Stellungnahme der FWG in den Bezirksvertretungen.
Der Entwurf des Haushaltssanierungsplanes bietet für eine bezirksbezogene Betrachtung nahezu keinen Raum. Andererseits greift der Plan insgesamt in die kleinräumigen Interessenlagen sehr wohl ein. Deshalb kann eine generalisierte Stellungnahme auch in den Bezirksvertretungen nicht falsch sein.
Der Entwurf des Haushaltssanierungsplanes zeigt im wesentlichen die Haushaltsveränderungen, die durch die Konsolidierungsbeiträge des Landes einerseits und die erhöhten Abgaben der Bürgerinnen und Bürger andererseits herbeigeführt werden sollen. Das erstere richtet den Blick auf die vom Land zu erwartende Wohltat. Das weitere ist die Absicht, andere bluten zu lassen für Versäumnisse der jeweiligen politischen Mehrheiten im Haushaltsgebaren der letzten zwanzig Jahre. Damit ist nichts verbunden, dessentwegen man die Erfinder des Planentwurfes loben könnte. Applaus, den der Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) für den Oberbürgermeister als Anerkennung für die Verwaltungsleistung einforderte, war schon gar nicht angebracht, auch wenn ihn selbst die CDU trotz ihrer in der Zwischenzeit veröffentlichten Meinung reichlich spendete.
Es spricht für sich, wenn der Herr Oberbürgermeister glaubt sagen zu dürfen, mit diesem Plan gäbe es endlich ein reales Ziel
. Das ist nicht mehr als das Eingeständnis, in seiner Amtszeit bisher ziellos dazu beigetragen zu haben, die Stadt in den Ruin zu treiben und die entsprechende Behauptung an die Adresse seiner Vorgänger.
Die FWG hat den Antrag auf Beteiligung am Stärkungspakt mitgetragen. Das geschah in der bekannt gemachten Erwartung, eine Besserung der städtischen Finanzkraft werde nicht nur durch Abgabenerhöhung angestrebt. Die FWG sieht sich getäuscht. Der Planentwurf bestätigt die Behauptung der FWG, dass Verwaltung und Ratsmehrheit nicht den geringsten Sparwillen haben.
Die FWG empfindet es als Versuch einer Täuschung, wenn behauptet wird, den Haushalt mit der Verschiebung von Ausgaben für Bäder durch Eigentumsübertragung auf die NEW entlasten zu können. Zwangsläufig höhere Kosten bei der NEW werden mit Verlusten bezahlt. So zahlt die Stadt die Zeche. Ob eine vorsorgebedarfsgerechte Zahl von Bädern erhalten bleibt, ist dabei fraglich. Vorteil für Oberbürgermeister und Ratsmehrheit: Sie können ihre Hände in Unschuld waschen. Die NEW wird die nachteiligen Entscheidungen treffen müssen.
Dagegen bleiben Ressourcen unangetastet, die z.B. bei den Eigengesellschaften wie EWMG und MGMG gebunden sind und Sparpotential enthalten. Verlustabdeckung bei der EWMG soll durch Vermögensaufgabe ausgeglichen werden. Wo soll der Vorteil sein? Das Mittel ändert sich, nicht das Ziel der die Stadt belastenden Maßnahme. Sollte man sich statt dessen nicht daran erinnern, dass die EWMG eine Schöpfung ist, die nur dem Zweck diente, einen Kämmerer mit einer neuen Funktion zu versorgen, um ein Mitglied der damaligen und heutigen Mitmehrheitsfraktion mit dieser Funktion zu versorgen? Die dafür in Kauf genommenen Zusatzkosten - in erster Linie Personalkosten und Provisionen - könnten eingespart werden, wenn die Gesellschaft aufgelöst würde. Warum will man diesen Vorteil erst gar nicht zur Diskussion stellen? Ähnliches gilt für die MGMG, die jährliche Kapitalzuschüsse erhalten muss, um nicht zahlungsunfähig zu sein.
Der Entwurf des Haushaltssanierungsplanes bietet darüber hinaus Aspekte, die kontraproduktiv sind. Wie kann man einerseits bei jeder Gelegenheit die Notwendigkeit von Ausgaben für das Bildungswesen, z.B. für die Betreuung Unterdreijähriger berufen, andererseits aber auch alle Maßnahmen treffen, die es erschweren, den Zugang zu Bildung zu ermöglichen? Der Besuch der Musikschule ist hier nur ein Beispiel.
Die FWG hat immer darauf gedrängt, das städtische Personal nicht als Sparschwein zu missbrauchen. Aufgabenkritik ist der Schlüssel zu vernünftiger Sparsamkeit beim Personal. Sie wird auch in diesem Plan berufen, findet aber praktisch nicht statt. Ob die Reduzierung von Personal in den Bezirksverwaltungsstellen in der vorgestellten Form der richtige Weg ist, kann stark bezweifelt werden. Die FWG sieht hier Handlungsmöglichkeiten nur, wenn zugleich Wege gefunden werden, einfache Maßnahmen der Datenverarbeitung nutzenden Möglichkeiten neu einzuführen. Die FWG wird dazu in der weiteren Beratung Vorschläge unterbreiten.
Darüber hinaus sieht die FWG spezielle, auf die Arbeit in den Bezirksvertretungen ausgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des Entwurfes des Haushaltssanierungsplanes nicht. Die FWG wird andere, weitergehende Vorschläge für Einsparungen in den weiteren Beratungen vorbringen. Dazu gehört die Wiederholung des bereits bei den letzten Haushaltsberatungen gemachten Sparvorschlages. Allein der Vorschlag, zwanzig Prozent der nicht vertraglich gebundenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
zu sparen, hätte ein höheres Sparpotential als jetzt der gesamte Haushaltssanierungsplan.
Die Absicht, zumindest diesem Vorschlag zuzustimmen, könnten die Mitglieder der Bezirksvertretung als Ziel hier mitnehmen.
Die FWG hofft, dass am Ende der Beratungen ein Haushaltssanierungsplan zustande gekommen sein wird, dem man zustimmen kann, weil er nicht mehr von Schnorrertum im Verhältnis zum Land NRW und von Abzocke im Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern bestimmt ist.