Eindrücke aus Mönchengladbach

Es ist längst allgemein bekannt, daß die Haushaltslage der Stadt katastrophal ist. Dem kann nur entgegengewirkt werden, wenn das erforderliche Ordnungsmittel, nämlich ein Haushaltsplan, vorliegt.

Dennoch ist nicht zu erwarten, daß der Stadtkämmerer einen Entwurf kurzfristig einbringt, obwohl er über einen solchen verfügt, wie Beratungsvorlagen für die Finanzausschußsitzung am 07. März 2001 belegen. Ein Antrag der FWG-Fraktion im Finanzausschuß am 07. März 2001, den Arbeitsentwurf des Stadtkämmerers als Haushaltsplanentwurf kurzfristig einbringen zu lassen, wurde von CDU/FDP abgeschmettert. Daß CDU/FDP an der rechtzeitigen Vorlage eines Haushaltsplanes für das Jahr 2001 nicht interessiert sind, hatte sich bereits in der Ratssitzung am 21. Juni 2000 herausgestellt. Damals lehnten CDU/FDP einen Antrag der FWG-Fraktion ab, der gemäß der Gemeindeordnung einen fertigen Haushaltsplan bereits im November 2000 gesichert hätte. Diese Entscheidungen lassen erkennen, daß die derzeitige Situation gewollt ist. Sie verstellt der Öffentlichkeit und auch der Aufsicht den Blick auf die immer prekärer werdende Haushaltslage der Stadt, ohne daß man z.Zt. zu wirklich einschneidenden, aber einzig wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen gezwungen werden könnte. Eingeleitete Entwicklungen, die der Leistungsfähigkeit der Stadt nicht angemessen sind, können so ungehindert fortgeführt werden. Hier sind beispielsweise zu nennen die Realisierung der Nordparkplanung und die nach Presseberichten zu erwartenden Manipulationen im Zusammenhang mit städtischen Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen, der Wechsel des Stadtkämmerers in die Position eines Geschäftsführers einer städtischen Gesellschaft und die Installation eines FDP-Mitgliedes als Beigeordneten im Verwaltungsvorstand. Die FWG-Fraktion kann sich der Vermutung nicht entziehen, daß ein Haushaltsentwurf nicht eingebracht wird, weil die angesprochenen Zusammenhänge gestört werden könnten.

Die FWG-Fraktion sieht durch die Verweigerung der Vorlage eines Haushaltsentwurfes auch Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Rat und den Ausschüssen beeinträchtigt. Sie hält die Situation nicht weiterhin für tragbar.

Die FWG-Fraktion hat jetzt die Bezirksregierung gebeten, die Oberbürgermeisterin anzuweisen, dem Rat sofort den Entwurf eines Haushaltsplanes vorzulegen. Dies sei möglich, weil der Stadtkämmerer bereits einen Haushaltsentwurf erarbeitet habe, wie man aus der Finanzausschußsitzung vom 07. März 2001 wisse.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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