Von Erich Oberem sen..
Ohne Moos nix los! - Ein Gemeinplatz, der aber auch für unsere Stadt gilt. Woher kommt das Moos, wieviel braucht man davon und wozu braucht man es? Die Gemeindeordnung enthält die Vorschriften, nach denen diese Fragen zu beantworten sind. Eine Haushaltssatzung muss es geben und als Anlage dazu den Haushaltsplan. Satzung mit Haushaltsplan gelten für ein Jahr, ein Kalenderjahr. In bestimmten Fällen bedürfen diese Unterlagen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Rat der Stadt muss alljährlich über Haushaltssatzung und die Anlagen dazu (es sind mehr als nur der Haushaltsplan) beschließen. Die Beratungsvorlage wird mit einer Haushaltsrede, die (in Mönchengladbach) vom Stadtkämmerer gehalten wird, zur Beratung in den Rat eingebracht. Bis zum Beschluss über die Unterlagen vergehen mehrere Monate. In dieser Zeit soll beraten werden. Sichtbar wird das in der Öffentlichkeit durch Anträge auf Änderungen der zur Beratung vorgelegten Unterlagen. Die Sprecher der im Rat vertretenen Parteien treten mit solchen Änderungsanträgen in der Öffentlichkeit hervor. Ihre Reden im Rat vor dem Beschluss über den Haushalt markieren, welche Positionen die im Rat vertretenen Parteien zum Haushalt der Stadt einnehmen. Wirksam wird nur die Meinung derjenigen Partei, die im Rat allein oder in einer Verbindung mit anderen die Mehrheit der Stimmen hat.
Was in den Haushaltsberatungen regelmäßig vermisst wird, sind veröffentlichte Auffassungen der beratenden Mitglieder von Rat und Ausschüssen. Warum? Meist sind die Beratungen durch nur geringwertige Äußerungen der Politiker über den Inhalt der vorliegenden Beratungsunterlagen gekennzeichnet. Solche Äußerungen haben praktisch keine politische Wirkung und sind von nur geringem öffentlichen Interesse.
Das erscheint verwunderlich. Wieso eigentlich? Sehr einfach: die Materie ist ungeheuer kompliziert und auf ca. 2.000 Din A4-Seiten dargestellt. Zu verstehen ist diese Masse von Informationen nur für den, der weiß, wie man Wissen erlesen kann und bereit ist, die dafür erforderliche Zeit einzusetzen. Beide Voraussetzungen sind von den meisten Teilnehmern an Beratungen in Rat und Ausschüssen nicht zu erfüllen. So verlassen sich die meisten auf die Empfehlungen ihrer Oberen nach dem Motto, der wird es schon richten. Selbst bei denen, die guten Willens sind, führt die Kompliziertheit der Materie und die Masse der Informationen zur Aufgabe des Versuchs, verantwortlich mitzuwirken und nach bestem Wissen und Können an Entscheidungen mitzuwirken. Kein böser Wille, aber praktisches Unvermögen.
Beratungsvorlagen sind gedacht als Grundlagen für Verständnis, das erforderlich ist, um sachgerecht Entscheidungen treffen zu können. Deshalb müssten die Unterlagen so gestaltet sein, dass sie auch von Leuten ohne spezielle fachliche Vorbildung verstanden werden können. Haushaltsunterlagen erfüllen diese Voraussetzungen nicht, wie an einem Beispiel dargestellt werden kann.
Zum Haushalt gehört der Vorbericht. Er ist dazu bestimmt, gewisse Grundinformationen zu erläutern. Zu betrachten sind die Ausführungen über die Informationen zur mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (MAGS). Das Verständnis wird behindert durch den Hinweis auf eine Unterlage, die es noch gar nicht gibt. Es ist der Wirtschaftsplan der MAGS, der erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird. Der Versuch, die später vorgelegten Informationen über den Wirtschaftsplan der MAGS mit den auf dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf beruhenden Informationen abzugleichen, scheitert. Es fehlen Unterlagen, die den Profis in der Stadtkämmerei zur Verfügung stehen, den Politikern aber nicht zugänglich sind. Praktisch ist für Rats- und Ausschussmitglieder keine Angabe in diesem Zusammenhang nachvollziehbar.
Und dies ist kein Einzelfall. Erstaunlich, dass trotzdem Beschlüsse zustande kommen. Die Frage ist, wie kann so das Wohl der Stadt gedeihen? Zweifel daran sind angebracht.