Antrag der FWG-Fraktion in der Ratssitzung.
Antrag zu Top 4
Zur Jahresrechnung gehören die Anordnungen des Stadtkämmerers und der Stadtkämmerei über die Bildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt über rd. 6,3 Mio. DM und im Vermögenshaushalt über rd. 161,7 Mio. DM. Nach den Anweisungen des Innenministeriums im Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten sind die Haushaltsrestelisten dem Rat zur Beratung über die Verwendung der Haushaltsreste vorzulegen. Der entsprechende Ratsbeschluß ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Ein Ratsbeschluß liegt nicht vor.
Wir beantragen, der Rat möge beschließen:
Die mit der Jahresrechnung 2000 vorgelegten Restelisten werden dem Rat in der Sitzung am 26. September 2001 zur Beratung und Beschlußfassung gemäß dem Handlungsrahmen für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten vorgelegt.