Der Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 2000 hätte bereits am 31. März 2001 vorliegen müssen. Dennoch stand er erst am 20. Juni 2001 - also mit fast dreimonatiger Verspätung - auf der Tagesordnung für die Sitzung des Finanzausschusses.
Mit vorgelegt wurden Anordnungen des Stadtkämmerers über die Bildung von Haushaltsresten in Höhe von rd. 168 Mio. DM, mehr als 50% des Gesamtvolumens des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2000. Diese Reste kommen durch Beträge zusammen, die im Haushalt des Jahres 2000 veranschlagt, aber nicht ausgegeben worden waren. Bezirksregierung und Innenministerium nennen so etwas Schattenhaushalt. Schattenhaushalte sind Zeichen schlechter Haushaltsplanung und schlechter Verwaltungsführung. Sie sind unerwünscht und führen zu Transparenzverminderung je größer sie sind. Nach den für die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten geltenden Regelungen des Innenministeriums bedarf die Bildung von Haushaltsresten eines Ratsbeschlusses, der unverzüglich der Aufsichtsbehörde zuzuleiten ist. In Mönchengladbach gibt es keinen Ratsbeschluß. Welche Auswirkung das hat, soll wohl geheim bleiben, weil der Schattenhaushalt in der Zeit ohne Haushaltsplan für das Jahr 2001 der Ratsmehrheit gerade recht kommt. Ein Antrag der FWG-Fraktion, die Frage durch die Oberbürgermeisterin prüfen zu lassen, wurde in der Finanzausschußsitzung am 20. Juni 2001 von der CDU/FDP-Fraktion abgelehnt. Die FWG-Fraktion wird ihren Antrag in der Ratssitzung am 04. Juli 2001 wiederholen. Außerdem hat die Bezirksregierung nun eine weitere Frage zum Haushaltsgebaren der Stadt Mönchengladbach zu prüfen.