgen dieser neuen Absicht liegen auf der Hand. Außerdem liegen Teile der Baumaßnahme jetzt außerhalb des Gebietes, für das die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen ist.

  3. Zwischen ECE und der Stadt ist nicht klar, wie die Schnittstellenregelung zwischen ECE-Gebäude und Decke der Straßenunterführung aussehen soll. Das hat Folgen für die Kostentragungspflichten.

  4. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bezüglich der Abgrenzung des ECE-Gebäudes zum Bereich der Theatergalerie. Dies kann dazu führen, daß ein Teil des Theatergebäudes zwischen ECE und Theatergalerie ungenutzt bleiben könnte. ECE legt Wert auf eine gerade Gebäudekante. Die Theatergalerie möchte andocken. Ob die gegensätzlichen Interessen vereinbar gemacht werden können ist offen. Von dem Konflikt ist die Klärung der Abrißschnittstelle in der vorhandenen Bausubstanz abhängig.

  5. Die Verwaltung braucht zur Bewältigung der bauleitplanerischen Entwurfsarbeiten für 2-3 Jahre eine begleitende Planung durch ein externes Planungsbüro. ECE soll die Kosten tragen. ECE soll einen Architektenwettbewerb in der Form eines eingeladenen Gutachterwettbewerbes durchführen. Schließlich wird die Verwaltung eine die Planung begleitende Rechtsberatung auf städtische Kosten einkaufen.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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