Die schlechte Finanzlage der Stadt ist ein wohlfeiles Thema bei allen, die sich um das Wohl der Stadt sorgen müssen.
Dieselben Leute kneifen aber nicht selten, wenn sie die notwendigen Konsequenzen ziehen sollen. Nein, das passiert in aller Regel nicht vor den Augen der Öffentlichkeit. Doch die Öffentlichkeit macht auch häufig die Augen fest zu, wenn demonstriert wird, wie wenig Sparwille tatsächlich vorhanden ist. Ein Musterbeispiel gab es in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. Oktober 2011.
Die Anpassung des Betriebsführungsvertrages mit der NVV für die städtischen Bäder stand auf der Tagesordnung. Sportausschuss, Finanzausschuss und Hauptausschuss hatten sich bereits mit dem Thema befasst. Die Vertreter der FWG hatten in allen Beratungen darauf hingewiesen, dass die sich aus dem neuen Vertrag ergebenden finanziellen Lasten für die Stadt die Prüfung sinnvoll machen würden, ob die Vergabe der Betriebsführung an die NVV noch wirtschaftlich für die Stadt sei. Eine solche Prüfung war nämlich nicht durchgeführt worden. Der zuständige Fachdezernent Dr. Fischer hatte nur die Erklärung, dazu müsse man einen Gutachter beauftragen und die Stadt könne die Bäder auch gar nicht in eigener Regie führen, dazu sei die Verwaltung nicht in der Lage. Vorschläge der FWG-Fraktion, einen Prüfungsauftrag zu erteilen, wurden von CDU und Gestaltenmehrheit der Ampel abgelehnt. Kommentarlos! Erstaunlich!
Die Beratungsvorlage enthielt Ausführungen über die Auswirkungen des neuen Betriebsführungsvertrages gegenüber den Angaben im Doppelhaushalt 2010/2011. Darin sind die voraussichtlichen Finanzauswirkungen für die Jahre 2012 bis 2014 enthalten. Die Angaben beschreiben die Finanzsituation nach den Erkenntnissen, die bis zum Beschluss über den jetzt gültigen Haushaltsplan möglich waren.
In der Beratungsvorlage zur Anpassung des Betriebsführungsvertrages sind diese alten Haushaltswerte den zukünftig zu erwartenden Belastungen des städtischen Haushaltes aus dem Betriebsführungsvertrag gegenüber gestellt. Es wird ein haushaltstechnischer Vorteil von insgesamt 731.000 € für drei Jahre (2012 bis 2014) genannt. Damit ist keine Aussage darüber getroffen, welche wirtschaftlichen Vorteile der Betriebsführungsvertrag gegenüber der Betriebsführung in eigener Regie der Stadt haben würde. Das aber ist die Information, welche die FWG-Fraktion in den Fachausschusssitzungen und im Rat forderte.
Im Rat argumentierte Erich Oberem mit den Angaben, die im Jahre 2001 geliefert wurden, um die Wirtschaftlichkeit einer Betriebsführung durch die NVV zu begründen. Zu diesem Zeitpunkt wurde der wirtschaftliche Vorteil der Stadt mit 1.3 Mio. DM, also rd. 650.000 € jährlich beschrieben. Dem lag ein Betriebsführungsentgelt von nur 2.66 Mio. € zu Grunde. In der aktuellen Vorlage sei das Betriebsführungsentgelt mit 6.0 Mio. € angegeben. Eine Angabe darüber, was mit diesem gegenüber der Ursprungslage doch erheblich veränderten Entgeltsatz gegenüber den Kosten einer Eigenleistung eingespart wird, fehle völlig. Die entsprechende Prüfung sei unterlassen worden. Dies bezeichnete Oberem als schweren Fehler, der mit der Verpflichtung der Stadt zur Prüfung jeder Sparmaßnahme nicht in Einklang zu bringen sei. Seine Forderung, die Prüfung nachzuholen, fand keine Zustimmung. CDU und Ampel hielten die Prüfung nicht für erforderlich.
Kommentarlos! Erstaunlich