In einer Klausursitzung befaßte sich die FWG-Fraktion mit dem Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2001/2002. Ihr Urteil: Nicht beratungsreif!
Der Entwurf des Doppelhaushaltes beruht im wesentlichen auf der Situation von Ende 2000/ Anfang 2001. Damit sind Einnahmen und Ausgaben unberücksichtigt, die wesentlichen Einfluß auf die derzeitigen und die zukünftigen Haushaltsdefizite haben. Es handelt sich um Beträge in Millionenhöhe. Die somit unzutreffenden Planungswerte machen eine auf Verbesserung des Haushaltsentwurfes gerichtete Vorbereitung der Haushaltsberatungen unmöglich. Nicht nur der FWG-Fraktion fehlt das erforderliche Königswissen der Verwaltung. Die FWG-Fraktion fordert deshalb die Vorlage eines von der Verwaltung korrigierten Haushaltsentwurfes.
Seit Anfang des Jahres 2001 hat der Gesamtkomplex Nordpark grundlegende Veränderungen erfahren. Dennoch wird das Gesamtvolumen mit rd. 381 Mio. DM fortgeschrieben. Darin enthalten das Darlehen für Borussia mit 75 statt 70 Mio. DM. Die Auswirkungen der EWMG-Gründung sind unberücksichtigt. Das entspricht einem Finanzvolumen von rd. 30-40 Mio. DM unter Einschluß von Personalkosten in Höhe von rd. 4 Mio. DM. Die Beteiligungsveräußerungen nach dem Haushaltskonsolidierungskonzept sind in sich nicht schlüssig und auch nicht nachvollziehbar. Hier steht ein Gesamtbetrag von rd. 133 Mio. DM zur Diskussion. Die nach dem sogenannten Personalkonsolidierungskozept veranschlagten Personalkosten sind unrealistisch. Die Veranschlagung verschleiert den tatsächlichen Personalkostenbedarf. Die Ansätze sind künstlich niedrig gehalten, werden deshalb zwangsläufig überschritten werden müssen und fordern deshalb unberechtigte Sparanweisungen der Bezirksregierung heraus. Sollte das beabsichtigt sein? Die Beschlüsse über Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstellenleiter mit Auswirkungen auf Ansätze für Aufwandsentschädigungen und Personalkosten sind nicht eingearbeitet. Schließlich fehlen die Konsequenzen aus der Übernahme von Bädern durch die NVV AG. Hinzu kommt, daß die Haushaltsreste aus dem Jahr 2000 mit einem ungeprüften Volumen von rd. 140 Mio. DM den Haushalt aufblähen, davon allein beim Nordpark rd. 76 Mio. DM.
Die Verwaltung muß ihr Königswissen preisgeben und die korrigierten Entwürfe des Haushaltsplanes vorlegen. Erst dann kann beurteilt werden, welcher Spielraum besteht, um Entscheidungen über dringende Maßnahmen zu treffen. Das gilt z.B. für den Schulbau, Entscheidungen über die Bestandserhaltung öffentlicher Einrichtungen, die Wiedererrichtung eines Zentralbades oder auch den dringend benötigten Erweiterungsbau für die Feuerwehr.
Die FWG-Fraktion wird ihre Vorschläge zur Haushaltsverbesserung machen, wenn der korrigierte Haushaltsplanentwurf vorliegt. Wir denken, daß die Korrektur vorliegen wird, wenn sie in der Haushaltsberatung der CDU-Fraktion erörtert wurde.