Eindrücke aus Mönchengladbach

Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 03. Juli 2002.

Durch die Reihen des städtischen Personals müßte ein Sturm der Entrüstung gehen! Der Dienstherr Stadtverwaltung, der das Personal seit Jahren als Sparschwein für die Haushaltskonsolidierung benutzt, ist bereit, für die Verbraucherzentrale jährlich 110.00 EUR an Zuschuß zu zahlen. Damit wird ein Anteil von sage und schreibe 67% der Personalkosten dieser Einrichtung von der Stadt getragen. So jedenfalls entschied der Hauptausschuß in seiner Sitzung am 03. Juli 2002.

Vorangegangen war der Entscheidung ein heftiger Disput, in dem die FWG-Fraktion den übrigen Fraktionen vorwarf, die Zwänge der Haushaltskonsolidierung nur im Verhältnis zum eigenen Personal konsequent zu beachten. Dies führe dazu, daß die Kosten für Neueinstellungen und die wenigen Beförderungen oder Höhergruppierungen erst durch personalwirtschaftliche Maßnahmen nachträglich finanziert werden müßten. Das bedeute, frei werdende Stellen müßten länger unbesetzt gelassen werden, Mitarbeiter auf Beförderungsstellen noch länger auf die Beförderung warten. Man scheue sich auch nicht, Krankenbezüge gem. § 71 BAT unter Zugriff auf das laufende Renteneinkommen von ehemaligen Mitarbeitern zurückzufordern, obwohl diese unsoziale Handlungsweise nach dem BAT auch vermieden werden könne. Im Falle der Verbraucherzentrale gebe man sich großzügig, weil dies populär sein könnte. Klar sei, daß genau so populär sei, den öffentlich Bediensteten zu zeigen, was 'ne Harke ist. Das komme immer an.

Der Fraktionschef der FDP verstieg sich zu der Feststellung, es sei genügend Geld für die Personalkosten veranschlagt. Der Vorsitzende der FWG-Fraktion konterte mit dem Hinweis, der FDP-Chef möge das Personalkonsolidierungskonzept mit Verstand lesen, dann könne selbst er die Fehler in der Personalkostenveranschlagung erkennen. Im übrigen sei doch die FDP der Verfechter eines harten Sparkurses und habe das Haushaltskonsolidierungskonzept im Gegensatz zur FWG-Fraktion stets mitgetragen. Darin sei die Beendigung der Förderung für die Verbraucherzentrale festgeschrieben. Es sei inkonsequent diese Festlegung aufzugeben, nur weil es vielleicht nach außen gut ankommt.

Auch die FWG-Fraktion verkenne den Wert einer Verbraucherzentrale nicht. Eben deswegen ergebe sich hier die Notwendigkeit und die Möglichkeit, die Verantwortung des Landes herauszufordern. Es sei nutzlos, in Resolutionen ständig darauf hinzuweisen, daß die Stadt von Land und Bund durch Übertragung immer neuer Aufgaben und Belastungen finanziell erschöpft werde, wenn nicht auch einmal eine Konsequenz praktiziert werde, die zumindest das Land an seine Verpflichtung zum Eintreten nachdrücklich gemahne. Es sei bedauerlich für die Verbraucherzentrale, aber nötig im Interesse der Stadt, den Zuschuß nicht zu zahlen.

Die Appelle waren nutzlos. Gegen die Stimme der FWG-Fraktion wurde die Verpflichtung zur Zuschußzahlung beschlossen. Dabei wurde versucht, dennoch die letzte Verantwortung - wie in Mönchengladbach in letzter Zeit leider üblich - auf einen Dritten zu verschieben. Die Erfüllung der Verpflichtung wurde davon abhängig gemacht, daß das Land sie nicht verbietet oder einschränkt. Sowas nennt man Rückversicherungstaktik - Hannemann, geh Du voran könnte das Motto dafür lauten.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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