Im Jugendhilfeausschuß am 13. Februar 2001 stieß die Vorlage eines Entwurfes neuer Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in der Stadt auf Kritik der FWG. Der Vertreter der FWG-Fraktion - nur mit beratender Stimme beteiligt - wies die Verwaltung auf haushaltsrechtliche Schwierigkeiten hin.
Bekanntlich wird der Stadtkämmerer in absehbarer Zeit keinen Haushaltsentwurf vorlegen. Damit lebt die Stadt im Ausnahmezustand der sogenannten Übergangswirtschaft. In dieser Zeit dürfen freiwillige Ausgaben nicht geleistet werden. Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit sind aber freiwillige Ausgaben. Außerdem ist die Stadt nach den aufsichtsbehördlichen Anweisungen zur Haushaltssicherung verpflichtet, freiwillige Leistungen und hier insbesondere Zuschüsse an Dritte, z.B. Jugendverbände zu reduzieren. In dieser Situation ist es höchst bedenklich, über Zuschußrichtlinien zu beschließen, die Erwartungen bei den Jugendverbänden wecken werden. Soll diesen Erwartungen entsprochen werden, müssen die Richtlinien Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung haben, was wiederum nicht möglich ist.
Solange die Stadt ohne Haushalt unter Bedingungen der Haushaltssicherung arbeiten muß, ist also eine Entscheidung über Zuschußrichtlinien nicht nur sinnlos, sondern auch rechtswidrig.
Dies ist eine der Folgen, auf die die FWG-Fraktion schon im vorigen Jahr hinwies, als ihr Antrag auf Verabschiedung eines Haushaltsplanes für 2001 vor Jahresende 2000 abgelehnt wurde.