Eindrücke aus Mönchengladbach

Der Fraktionsvorsitzende der FWG hat dem Oberbürgermeister am 06. August 2008 den nachfolgenden Brief geschrieben.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bude,

die oben genannte Beratungsvorlage(VII/3443 vom 06.05.2008) war Grundlage für die Erörterung der Angelegenheit in der gemeinsamen Sitzung von Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss und Bezirksvertretung Giesenkirchen sowie im Hauptausschuss und Rat. Eine Beratung im Planungs- und Bauausschuss war nicht vorgesehen und hat auch nicht außerhalb des Beratungszuges stattgefunden, der am 11. Juni 2008 im Rat endete. Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Giesenkirchen vom 31. Mai 2007 sollte ein Prüfungsergebnis aber auch diesem Ausschuss vorgestellt werden. Daneben ergibt sich ein Erfordernis dafür, das aus § 9 der Zuständigkeitsordnung resultiert, weil die Maßnahme ohne Zweifel eine Angelegenheit der Stadtentwicklung ist.

Die Beratung im Rat hätte gemäß § 9 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung nicht stattfinden dürfen. Es war Aufgabe der Verwaltung, dies zu erkennen und bei der Vorbereitung der Beratungen zu berücksichtigen. Der Fehler ist nicht dadurch geheilt, dass er den an der Beratung Beteiligten nicht sogleich aufgefallen ist. Dafür ist der Glaube an die Richtigkeit des Verwaltungshandelns maßgebend.

Wie sich bei der weiteren Betrachtung aller Zusammenhänge in dieser Angelegenheit ergibt, wurde dieser Glaube an die Richtigkeit des Verwaltungshandelns auch in anderer Hinsicht arg strapaziert, um nicht zu sagen missbraucht.

So wurde die Form des Maßgeblichen Beschlussentwurfs missbraucht, um nachträglich die Unterschrift des Oberbürgermeisters zu erlangen. Die Ursprungsvorlage war lediglich vom Beigeordneten Dr. Fischer unterschrieben. Der Beschlussentwurf hat nach der Beratung in der gemeinsamen Sitzung von Sportausschuss und Bezirksvertretung keine andere Fassung als vorher. Deshalb kann es nach der dafür geltenden Regel gar keinen Maßgeblichen Beschlussentwurf geben.

Unabhängig davon ist der Beschluss sowohl in der vom Beigeordneten Dr. Fischer unterschriebenen Fassung als auch im sog. Maßgeblichen Beschlussentwurf falsch. Gemeint ist nicht der sprachliche Fehler in Satz 2, sondern dessen Inhalt. Der Satz bezieht sich auf eine Anlage, die angeblich in der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2007 vorgestellt wurde. Gebaut werden soll aber eine ganz andere Art von Anlage, wie sich aus der Begründung zum Beschlussentwurf in der Ursprungsfassung ergibt und in der Anlage dazu abgebildet ist.

Die in der Anlage zur Ursprungsvorlage (VII/3443) abgebildete und in der Begründung als weiterentwickelt bezeichnete Anlage hat mit der in der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2008 vorgestellten Planung nichts mehr gemein. Die jetzt vorgestellte Anlage ist keine Weiterentwicklung der Ursprungsabsicht, sondern ein Rückbau. Aus einer Bezirkssportanlage des Typs C sind zwei einfache Kunstrasen–Fußballplätze geworden. Wer diese Weiterentwicklung veranlasst hat, ist selbst bei der Sportverwaltung nicht bekannt. Zu beantworten ist die Frage, ob diese Weiterentwicklung aus derselben Quelle stammt wie die Originalplanung, die in der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2008 vorgestellt wurde.

In der Beratungsvorlage in beiden Fassungen fehlt jede Angabe über die Finanzierung des Neubaues einer Sportanlage, gleich welches Aussehen die auch haben mag. Hier wird die Geheimniskrämerei fortgesetzt, die die CDU-Bezirksfraktion in ihrer Beratungsvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Giesenkirchen am 31. Mai 2008 walten ließ. Obwohl Angaben darüber fehlen, ist in der vom Beigeordneten Dr. Fischer unterschriebenen Fassung der Beratungsvorlage die Behauptung aufgestellt, die Aufgabe der Sportanlagen Puffkohlen und des Tennenplatzes Asternweg sei wirtschaftlich richtig.

Die vom Beigeordneten Dr. Fischer unterzeichnete Beratungsvorlage (VII/3443) enthält Aussagen über die Sanierungsbedürftigkeit der Sportanlage Puffkohlen und der Gesamtanlage Asternweg. Es wird behauptet, ein Planungsbüro Reepel habe 2006 gutachtlich festgestellt, dass die Sportanlage Puffkohlen und die (Gesamt-)Sportanlage Asternweg mit einem Aufwand von rd. 900.000 € saniert werden müssten. Diese Aussagen sind falsch, wie ich bei einer Akteneinsicht festgestellt habe. Das Planungsbüro hat für die Sportanlage Puffkohlen lediglich eine Renovation und für die Sportanlage Asternweg eine Erneuerung der Tennendecke des Hauptspielfeldes empfohlen. Das sind Maßnahmen, die zusammen einen Aufwand von rd. 272.000 € erfordern, wie von dem Planungsbüro festgestellt wurde.

In der öffentlichen Diskussion fiel auf, dass der Bezirksvorsteher von Giesenkirchen bestens über die sonst in der Öffentlichkeit nicht bekannten Gutachten des Planungsbüros Reepel informiert ist. Sein Detailwissen geht über die falschen Informationen hinaus, die in der Beratungsvorlage VII/3443 enthalten sind. Dies ist gut zu erkennen im Bericht der Rheinischen Post vom 02. August 2008 über eine Aktion auf der Sportanlage Puffkohlen. Sollten hier Beziehungen im Spiele sein, die ein objektives Arbeiten der Verwaltung in diesem Zusammenhang unmöglich machen?

Die FWG-Fraktion bittet, die Zusammenhänge aufzuklären und gegebenenfalls Konsequenzen einzuleiten.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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