Eindrücke aus Mönchengladbach

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 wurde in der Ratssitzung am 07. November 2012 eingebracht.

Er ist die Fortschreibung des Haushaltsplanes für 2012 in der Fassung des Ratsbeschlusses über den Haushaltsanierungsplan. Die FWG hat das Werk aus dieser Perspektive geprüft. Das Prüfungsergebnis ist eine Stellungnahme in Form eines Beschlussvorschlages, der im Kern den Vorschlägen entspricht, welche die FWG zum Haushaltssanierungsplan vorgetragen hatte. Der Haushaltsplanentwurf zeigt nämlich, wie die vorangegangenen Festlegungen, nicht den geringsten Sparwillen. Haushaltsverbesserungen werden nur durch Einnahmeerhöhungen erzielt. Damit ist, wie seit langem in Mönchengladbach Usus, der Bürger der Dumme.

Die nachfolgende Stellungnahme wird in allen Beratungen der Bezirksvertretungen und Ausschüsse bis zur Ratssitzung am 19. Dezember 2012 als Beratungsvorlage zum Haushaltsentwurf eingebracht.

Teile des Gesamthaushaltes können nicht anders bewertet werden als der Gesamthaushalt. Deswegen können grundsätzliche Ausführungen zum Haushalt in den Bezirken und Ausschüssen gleichlautend vorgetragen werden.

Mit dem Beschluss über den Haushalt für das Jahr 2012 im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Haushaltssanierungsplan sind auch die Ansätze für die Planung in den Jahren 2013 ff. bestimmt worden. Daraus folgernd müßte angenommen werden können, dass die Ansätze für den Haushalt 2013 den Ansätzen entsprechen, die im Haushalt 2012 als Planung für das Jahr 2013 ausgewiesen sind. Abweichungen dürfen nur vorkommen, wo bisher nicht berücksichtigte Sparmaßnahmen greifen oder die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen besteht.

Zu erkennen ist beim Vergleich des Haushaltsentwurfes 2013 mit dem Haushaltsplan 2012 in der Fassung des Beschlusses zum Haushaltssanierungsplan, dass die Ansätze des Haushaltsentwurfes 2013 für Aufwendungen und Auszahlungen erhöht wurden. Dies gilt insbesondere für Aufwendungen, zu denen die FWG-Fraktion Sparvorschläge macht, nämlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 der Ergebnispläne) und Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnispläne).

Einen darauf bezogenen produktscharf erarbeiteten Sparvorschlag hatte die FWG-Fraktion im Verfahren zum Haushaltssanierungsplan eingebracht. Das Sparvolumen war mit rund 20 Mio. € ermittelt. Dieser Vorschlag wurde nicht einmal geprüft, bevor er von Ampel und CDU abgelehnt wurde.

Es ist festzustellen, dass sich das Aufwendungsvolumen im Haushaltsentwurf 2013, auf das sich der Sparvorschlag der FWG bezog, noch einmal um 5 Mio. € erhöht hat. Einem Haushaltsplan, der unter den Gesichtspunkten äußerster Sparsamkeit erstellt werden muß, entspricht die Vorlage der Verwaltung nicht.

Die FWG-Fraktion legt hiermit erneut einen Sparvorschlag vor. Da sich der Sparvorschlag der FWG auf Ansätze bezieht, die sowohl in den Bezirksvertretungen als auch in den Ausschüssen zu beraten sind, wird der Vorschlag in allen Gremien eingebracht.

Soweit die Bezirke zum Haushalt anzuhören sind, ist diese Anhörung auch auf den Sparvorschlag zu erstrecken.

Sowohl für die Bezirke wie für die Ausschüsse als auch für den Rat ist dabei von Bedeutung, dass die volle Auswirkung der Ausweisungen im Haushaltsplan schlechthin NKF-systembedingt nicht eingeschätzt werden kann. Um so mehr kommt es darauf an, dass in allen Gremien die Empfehlung ausgesprochen werden sollte, den von der FWG-Fraktion vorgelegten Sparvorschlag zu prüfen, um die danach im Detail möglichen Umsetzungen zu realisieren.

Beschlussentwurf:

  1. Nach produktscharfer Überprüfung der Ansätze für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der Sonstigen Aufwendungen in allen Teilergebnisplänen des Haushaltsplanes für 2012 werden alle nicht durch Gesetze oder Verträge gebundenen Ansätze um 20% gekürzt. Das sind, vorbehaltlich weiterer Detailprüfungen, rd. 20 Mio. €.

    Anmerkung

    Der Sparbetrag ist nicht absolut sicher zu ermitteln, weil die Erläuterungen keine klar definierten Angaben enthalten. Es sind lediglich Zwecke genannt ohne betragliche Differenzierung. Dies macht das Verständnis und die Beurteilung der Ansätze nahezu unmöglich. Erstaunlich ist, daß bei dieser Ausweisungsart jemand überhaupt eine verantwortliche Entscheidung über Ansätze glaubt treffen zu können.

  2. In dem unter Ziff. 1. genannten Betrag ist ein Anteil von rd. 5 Mio. € enthalten, der den veranschlagten Abführungen an die NEW für die Hallenbadbetriebsführung abzgl. der Einnahmen aus Eintrittsgeldern entspricht. Unberücksichtigt sind Aufwendungen, die der Stadt zukünftig für die Bereitstellung der Hallenbäder für Schulen und Vereine entstehen. In Abhängigkeit von der Absicht, die Bäder in das Eigentum der NEW zu überführen, ist die Ausweisung von Mitteln zu modifizieren.

  3. Der Haushaltsplan berücksichtigt in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel, die durch vertragliche oder gesetzliche Bindung begründet sind. Dies sind insgesamt rd. 122 Mio. €. Desgleichen sind als Sonstige Aufwendungen rd. 98 Mio. € als gesetzlich gebunden aufgeführt, die kürzbar erscheinen. Trotz der nicht differenzierenden Zweckbeschreibung für die Aufwendungen ist festzustellen, dass in diesen Aufwendungen Beträge enthalten sein müssen, die eine 20%ige Kürzung der Ansatzanteile zulassen. Die Produktsachkonten sind darauf zu überprüfen. Die entsprechenden Ansatzanteile sind entsprechend zu reduzieren.

  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vertraglichen Bindungen daraufhin zu überprüfen, welche Anteile entfallen können. Soweit die Abfallentsorgung bei dieser Überprüfung betroffen ist, sind die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit benachbarten Kommen zu untersuchen, um nach Ablauf der laufenden Verträge zu kostensenkenden Absprachen zu kommen. Dabei soll die Koppelung von Kosten für die Abfallbeförderung mit den Entsorgungskosten ein Mittel sein, Aufträge ausschreibungsfrei und kostengünstig vergeben zu können. Diesem Auftrag kommt vor dem Hintergrund der öffentlich gewordenen Misserfolge von Verhandlungen über Kosten der Müllverbrennung besondere Bedeutung zu.

  5. Ohne das Personal als Sparschwein zu benutzen, sind Möglichkeiten der Personalkostenreduzierung möglich. Bei den Produkten 001 020 010, 001 015 010, 001 025 010, 005 005 010, und 009 010 040 sind insgesamt 64,33 Stellen ausgewiesen, davon sechs Wahlbeamtenstellen. Die Ausweisungen betreffen ausschließlich das Arbeitsumfeld der Wahlbeamten. Das damit vorhandene Zuarbeiterpotenzial für die Wahlbeamten ist erheblich übersetzt. Es ist auf je zwei für den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer und je einen für jeden anderen Wahlbeamten zu reduzieren.

  6. Es war zu beobachten (z.B. bei Vergaben), dass für die Produkte 001 120 010 (Gebäudemanagement), 001 140 010 (Neubau – Hochbau), 012 015 020 (Neu-, Umbau ,Erweiterung von Verkehrsflächen) Planungsaufgaben vergeben werden, für deren Erledigung Personal vorgehalten wird. Für die genannten Produkte stehen insges. 96,92 Stellen zur Verfügung. Mit den Vergaben der Planungsaufgaben ist belegt, dass eine Überbesetzung bestehen muss. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendige Zahl von Stellen bei Berücksichtigung der regelmäßigen Fremdleistungen zu ermitteln. Das überzählige Personal ist anderen Aufgaben verfügbar zu machen.

  7. Die vor einigen Jahren vom damaligen Ratsherren Norbert Bude angestoßenen Prüfungen zur PPP-Nutzung sind nie zu Ende geführt worden. Nach Feststellungen der FWG könnte das Einsparpotenzial solcher Maßnahmen bei mehr als 400 Mill. € liegen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Prüfung zu Ende zu führen. Falls wider Erwarten doch ein Prüfungsergebnis erarbeitet worden sein sollte, soll es vorgelegt werden.

  8. Die EWMG verursacht Kosten, die zum Nutzen, den sie erbringt, in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Allein die dort aufzubringenden Personalkosten sind etwa ein Drittel höher als bei einer Aufgabenerfüllung durch Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Die Summe der Geschäftsführungskosten, Provisionen, Kostenerstattungen und Verlustausgleichen lässt sich wegen der Darstellungsart anhand des Haushaltsplanes nicht sicher feststellen. Unter Berücksichtigung der für die Produkte 001 130 010 und 015 040 010 im Haushaltsplan enthaltenen Ansatzinformationen und der Informationen über Personalkosten läge der mögliche Einspareffekt bei (geschätzt) mehr als 6 Mill. €, wenn die EWMG aufgelöst würde. Deshalb wird die Gesellschaft aufgelöst.

  9. Die MGMG erhält jährlich Kapitalzuführungen von rd. 1.000.000 € um Insolvenz zu verhindern. Es ist zu prüfen wie dieser Betrag eingespart werden kann.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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