Die Bezirksregierung hatte eine Haushaltsverfügung zum städtischen Haushalt 2003 und 2004 herausgegeben, die mit Auflagen versehen war. Der Rat der Stadt sollte diese Auflagen beschließen.
Die Bezirksregierung würde dann die Gladbacher Wurstelei unter den Bedingungen der Vorschriften für die Übergangswirtschaft (so nennt man die Zeiten ohne gültigen Haushalt) weiter tolerieren. Die FWG-Fraktion hat dazu Stellung bezogen, zunächst in einer kurzen Presseerklärung und dann im Rat am 28. Januar 2004 ausführlich.
Es erschien der FWG-Fraktion sinnvoll, die Stellungnahme dem Herrn Regierungspräsidenten persönlich zuzuleiten. Das war am 10. Februar 2004. Bis heute ist keine Antwort eingegangen.
Das Schreiben an den Herrn Regierungspräsidenten und die Stellungnahme der FWG-Fraktion zu seiner Haushaltsverfügung wollen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis geben.
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Büssow,
es bleibt Ihnen in der Regel verborgen, welche Reaktion durch Verfügungen Ihres Hauses zu Entwürfen von Haushaltssatzungen und Haushaltssicherungskonzepten bei den an Ratsentscheidungen Beteiligten erzeugt wurden. In der Regel werden Ihrem Hause nur die Ratsbeschlüsse, evtl. mit einer Erläuterung des Stadtkämmerers bekanntgegeben.
Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft im Rat der Stadt Mönchengladbach möchte Ihnen für den vorliegenden Fall die Möglichkeit geben, auch einmal eine Stellungnahme im Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist sicher auch ein Gebot der Fairness Ihrem Hause gegenüber, denn die Auffassung der FWG-Fraktion war auch Gegenstand in den Tageszeitungen - verkürzt, wie nicht anders machbar.
Es liegt zwischen der FWG-Fraktion und Ihrem Hause Schriftwechsel vor, der sich auf Fakten bezieht, durch die das Haushaltsgebaren der Stadt Mönchengladbach in den letzten Jahren beeinflußt wurde. Ihr Haus hat die mit den Angaben der FWG-Fraktion eröffneten Handlungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen. Die Entwicklung konnte sich deshalb, durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen nicht gestört, ungehindert zu dem heutigen katastrophalen Ergebnis fortentwickeln.
Das Fehlen einer kommunalen Finanzreform ist ein Faktum, dem sicher ein Teil der Ursachen für diese Entwicklung zukommt. Es ist jedoch nicht das Ausschlaggebende. Darauf gerichtete Behauptungen sind nur Entschuldigung für das eigene Fehlverhalten und das der Aufsichtsbehörde.
Die FWG-Fraktion hat dies in einer ausführlichen und hier beigefügten Stellungnahme im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 28. Januar 2004 erklärt.
Die Stellungnahme der FWG-Fraktion im Rat der Stadt am 28. Januar 2004 hat den folgenden Wortlaut:
Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,
Beratungsvorlage und Haushaltsverfügung der Bezirksregierung können nicht einfach so abgehakt werden. Wir halten es für erforderlich, diese Unterlagen öffentlich eingehend zu würdigen, damit die Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, zu erfahren, wie hier das ureigene Interesse an geordneten Verhältnissen in unserer Stadt weder be- noch ge-, sondern einfach nur mißachtet wird.
Diejenigen in diesem Hause, die die Haushaltsplanung tragen, berufen sich darauf, die finanziellen Ressourcen der Stadt seien aufgezehrt. Schuld seien die da oben in Bund und Land, die einerseits immer neue Aufgaben übertrügen und andererseits versäumt hätten, die Stadt im Rahmen einer Finanzreform finanziell besser auszustatten als bisher. Mit dieser Begründung ist in Kauf genommen worden, daß die Haushaltslage der Stadt von Jahr zu Jahr schlechter wurde. Mit dem Beschluß über den Doppelhaushalt 2003/4 ist ein Zustand erreicht, bei dem eine kurzfristige Konsolidierung nicht mehr in Aussicht steht. Dies hat der Stadtkämmerer schon gewußt, als er den Entwurf einbrachte, somit ist es keinem entgangenen, der in diesem Rat sitzt und die Bezirksregierung hat es auch bemerkt. Gegensteuernde Maßnahmen hat der Stadtkämmerer nicht vorgeschlagen. Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes darf man als wirkungslos bezeichnen, wenn man die vor und nach dem Haushaltsbeschluß vorgeschlagenen und hier beschlossenen Maßnahmen mit belastenden finanziellen Auswirkungen nicht übersieht. Ich erinnere an die vielen Gelegenheiten, bei denen die FWG-Fraktion auf das Spargebot hingewiesen hat - leider immer erfolglos. Damit das nicht beispiellos bleibt, verweise ich auf den besonders eklatanten Fall Mehrzweckhalle Neuwerk, in dem aus einer Sanierung ein Neubauvorhaben konstruiert wird, das die Stadt sich nicht leisten kann.
Die Aufsichtbehörde beschränkt sich - wie bisher auch immer - darauf, den Zeigefinger drohend zu erheben. Sie mahnt strenge und konsequente Beachtung der Beschränkungen an, die nach § 81 der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschrieben sind. Zugleich fordert sie die Beachtung von Regeln ein, die in dem Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten festgelegt sind z.B. für Investitionen, Ausgliederungen und Haushaltsreste.
Man muß fragen, wo denn die Maßnahmen sind, mit denen die Aufsichtsbehörde ihren ja seit Jahren schon geltend gemachten Mahnungen Nachdruck verleihen möchte. Sie ist da, wo sie hätte handeln können, nur als Zuschauer aufgetreten. Das läßt sich belegen durch die Reaktionen auf Haushaltsvoranschläge, Durchführung von Investitionsvorhaben, der Gründung von Gesellschaften und auch bei der Bildung von Haushaltsresten. Nichts hat diese Aufsichtsbehörde getan. Fragt sich, ob sie noch ein Recht hat, die Folgen zu beklagen, wie z.B. den Ausfall an Gewinnanteilen und Konzessionsabgaben. Die FWG bestreitet, dass derjenige, der durch Wegschauen die Katastrophe mitherbeigeführt hat - die Aufsichtsbehörde -, heute sagen darf, dass ein Ausgleich von Einnahmeausfällen durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden muß. Wären die Eigengesellschaften nicht gegründet worden, - und das hätte die Aufsichtsbehörde regeln können - brauchte dieselbe Aufsichtsbehörde nicht über den Einnahmeausfall zu klagen, der eingetreten ist, weil Steuererhöhungen hier nicht beschlossen wurden. Die FWG-Fraktion wird sich der Forderung nach Steuererhöhungen unter diesen Umständen nicht anschließen. Das gilt nicht nur bis zur nächsten Kommunalwahl, sondern auch danach.
Die Aufsichtsbehörde fühlt sich bemüßigt, ein Lob für die Personalkostenkonsolidierung auszusprechen. Wie kann das auch anders sein? Hier hat die Verwaltung ja gezeigt, daß sie dem drohenden Zeigefinger gehorcht, auch wenn dabei Fehler in Kauf zu nehmen waren. Die Veranschlagungspraxis für Personalkosten war jahrelang falsch, weil nicht nach dem Bedarf, sondern nach dem Ergebnis der Vorjahre kalkuliert. Die bei der Einstellung von Personal ohne Deckung in Kauf genommenen Unsicherheiten blieben ungerügt, außer durch die FWG. Die Konsequenzen trug das Personal, das als Paradesparschwein herhalten mußte und praktisch wehrlos ist.
Freiwillige Zuschüsse und Betriebsausgaben hat die Aufsichtsbehörde im Blick. Auch hier beschränkt sie sich auf Appelle und verzichtet auf Handeln. Sie hätte handeln können. Sie wollte nicht, weil sie mit im Boot sitzt, wenn z.B. Fragen der Finanzierung der Verbraucherzentrale, Angebote für schulische Ganztagsbetreuung und die Probleme der flexiblen Haushaltsführung anstanden. In diesen Fällen befindet sich die Aufsicht gewollt oder ungewollt mit denen im Boot, die Gefälligkeitspolitik zur Sicherung von Wahlerfolgen betreiben.
Die Aufsicht ist auch mit denen im Boot, die Tafelsilber veräußern, um Konsum zu fördern, wenn sie die Veräußerung fordert, um mit dem Erlös Defizitabbau zu sichern. Außerdem macht sie sich mitschuldig daran, daß der Stadt weitere Einnahmen vorenthalten werden. Die aus dem Verkaufserlös resultierenden Einnahmen müssen nämlich teilweise gerade an die Eigengesellschaft abgeführt werden, die auch die Gewinnanteil kassiert, die die Aufsicht im städtischen Haushalt vermißt.
Die Themen Investitionen und Kreditrahmen sind der Aufsicht so wichtig, daß sie ihr Wohlwollen gegenüber der Stadt in diesen Punkten an Auflagen bindet, die heute hier beschlossen werden sollen. Es ist ein kaum auflösbares Rätsel, wie die Aufsicht zu ihrer Einschätzung kommt, der man unter Auflagen die Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für die Finanzierung von unrentierlichen Investitionen und der Sondermaßnahmen Nordpark und Euroga verdankt. Wer die Berechtigung zu dieser Entscheidung für sich reklamiert, muß in der Lage sein die Notwendigkeit von Investitionen im einzelnen zu beurteilen. Dazu ist mehr Information erforderlich, als der Haushaltsplan hergibt. Die Orientierung an einer Prioritätenliste ist nicht ausreichend. Die Überarbeitung dieser Liste ist aber notwendig und sinnvoll, auch wenn das in diesem Hause von der Mehrheitsfraktion nicht gewollt ist, wie man in der Hauptausschußsitzung am 21. Januar hören konnte. Das Angebot, bei einer Überarbeitung mitzuwirken, wurde mit dem Bescheid unterdrückt: Wir haben eine Prioritätenliste aufgeführt - andere sollen sich höflichst zurückhalten, darauf einwirken zu wollen. Dieses Zitat zeigt wo es lang gehen soll. Wir wollen diese Richtung nicht. Die FWG-Fraktion wird das jämmerliche Zeugnis aufsichtsbehördlicher Unentschlossenheit in Form der Haushaltsverfügung nicht dadurch sanktionieren, daß wir die damit verbundenen Auflagen beschließen.
Die FWG-Fraktion wird gerne mitarbeiten, weichenstellende Maßnahmen für die wirtschaftliche Gesundung der Stadt zu finden. Unter den hier gegebenen Umständen bleiben wir aber lieber im Lager derjenigen, die Negatives in der Entwicklung dieser Stadt auch so benennen und zu ändern versuchen. Wir nehmen in Kauf, damit zum Lager derer gerechnet zu werden, denen man Nörgelei (siehe Anmerkung) zur Last legen möchte, weil sie nicht konform sind.
(Anmerkung)
Zu Nörgelei: Diese Bemerkung bezieht sich auf eine Passage in der Rede der Oberbürgermeisterin beim Neujahrsempfang der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) und der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) im Haus Erholung am 22. Januar 2004, mit der Kritik als Nörgelei bezeichnet wurde.