Eindrücke aus Mönchengladbach

Dem Hauptausschuß des Rates wurde in der Sitzung am 03. Juli 2002 die Jahresrechnung 2001 vorgelegt. Sie sollte nur zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuß weitergeleitet werden.

Dennoch gaben die Verwaltung und alle Fraktionen Statements dazu ab. Die Verwaltung stellte das Werk als den Beweis für gute Haushaltswirtschaft dar. Daß dies von CDU/FDP gerne bestätigt wurde, ist verständlich, waren diese Fraktionen es doch, die den Haushalt 2001 im Rahmen des Beschlusses über den Doppelhaushalt 2001/2002 allein zu verantworten haben. Mit Verwunderung konnte man zur Kenntnis nehmen, daß auch die SPD den Abschluß grundsätzlich lobte. Das Eigenlob von Verwaltung und CDU/FDP sowie die Anerkennung der SPD ergab sich daraus, daß das Haushaltsdefizit für das Jahr 2001 mit nur 5,5 Mio. DM statt mit 32,9 Mio. DM ausgewiesen war.

Die FWG-Fraktion machte deutlich, daß mit diesem Ergebnis nicht geprahlt werden könne. Der Haushalt sei angeblich unter Anlegung eines strengen Sparmaßstabes erstellt worden. Das hätte bedeuten müssen, daß nur unverzichtbare Ausgaben eingestellt worden wären. Wenn ein Haushalt unter diesem Gesichtspunkt ein Defizit von 32,5 Mio. DM ausweise und nachher nur ein Defizit von 5,5 Mio. DM heraus käme, habe das nichts mit Sparsamkeit und vernünftiger Haushaltswirtschaft zu tun. Dies belege nur, daß die Veranschlagung falsch, nämlich überzogen gewesen wäre.

Über dies habe es für das Jahr 2001 gar keinen Haushalt gegeben, weil der Doppelhaushalt 2001/2002 erst am 19. Dezember 2001 verabschiedet worden und bis heute nicht in Kraft getreten sei. Deshalb seien in 2001 nur sogenannte unabweisbare Ausgaben zulässig gewesen. Dies hätte bei sachgerechter Veranschlagung und richtiger Bewirtschaftung zur Folge haben müssen, daß nicht nur kein Defizit entstanden, sondern ein Überschuß erzielt worden wäre.

Fehler der Bewirtschaftung würden deutlich belegt mit der Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Liste weise aus, daß die Defiziterhöhung in vielen Fällen billigend in Kauf genommen worden sei. Die zusätzlichen Ausgaben wären genehmigt worden, obwohl dafür keine Deckung vorhanden gewesen wäre. Dies werde zudem noch verschleiert. Dies ergäbe sich aus dem Hinweis: Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses.

Das heiße mit anderen Worten, daß die Mehrausgabe das Haushaltsdefizit erhöhen dürfe.

Als besonders schlimme Verletzung des Gebotes der Sparsamkeit geißelte die FWG-Fraktion die Restebildung. Dies ist die Anordnung des Kämmerers, Haushaltsansätze des Jahres 2001 im Haushaltsjahr 2002 fortzuführen. Reste in Höhe von 36 Mio. DM sollen übertragen werden. Die FWG-Fraktion hält dies für unzulässig. Da ja kein Haushalt für das Jahr 2001 existiere, könnten auch keine Reste daraus ins nächste Jahr übertragen werden. Außerdem sei auch in diesem Jahr das vorgeschriebene Verfahren für die Restebildung nicht eingehalten. Die FWG-Fraktion  kündigte an, die Frage durch die Aufsichtsbehörde klären zu lassen.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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