Eindrücke aus Mönchengladbach

Stadtkämmerer Kuckels hatte bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes für die Jahre 2003 und 2004 dem Rat der Stadt am 26. März 2003 erklärt, daß er sich verpflichtet gesehen habe, höhere Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer vorzuschlagen.

Er berief sich dabei auf einen Ratsbeschluß vom 19. Dezember 2001, der nur von CDU und FDP getragen wurde. Wörtlich erklärte er:

Wenn der Rat (..........) Steuererhöhungen beschlossen hat, kann es (.......) nicht Aufgabe des Kämmerers sein, sich (.....) über diese Beschlüsse hinwegzusetzen (....).

Welche Überraschung aber erlebten die Mitglieder des Hauptausschusses, als sie die Beratungsunterlagen für die Sitzung am 04. Juni 2003 durchlasen! Sie stellten fest, daß derselbe Stadtkämmerer nunmehr die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze als Änderung zum Haushaltsentwurf für 2003 und 2004 mit einer Beratungsvorlage vom 27. Mai 2003 vorschlug. Zur Begründung berief er sich auf politische Äußerungen von vier Ratsfraktionen. Eine dieser Ratsfraktionen, die die Steuererhöhung ablehnten, war die FWG. Diese Äußerungen waren dem Stadtkämmerer auch schon bekannt, als er den Haushalt mit höheren Steuersätzen am 26. März 2003 einbrachte. Damals waren sie unbeachtlich, jetzt wurde ihnen entscheidende Bedeutung zugemessen. Was den Sinneswandel des Stadtkämmerers wirklich bewirkt hatte, ließ eine Tischvorlage vermuten, die von CDU und FDP in der Sitzung des Hauptausschusses am 04. Juni 2003 vorgelegt wurde. Mit dieser Tischvorlage schlugen CDU und FDP nämlich die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze vor. Der Stadtkämmerer hatte also nichts anders getan, als eine Entscheidung im Wege des vorauseilenden Gehorsams gegenüber CDU und FDP vorzubereiten.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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